Opferschutz statt Kriminalisierung!
Antrag Stadtrats-Mitglieder Sonja Haider und Tobias Ruff (Fraktion ÖDP/ München-Liste) vom 26.2.2026
Antwort Kreisverwaltungsreferentin Dr. Hanna Sammüller:
Vielen Dank für Ihren Antrag vom 26.2.2026.
In diesem Rahmen bitten Sie den Oberbürgermeister darum, sich dafür einzusetzen, dass in der Prostitution Tätige, die gegen die Sperrbezirksverordnung der Landeshauptstadt München verstoßen, nicht vorrangig ordnungsrechtlich verfolgt oder mit Bußgeldern belastet werden, sondern dass im Rahmen der bestehenden rechtlichen Möglichkeiten eine konsequente Schwerpunktsetzung auf die Freier*innen erfolgt, die sexuelle Dienstleistungen in den Sperrbezirken in Anspruch nehmen. Diesbezüglich formulieren Sie vier Prüfungsfragen.
Ihr Einverständnis vorausgesetzt, erlaube ich mir, Ihren Antrag als Brief zu beantworten.
Zu den von Ihnen gestellten Prüfungsfragen teile ich Ihnen Folgendes mit:
Punkt 1:
Wie können die vorhandenen Ermessensspielräume bei Kontrollen und Ahndungen stärker opferschutzorientiert genutzt werden?
Antwort:
Das unter anderem für das Themengebiet Prostitution in München zuständige Kriminalfachdezernat der Polizei teilt hinsichtlich der Frage nach einer opferschutzorientierten Nutzung vorhandener Ermessensspielräume in Bezug auf Kontrollen mit, dass sich die straf- bzw. ordnungswidrigkeitenrechtliche Verfolgung von Personen abschließend aus den Tatbeständen des Strafgesetzbuches bzw. des Ordnungswidrigkeitengesetzes ergibt.
Die für die Ahndung entsprechender Verstöße zuständige Bußgeldstelle des Kreisverwaltungsreferates schöpft im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten ihr Ermessen dahingehend aus, dass auch opferschutzorientierte Belange Berücksichtigung finden. Entscheidend sind stets die konkreten Tatumstände des jeweiligen Einzelfalls.
Punkt 2:
Wie können Freier*innen, die gegen die Sperrbezirksverordnung verstoßen, konsequenter belangt werden?
Antwort:
Die Möglichkeit einer Freier*innenbestrafung im Geltungsbereich der Sperrbezirksverordnung war in der Vergangenheit bereits mehrfach Prüfungsgegenstand. Auch erfolgte im Rahmen des Runden Tisches Prostitution in mehreren Sitzungen eine Thematisierung. Dies mündete in einer Anfrage bei der Regierung von Oberbayern.
Inhalt der Anfrage waren Überlegungen in Bezug auf eine entsprechende Auslegung der geltenden Gesetze dahingehend, ob bereits jetzt eine Freier*innenbestrafung rechtmäßig erfolgen könnte.
Die Regierung von Oberbayern verwies zum einen auf die Zuständigkeit des Bundes und zum anderen auf die derzeit herrschende Rechtsauslegung, welche die Freier*innen als sog. „notwendige Beteiligte“ an der entsprechenden Tat (§ 120 OWiG) und damit nicht als Täter*innen sieht, weshalb diese nach dem derzeitigen rechtlichen Status quo straflos bleiben müssen. Eine verbindliche Klärung, ob ein bestimmtes Verhalten gegen gesetzliche Vorschriften verstößt, liege jedoch allein bei den zuständigen Justizbehörden.
Um eine Freier*innenbestrafung zu erzielen, wäre daher weiterhin eine Anpassung der entsprechenden einschlägigen Bundesgesetze notwendig.
Im Hinblick auf Frage 2 verweist das zuständige Fachdezernat der Polizei auf dessen Ausführungen zu Frage 1.
Punkt 3:
Wie können betroffene Frauen statt Sanktionierung systematisch in Schutz- und Ausstiegsprogramme aufgenommen werden?
