Gelbe Tonne mit 120 Litern Kapazität in die Verhandlungen aufnehmen!
Antrag Stadträte Andreas Babor und Hans-Peter Mehling (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 9.10.2025
Antwort Edwin Grodeke, Leiter des Kommunalreferats:
Mit Ihrem Antrag fordern Sie die Landeshauptstadt München, Kommunalreferat, Abfallwirtschaftsbetrieb München (AWM) auf, „in die Verhandlungen mit dem Dualen System Deutschland und den Entsorgungsunternehmen zur Einführung der Gelben Tonne auch Gefäße mit einer Kapazität von 120 Litern zumindest für die Haushalte einzubringen, die bei den anderen bereits vorhandenen Tonnen (z.B. Restmülltonne) 120 Liter Tonnen und daher eine darauf angepasste Größe der Tonnenhäuser haben“.
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch ein laufendes Geschäft, dessen Besorgung nach Art. 88 Abs. 3 Satz 1 GO i.V.m. der Betriebssatzung des jeweiligen Eigenbetriebes der Werkleitung obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Zunächst möchte ich mich für die gewährte Fristverlängerung bedanken.
Zu Ihrem Antrag vom 9.10.2025 teile ich Ihnen Folgendes mit:
Allgemeines
Seit Inkrafttreten der Verpackungsverordnung im Jahr 1991, die zum 1.1.2019 durch das Verpackungsgesetz (VerpackG) abgelöst wurde, liegt die Verantwortung für die Entsorgung von Verkaufsverpackungen nicht mehr in der Zuständigkeit des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers, sondern wurde insoweit den sog. Dualen Systemen Deutschland (DSD) übertragen. Gemäß § 14 Abs. 1 VerpackG sind die DSD „verpflichtet, im Einzugsgebiet der beteiligten Hersteller eine vom gemischten Siedlungsabfall getrennte, flächendeckende Sammlung aller restentleerten Verpackungen bei den privaten Endverbrauchern (...) unentgeltlich sicherzustellen.“
Die Sammlung nach § 14 Absatz 1 ist gem. § 22 Abs. 1 VerpackG „auf die vorhandenen Sammelstrukturen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungs-
träger, in deren Gebiet sie eingerichtet wird, abzustimmen.“ Diese Abstimmung wird alle drei Jahre jeweils vor der Ausschreibung der Erfassungsleistung für Glas oder Leichtverpackungen (LVP) durchgeführt, welche aufgrund der Größe der LHM jeweils für München Ost und West aufgeteilt, von den DSD erfolgt.
Aufstellung der Gelben Tonne im Stadtgebiet
Die Verhandlungen zwischen dem AWM als öffentlich-rechtlichem Entsorgungsträger und dem Verhandlungsführer der DSD sind inzwischen abgeschlossen. Die für München zuständigen Entsorgungsunternehmen werden voraussichtlich im August feststehen.
Im Rahmen der Verhandlungen hat der AWM erreicht, dass zur Einführung der Gelben Tonne ab dem 1.1.2027 in München vier Behältergrößen zur Verfügung stehen werden: 120 Liter, 240 Liter, 770 Liter und 1.100 Liter. Damit wird auch dem Bedarf von Haushalten Rechnung getragen, deren vorhandene Tonnenhäuser oder Stellflächen auf 120-Liter-Behälter ausgelegt sind. Der Leerungsrhythmus beträgt für alle Behälter zwei Wochen. Weitergehende Serviceleistungen, beispielsweise Vollservice oder Behälterschlösser, können individuell mit dem oder den zuständigen Entsorgungsunternehmen vereinbart werden.
Haushalte, die einen 120- oder 240-Liter-Behälter erhalten, werden voraussichtlich im Dezember 2026 per Postwurfsendung über die Leerungstermine im Jahr 2027 informiert. Weitere Informationen, insbesondere zum Zeitraum der Behälteraufstellung, zu den Leerungsterminen, zum Abholservice, zur richtigen Befüllung sowie zu den Serviceangeboten und der Hotline des bzw. der zuständigen Entsorgungsunternehmen, werden rechtzeitig veröffentlicht.
Die Verteilung der Behälter wird voraussichtlich ab November 2026 beginnen. Stadtgebiete mit geringeren Platzproblemen sollen dabei bevorzugt zuerst ausgestattet werden. In dicht besiedelten Gebieten soll die Behälterverteilung möglichst spät erfolgen, jedoch rechtzeitig vor dem 1.1.2027. Die Befüllung der Gelben Tonnen kann ab dem 1.1.2027 erfolgen.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.