Haushalt sichern! Finanzen fair verteilen! + + + Haushalt sichern! Oktoberfest erfolgreich vermarkten + + + Haushalt sichern! Mehr Veranstaltungen für mehr Geld
Anträge Stadträtin Marie Burneleit (Die PARTEI) vom 16.12.2025
Antwort Stadtkämmerer Christoph Frey:
In Ihren Anträgen führen Sie Folgendes aus:
„Die Kämmerei wird beauftragt, aus allen Anmeldungen zum Haushalt eine Verlosung zu organisieren. In der Dezember-Vollversammlung werden so lange Anmeldungen zufällig gezogen, bis der Finanzrahmen der Landeshauptstadt München ausgereizt ist und der Kämmerer aufspringt und ‚Stopp‘ ruft.“
„Das Referat für Arbeit und Wirtschaft wird beauftragt, eine Ausschreibung für den Anstich auf dem Oktoberfest zu veröffentlichen. In dieser wird der Anstich ‚O’zapft is‘ an den Höchstbietenden versteigert. Es sollen gezielt Monarchien, Oligarchien, IOC, FIFA, UEFA oder börsennotierte Unternehmen angesprochen werden, die dieses Ereignis mit weltweiter Strahlkraft stillvoll ausschmücken können.“
„Die Stadtverwaltung wird aufgefordert, die Möglichkeit von selten Ereignissen nach der TA-Lärm an allen geeigneten Plätzen voll auszunutzen und vor allem an kommerzielle Veranstalterinnen gewinnbringend zu vergeben.“
Da es sich bei den drei hier vorliegenden Anträgen erkennbar um satirische Beiträge mit Vorschlägen zur Verbesserung des städtischen Haushalts handelt, erlaube ich mir, Ihre Anträge anstelle einer Stadtratsvorlage mit diesem Schreiben zu beantworten.
Erlauben Sie mir vorab die Bemerkung, dass es angesichts dringlicherer Aufgaben meinem Team kaum zuzumuten ist, solche Anträge zu bearbeiten. Für die dadurch ausgelösten Kosten stehen die Münchner Steuerzahler gerade.
Die bereits verstrichene Frist bitten wir Sie aufgrund der zeitaufwendigen Beteiligung anderer Referate zu entschuldigen.
Ihre oben genannten Anträge vom 16.12.2025 beantworten wir nachfolgende in enger Abstimmung mit dem Referat für Arbeit und Wirtschaft („Oktoberfest erfolgreich vermarkten“) und dem Kreisverwaltungsreferat („Mehr Veranstaltungen für mehr Geld“) daher wie folgt:Zu Ihrem Antrag „Haushalt sichern! Finanzen fair verteilen!“ kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Die Stadtkämmerei begrüßt Ihre Bemühungen, die Ausweitung des Haushalts der Landeshauptstadt München zu begrenzen und damit einen genehmigungsfähigen Haushalt herzustellen. Die Idee zur Organisation einer Verlosung der Haushaltsanmeldungen für eine faire Verteilung der finanziellen Mittel in unserer Stadt und die Überlegung, wie wir den Herausforderungen des aktuellen Haushalts damit begegnen, ist sicherlich ein innovativer Ansatz, der diskutiert werden müsste.
Vorstellbar wäre dann auch, ähnlich wie bei „el gordo“ in der spanischen Lotterie, eine gesangliche Darbietung der Ergebnisse.
Ich befürchte aber, trotz aller guter Vorstellung, dass die rechtliche Komponente der Haushaltswahrheit und -klarheit und auch eine doch durch den Stadtrat zu beschließende Schwerpunktsetzung damit ausgehebelt wird und die Umsetzung den gesetzlichen Vorgaben zur Erstellung eines Haushalts nicht entspricht.
Zu Ihrem Antrag „Haushalt sichern! Oktoberfest erfolgreich vermarkten“ kann Ihnen das Referat für Arbeit und Wirtschaft mitteilen:
Der Antrag, Gewinne mit dem Oktoberfest zu erzielen, um die Haushaltslage der Landeshauptstadt München zu verbessern, geht fehl. Das Oktoberfest ist ein Betrieb gewerblicher Art. Nach Art. 8 KAG müssen alle direkt mit der Durchführung der Veranstaltung entstandenen Kosten durch die Einnahmen aus Standgeldern von den Beschicker*innen gedeckt werden. Hierbei müssen die Einnahmen so kalkuliert werden, dass alle Ausgaben gedeckt sind. Gewinne dürfen nicht erwirtschaftet werden.
Zu Ihrem Antrag „Mehr Veranstaltungen für mehr Geld“ kann Ihnen das Kreisverwaltungsreferat Folgendes mitteilen:
Das Veranstaltungsbüro ist die für die Genehmigung von Veranstaltungen zuständige Stelle im Kreisverwaltungsreferat und betreut in dieser Funktion mehrere Hunderte Veranstaltungen im gesamten Stadtgebiet, vom kleinen Straßenfest bis zum Großkonzert und dem Oktoberfest. Die Genehmigung von Veranstaltungen auf öffentlichem Verkehrsgrund erfolgt auf Grundlage der vom Stadtrat beschlossenen Richtlinien für Veranstaltungen auf öffentlichem Verkehrsgrund.
In den Richtlinien macht der Stadtrat der Verwaltung klare Vorgaben, welche Veranstaltungen zulässig sind, wie lange diese in der Regel dauern dürfen und welche sonstigen Rahmenbedingungen gelten.Für einige große Veranstaltungen, wie zum Beispiel die im Antrag erwähnte IAA Mobility, existieren eigene Stadtratsbeschlüsse; diese Veranstaltungen stellen insofern Ausnahmen von den Veranstaltungsrichtlinien dar.
Auftrag, Ziel und Selbstverständnis des Veranstaltungsbüros ist es, neben der sicherheitsrechtlichen Prüfung, einen Ausgleich zwischen berechtigten Anliegen von Anwohner*innen, anliegenden Institutionen, sonstigen Verkehrsteilnehmenden und den Interessen von Veranstalter*innen herzustellen.
Bezüglich des Lärmschutzes sind die einschlägigen rechtlichen Vorgaben zu beachten; Ausnahmen für sogenannte seltene Ereignisse sind gemäß der 18. Bundesimmissionsschutzverordnung nur in begrenztem Umfang zulässig.
Demnach sind maximal 18 seltene Ereignisse pro Jahr möglich, für welche die erhöhten in der Nachbarschaft einzuhaltenden Immissionsrichtwerte in Ansatz gebracht werden können.
Diese 18 Tage wurden z.B. am Königsplatz in den letzten Jahren teils schon ausgeschöpft, d.h. eine Zunahme an Veranstaltungen, für die es erforderlich ist, die erhöhten Immissionsrichtwerte zuzulassen (bei größeren Konzerten ist dies hier immer der Fall), wäre nach 18. BImSchV gar nicht möglich.
Diese Vorgaben gelten auch für Veranstaltungen auf Privatgrund wie z.B. dem Messefreigelände.
Bei der Beurteilung der Genehmigungsfähigkeit einer Veranstaltung spielen im Übrigen mögliche Einnahmen für die Stadtkasse durch die Erhebung von Verwaltungs- oder Sondernutzungsgebühren keine Rolle.
Ich möchte Sie um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen bitten und gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.