Antwort:
Bezüglich Frage 3 teilt das zuständige Kriminalfachdezernat der Polizei mit, dass dieses im Rahmen der betreffenden Tätigkeitsfelder, insbesondere im legalen Rotlichtgewerbe, aber auch im Zusammenhang mit repressiven Ermittlungen, grundsätzliche Informationen zu Fachberatungsstellen, wie Mimikry, Jadwiga und Solwodi sowie zu anderen Hilfseinrichtungen anbietet.Das Sozialreferat nimmt hierzu ergänzend wie folgt Stellung: „Bei den genannten Fachberatungsstellen handelt es sich um von der Landeshauptstadt München/Sozialreferat bezuschussten Beratungsstellen, die von den Betroffenen freiwillig kontaktiert und aufgesucht werden können. Eine systematische Aufnahme in Schutz- und Ausstiegsprogramme käme eher einer Sanktionierung gleich. Jedoch besteht die Möglichkeit, im Verdachtsfall die auf Menschenhandel spezialisierte Beratungsstelle Jadwiga, hinzuzuziehen. Lediglich für minderjährige Betroffene würde ein systematisches Verfahren im Rahmen des Kinderschutzes in Gang gesetzt werden.“
Punkt 4:
Wie kann sich München auf Landes- und Bundesebene für eine Weiterleitung der Prostitutionspolitik nach dem Vorbild des Nordischen Modells einsetzen, bei dem nicht die in der Prostitution Tätigen, sondern die Käufer*innen sexueller Dienstleistungen kriminalisiert werden?
Antwort:
Zu Frage 4 kann ich Ihnen mitteilen, dass sich die Bundesregierung im Jahr 2017 bewusst gegen ein Verbot der Inanspruchnahme sexueller Dienstleistungen und für das Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG), das neben dem Prostitutionsgesetz einen wesentlichen Beitrag zur Entkriminalisierung der in der Prostitution Tätigen geleistet sowie deren Rechte gestärkt und die Arbeitsbedingungen grundlegend verbessert hat, entschieden hat. Bestehende Mängel des ProstSchG, die im täglichen Vollzug offenbar wurden, gilt es gemeinsam mit dem Bund-Länder-Ausschuss ProstSchG, dem Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales sowie mit anderen Vollzugsbehörden im Zuge der Evaluation, deren Abschlussbericht vergangenes Jahr mit insgesamt 64 Empfehlungen und Prüfempfehlungen vorgelegt wurde, nachzubessern. Wichtig hierbei ist, bundesweit geltende Standards zu definieren, diese konsequent umzusetzen und mit dem ProstSchG auch diejenigen Menschen zu erreichen, die der Prostitution, teilweise von Dritten erzwungen, im hohen Dunkelfeld der Illegalität nachgehen.
Hierzu nimmt das Sozialreferat ergänzend wie folgt Stellung: „Bundesministerin Prien hat Ende des Jahres 2025 eine unabhängige Expertenkommission zur Verbesserung des Schutzes von Prostituierten (Prostituiertenschutz-Kommission) einberufen, die aufgrund der Ergebnisse der Evaluation des Prostituiertenschutzgesetzes (ProstSchG) gesetzliche und nicht-gesetzliche Maßnahmenvorschläge zur Verbesserung des ProstSchG erarbeitet. Ergebnisse der Expertenkommission sollen Mitte des Jahres2027 vorgestellt werden. Diese Ergebnisse gilt es abzuwarten um ggf. weitere Maßnahmen entwickeln und ergreifen zu können.
Wie in der Beschlussvorlage „Maßnahmen im Handlungsfeld Prostitution – Umsetzung Aktionsplan gegen geschlechtsspezifische Gewalt 192. Empfehlung der Stadtratskommission zur Gleichstellung von Frauen Sitzungsvorlage Nr. 20-26/V 17486 Beschluss des Kinder- und Jugendhilfeausschusses und des Sozialausschusses in der gemeinsamen Sitzung vom 7.10.2025 (VB)“ festgehalten, soll das Sozialreferat zu gegebener Zeit eine weitere Beschlussvorlage erstellen, um ggf. weitere Hilfsmöglichkeiten für Menschen in der Prostitution entwickeln zu können.“
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist