Stillen in der Stadtverwaltung – Einrichtung von Stillräumen in städtischen Dienstgebäuden
Antrag Stadtrats-Mitglieder Linda Faltin, Mona Fuchs, Nimet Gökmenoğlu, Judith Greif, Sofie Langmeier, Mo Lüttig, Thomas Niederbühl, Clara Nitsche, Angelika Pilz-Strasser und David Süß (Fraktion Die Grünen – Rosa Liste – Volt) vom 30.9.2025
Antwort Personal- und Organisationsreferent Andreas Mickisch:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist.
Sie beantragen:
„Das Personal- und Organisationsreferat wird gebeten, in seinen Dienstgebäuden Rückzugsräume für stillende Personen einzurichten und diese entsprechend kenntlich zu machen. Die Räumlichkeiten sollen ähnlich ausgestattet werden wie die vorhandenen Stillräume der anderen Referate. Um möglichst kostenneutral zu bleiben, können z.B. bestehende Sanitätsräume um Stillmöglichkeiten erweitert werden. Optimal wäre eine Ausstattung wie im Kreisverwaltungsreferat mit Wickelmöglichkeit, abwaschbarem Stillstuhl, Liege und Waschbecken.
Das Personal- und Organisationsreferat wird zudem gebeten, die Räumlichkeiten, sobald diese eingerichtet sind, auf einschlägigen internen Plattformen zu bewerben, an allen Eingängen der Dienstgebäude auszuweisen und für den Publikumsverkehr zugänglich zu machen. Das Kommunalreferat wird gebeten, den bereits vorhandenen Still-/Wickel- und Sanitätsraum im Neuen Rathaus auszuweisen und für den Publikumsverkehr zugänglich zu machen.“
Der Inhalt Ihres Antrags betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Zu Ihrem Antrag vom 30.9.2025 teilen wir Ihnen aber Folgendes mit:
Die aktuell geltenden Vorgaben für solche Räumlichkeiten in den Verwaltungsgebäuden der Landeshauptstadt München sind in der Sitzungsvorlage „Verwaltungsstandorte der Landeshauptstadt München – Standortprüfung für Büroneubauten, Weiterentwicklung der Büroraumstandards und des Flächenmanagements“ (Nr. 14-20/V 09333) vom 23.11.2017, hierinsbesondere in Abschnitt 3.2.2 (Einrichtungen für schwangere Frauen und stillende Mütter – Schwangeren Liegeraum) festgelegt worden.
Das Kommunalreferat hat unter Einbindung des Personal- und Organisationsreferats mitgeteilt, dass es bei Bedarf baulich notwendige Veränderungen der Räume prüft, es grundsätzlich aber keine besonderen baulichen Vorgaben gibt. Die Verantwortung für die Ausweisung und den Betrieb von Stillräumen liegt bei den jeweiligen Referaten und Dienststellenleitungen als örtliche Arbeitgebervertreter. Für das Neue Rathaus obliegt die Entscheidung dem Direktorium als Hauptnutzer, für den Standort Ruppertstraße 11 dem Kreisverwaltungsreferat und für den Standort Ridlerstraße 75 ist das Sozialbürgerhaus Laim der flächenmäßig größte Nutzer.
Dem Anliegen Ihres Antrags stehen wir aufgeschlossen gegenüber. Derzeit haben wir als Landeshauptstadt München einen nach der Empfehlung der nationalen Stillkommission ausgestatteten Raum im Rathaus. Es handelt sich um einen Still-, Wickel- und Erste-Hilfe-Raum im 4. Stock des Rathauses (Raum 479). Er ist neben seiner Funktion als Erste-Hilfe-Raum speziell für die Bedürfnisse von Stillenden und Eltern mit Kleinkindern ausgestattet und umfasst u.a. einen Stillsessel, eine Wickelunterlage und den zum Wickeln nötigen Drogeriebedarf.
Der Standort Kustermannpark (Rosenheimer Straße 118 und Balanstraße 55-59) verfügt ebenfalls über einen Raum, der beschäftigten stillenden Müttern als Rückzugsort angeboten werden kann.
Die Gleichstellungsstelle für Frauen teilt nach Befassung zum Sachverhalt mit, dass sie sich über die positiven Beispiele freuen und es begrüßen, wenn in städtischen Dienstgebäuden attraktive Räumlichkeiten für stillende Mütter und Wickelmöglichkeiten vorhanden sind. Sie bitten darum, dass diese leicht auffindbar und gut ausgeschildert sind.
Das Stillen ist – da sind sich die WHO (World Health Organization), das BMLEH (Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat) und Fachleute einig – gut für Mutter und Kind. Die nationale Stillkommission unterstützt die Entwicklung einer neuen Stillkultur in der Bundesrepublik Deutschland. Stillen ist überall möglich und erlaubt – im Park, im Kaufhaus und in der U-Bahn. Aber nicht überall funktioniert das Stillen für alle Mütter und Kinder gleich gut. Viele wünschen sich oder benötigen eine ruhige und geschützte Umgebung. In München gibt es Orte, an denen das Stillen gut möglich ist, zum Beispiel in Bibliotheken und in einigen Museen. Das Gesundheitsreferat stellt unter dem Motto »Stillen macht stark«auf seinen Internetseiten Informationen rund um das Thema Stillen zur Verfügung.
Eine stillfreundliche und kinderfreundliche Umgebung unterstützt nicht nur die Gesundheit und das Wohlergehen von Mutter und Kind, sie ist Voraussetzung für Aktivität von Müttern mit kleinen Kindern und für ihre gesellschaftliche Teilhabe. Entsprechende Orte, an denen gut gestillt werden kann, sind ein Signal dafür, dass junge Mütter und Babys willkommen sind, und können sie ermutigen und in die Lage versetzen, am gesellschaftlichen Leben mit ihren Kindern auch in dieser Lebensphase aktiv teilzunehmen.
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.