Am 22. November findet in München die Wahl des Migrationsbeirats statt. Von Montag, 7. September, bis Freitag, 25. September, 12 Uhr, können Wahlvorschläge beim Wahlamt eingereicht werden. Kandidieren können alle Münchner*innen, die bei der Migrationsbeiratswahl wahlberechtigt sind. Das sind alle Personen ohne deutschen Pass, die mindestens 18 Jahre alt sind, am Wahltag seit mindestens sechs Monaten, also seit 22. Mai 2026, in München mit Hauptwohnsitz gemeldet sind oder sonst gewöhnlich hier leben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Auch deutsche Staatsangehörige dürfen wählen und kandidieren, wenn sie die genannten Voraussetzungen erfüllen und außerdem den deutschen Pass noch nicht länger als zwölf Jahre besitzen oder zusätzlich eine ausländische Staatsbürgerschaft haben. Dafür stellen sie beim Wahlamt einen Antrag auf Aufnahme ins Wählerverzeichnis.
Die Wahlvorschläge können per Post an folgende Adresse geschickt werden: Büro des Wahlleiters, Kreisverwaltungsreferat, Ruppertstraße 19, 80446 München. Eine persönliche Abgabe im Kreisverwaltungsreferat, Ruppertstraße 19, Eingang A, Raum 56.44, ist ebenfalls möglich. Um Wartezeiten bei der Abgabe zu vermeiden, wird um eine Terminvereinbarung per E-Mail gebeten.
Fragen zur Einreichung von Wahlvorschlägen und zu Abgabeterminen beantwortet das Wahlamt per E-Mail an wahlvorschlag.kvr@muenchen.de. Informationen über die Aufgaben und die Zusammensetzung des Migrationsbeirats finden sich online unter www.migrationsbeirat-muenchen.de. Über die Migrationsbeiratswahl und die Einreichung von Wahlvorschlägen informiert das Wahlamt unter www.muenchen.de/migrationsbeiratswahl. In der Integreat-App stehen die Informationen unter http://www.integreat.app/muenchen außerdem in 24 Sprachen zur Verfügung. Für Fragen rund um die Migrationsbeiratswahl steht außerdem die Hotline des Wahlamts unter 233-96233 zur Verfügung, Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 und von 13 bis 15 Uhr sowie freitags von 8 bis 12 Uhr.