U-Bahn-Station Münchner Freiheit: Zusätzliche Sitzgelegenheiten
Antrag Stadtrats-Mitglieder Sonja Haider, Dirk Höpner, Nicola Holtmann und Tobias Ruf (ÖDP/München-Liste) vom 28.4.2026
Antwort Mobilitätsreferent Georg Dunkel:
In Ihrem oben genannten Antrag fordern Sie, an der U-Bahn-Station Münchner Freiheit zwei zusätzliche Sitzgelegenheit im vorderen und mittleren Bereich des stadtauswärtigen Bahnsteigs zu ergänzen. Sie schlagen vor, die Sitzgelegenheiten zu verwenden, die laut Pressemitteilung der MVG ab Mai 2026 bei der Sanierung der U-Bahn-Station Goetheplatz dort abgebaut wurden.
Es handelt sich hier um eine Angelegenheit, die in den operativen Geschäftsbereich der MVG GmbH fällt. Wir erlauben uns daher Ihren Antrag in Briefform zu beantworten
Hierfür haben wir die Stadtwerke München GmbH/Münchner Verkehrs-betriebe mbH (SWM/MVG) um eine Stellungnahme gebeten. Diese haben uns Folgendes mitgeteilt:
„Die im Rahmen der Sanierung der U Bahnhaltestelle Goetheplatz demontierten Sitzgelegenheiten sind weiterhin Bestandteil des Bestands und werden nach Abschluss der Arbeiten wieder eingebaut. Eine anderweitige Verwendung, beispielsweise an der Münchner Freiheit, ist daher nicht möglich.
An der U Bahnhaltestelle Münchner Freiheit wurden keine Sitzgelegenheiten entfernt. Im Zuge der Nachrüstung eines Aufzugs haben sich jedoch die Platzverhältnisse sowie die Wegebeziehungen verändert. Die bestehenden Sitzgelegenheiten wurden versetzt.
Zusätzliche Sitzgelegenheiten an der angefragten Stelle sind derzeit nicht möglich. Durch den Aufzug sind die verfügbaren Flächen sowie die Wegebeziehungen eingeschränkt.“
Der Facharbeitskreis Mobilität hat folgende Stellungnahme formuliert:
„Der Behindertenbeirat begrüßt die Zielsetzung beider Anträge in vollem Umfang.
Begründung: Gerade Fahrgäste mit körperlichen Einschränkungen sind auf dem Bahnsteig auf Sitzgelegenheiten angewiesen, haben sie doch meist kräftezehrende Wege von mehreren hundert Metern hinter sich. Bei der Situierung von Sitzgelegenheiten am Bahnsteig ist lediglich zu beachten, dass für Rollstuhl-Nutzende der Bereich vor der ersten U-Bahntüre freigehalten wird, da gerade hier ja Klapprampen vorgehalten werden.“
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.