Parkchaos bei Baustellen vermeiden: Konzept für temporäre Lösungen
Antrag Stadtrats-Mitglieder Verena Dietl, Anne Hübner, Stefanie Krammer, Barbara Likus, Lars Mentrup und Andreas Schuster (SPD-Fraktion) vom 10.12.2025
Antwort Mobilitätsreferent Georg Dunkel:
In Ihrem oben genannten Antrag fordern Sie, dass ein Konzept entwickelt werden soll, das bei einem oder mehreren zeitgleichen Bauvorhaben, die insgesamt zu erheblichem Stellplatzwegfall im öffentlichen Straßenraum führen, temporär Abhilfe schafft.
Das Konzept solle folgende Elemente enthalten:
a) Standardisierte Prüfkriterien zur Identifikation betroffener Baustellenkonstellationen mit relevantem Stellplatzwegfall, einschließlich der Definition eines räumlichen Betrachtungsbereichs
b) Verbindliche Mindestanforderungen an Information und Kommunikation gegenüber Anwohner*innen und Öffentlichkeit
c) Ein Verfahren zur Ermittlung und Bereitstellung alternativer Stellplatzmöglichkeiten, dabei gegebenenfalls Einbindung privater und öffentlicher Flächen
d) Regelungen zur Finanzierung und Kostenübernahme der temporären Maßnahmen unter besonderer Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit
Zu Ihrer Forderung, ein Konzept bei Stellplatzwegfall aufgrund von Bauvorhaben zu erstellen, können wir Ihnen – Ihr Einverständnis vorausgesetzt – auf diesem Wege Folgendes mitteilen:
Die Abteilung „Temporäre Anordnungen“ im Geschäftsbereich Verkehrs- und Bezirksmanagement des Mobilitätsreferats ist Teil der unteren Straßenverkehrsbehörde und damit unter anderem für die verkehrsrechtlichen Anordnungen für Straßenarbeiten im öffentlichen Raum zuständig. Das Baustellenmanagement der Abteilung koordiniert planbare Baustellen verkehrlich im Stadtgebiet und sorgt durch eine frühzeitige Abstimmung – oftmals bereits mehrere Jahre im Voraus – dafür, dass öffentliche Baustellen im Hauptstraßennetz optimal aufeinander abgestimmt werden. Ziel ist es, die verkehrlichen Einschränkungen für die Bürger*innen so gering wie möglich zu halten. Hauptsächlich betrifft dies städtische Baustellen des Baureferats, der Stadtwerke München im Ressort Versorgung und Infrastruktur (SWM) sowie im Ressort Mobilität (SWM/MVG) und der Münchner Stadtentwässerung (MSE).Häufig wird der eigentliche Genehmigungsprozess, der bei der Anmeldung einer Baustelle meist nur mit wenigen Wochen Vorlauf erfolgt, als Baustellenmanagement bezeichnet. Das originäre städtische Baustellenmanagement befasst sich jedoch mit dem mehrjährigen Baustellen-Forecast und schafft damit seit seiner Einrichtung das Fundament dafür, dass die Landeshauptstadt München ein immenses und weiter zunehmendes Portfolio an Baumaßnahmen der Infrastruktursanierung (Brücken, Tunnelanlagen, Straßen, Schieneninfrastruktur, Versorgungsinfrastruktur, etc.) und zugleich die baulichen Aufgaben der nachhaltigen Stadtentwicklung einer wachsenden Metropole (Wohnungsbau, Bildungsbau, gewerbliche Standortentwicklung und Konversion, Netzausbau: Fernwärme, Fernkälte, neue Netze, Ausbau des ÖPNV, der Fuß- und Radverkehrsinfrastruktur, etc.) ermöglichen und bewältigen kann.
Das städtische Baustellenmanagement ist aktuell mit 3,0 VZÄ ausgestattet, von denen derzeit nur zwei Stellen besetzt sind. Es befindet sich, wie die gesamte Abteilung, in einem umfassenden Digitalisierungsprozess, der mit den Finanzierungsbeschlüssen des Stadtrats Ende 2025 gestartet werden konnte und im Mobilitätsreferat in Kooperation mit dem IT-Referat bzw. IT@M hochpriorisiert betrieben wird. Die vollständige Einführung und Inbetriebnahme der neuen IT-Fachanwendung, die eine digitale Arbeitsumgebung aus dem Jahr 1991 ablösen wird, ist für das Jahr 2028 avisiert. Seitens des Mobilitätsreferats wird eine Ausweitung des Baustellenmanagements angestrebt, was jedoch – jenseits der absehbaren Vorteile aus dem Digitalisierungsprozess und vor allem kurzfristig – nur durch eine deutliche Stellenzuschaltung möglich wäre. Angesichts der Haushaltslage ist eine Stellenzuschaltung aktuell aber leider nicht möglich.
Die städtischen Maßnahmenträger, also das Baureferat sowie die SWM, MSE und SWM/MVG, sind für die Durchführung der Maßnahmen sowie für die Information der Bezirksausschüsse, der Bürger*innen und der Anliegenden verantwortlich. Die Entwicklung und Umsetzung eines Informationskonzepts wäre für das Mobilitätsreferat eine zusätzliche Aufgabe, die nur mit erheblich mehr Personal und Budget umsetzbar wäre. Selbst mit erweiterten personellen und finanziellen Ressourcen könnte dies nur in enger Zusammenarbeit mit den jeweiligen Maßnahmenträgern erfolgen, da nur diese ein umfängliches Wissen über die konkreten Bauzeiten, -orte, und -entwicklungen haben.
Ergänzend sei erwähnt, dass die Anmietung von Stellplätzen für die SWM, MSE, SWM/MVG und das Baureferat erhebliche Mehrkosten verursachen würde. Die Budgetplanung und die Durchführung der Baumaßnahmen liegen in der Verantwortung der Maßnahmenträger. Auch hierbei könnte dasMobilitätsreferat nur mit zusätzlichem Personal unterstützend tätig werden.
Bei dem Maßnahmenbündel „Baustellen bewegen“, welches im März 2025 vorgestellt wurde, hat die Landeshauptstadt München unter anderem Maßnahmen ergriffen, um künftig an Baustellen mehr Informationen über Zweck und Zeitraum der jeweiligen Maßnahme zu erhalten. Beispielsweise werden Bauhinweisschilder mit einheitlichen Basisinformationen der städtischen Akteure an den Baustellen verwendet, der betroffene BA wird informiert und betroffene Institutionen/Unternehmen werden eingebunden.
Im Rahmen des rechtlich Zulässigen versucht das Mobilitätsreferat, bei einem Wegfall von Stellplätzen unter Berücksichtigung verschiedener Interessen (u.a. Anwohner*innen, Verkehrssicherheit, Anschluss an den ÖPNV) die Beeinträchtigung für Bewohner*innen so gering wie möglich zu halten. In unserer wachsenden Stadt mit tendenziell zunehmenden privaten und öffentlichen Bauvorhaben, werden sowohl die Verwaltung als auch die Bürger*innen vor steigende Herausforderungen gestellt. Wir bitten um Verständnis, dass die Kompensation von temporär wegfallenden Stellplätzen vor diesem Hintergrund nicht möglich ist.
Bei größeren Baustellen werden im Einzelfall Regeln in Parkraummanagementgebieten angepasst. So wurden durch das Mobilitätsreferat beispielsweise in Abschnitten gesperrter Seitenstraßen im Bereich der Verlängerung der U5 von Laim nach Pasing Schrägparkplätze statt Längsparkplätzen angeordnet und durch das Baureferat eingerichtet, um die Anzahl verfügbarer Parkplätze zu erhöhen.
Im Rahmen von Parklizenzgebieten wird kontinuierlich überprüft, wie ggf. der baustellenbedingte Parkplatzwegfall bei großen Baumaßnahmen kompensiert werden kann. Eine Zusammenlegung verschiedener aneinandergrenzender Parklizenzgebiete ist jedoch nicht möglich. Es ist gemäß den Vorgaben der Straßenverkehrsordnung (StVO) nicht möglich, den Geltungsbereich von Bewohnerparkausweisen auf andere Gebiete auszuweiten.
In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass die Ende 2024 initiierte notwendige Haushaltskonsolidierung die Münchner Stadtverwaltung mit einer herausfordernden Personalsituation konfrontiert. Die personellen Kapazitäten der zuständigen Abteilung Temporäre Anordnungen (MOR-GB2.3) des Geschäftsbereichs Verkehrs- und Bezirksmanagements sind derzeit auf 76% zurückgefahren. Es liegt im Zuständigkeitsbereich dereinzelnen Maßnahmenträger, Anlieger*innen und Anwohnende zu Parkkonzepten zu informieren. Weiterreichende Aktivitäten sind dem Mobilitätsreferat mit dem aktuellen Personalstamm nicht möglich.
Die SWM und SWM/MVG teilen ergänzend mit:
Bei Baumaßnahmen werden alle betroffenen Anwohnenden vor Ort vor Beginn der Maßnahme direkt informiert – insbesondere über Postwurfsendungen, Baustellenflyer und Hausaushänge. Darin wird auch auf mögliche Stellplatzreduzierungen hingewiesen.
Zusätzlich steht bei größeren Maßnahmen eine ständig aktualisierte Projekt-Homepage zur Verfügung, auf der über bevorstehende Bauphasen, Verkehrseingriffe, Sperrungen und den Wegfall bzw. die Bereitstellung alternativer Stellplätze informiert wird.
Alternative Stellplatzmöglichkeiten können derzeit nur begrenzt bereitgestellt oder angemietet werden. Bei Baustellen im öffentlichen Raum erfolgt die Umsetzung der Maßnahmen auf Grundlage einer vom Mobilitätsreferat erteilten verkehrsrechtlichen Anordnung.
Als alternative Stellplatzmöglichkeiten wurden bisher nur in Einzelfällen (private) Stellplätze angeboten.
Das Baureferat (hier auch MSE) nimmt dazu wie folgt Stellung:
Aktuell erfolgt bei Maßnahmen des Baureferates die Information zu Stellplatzwegfall sowohl analog als auch digital. Wenn im Umfeld von Maßnahmen Stellplätze entfallen oder sich Park- und Zufahrtssituationen ändern, informiert das Baureferat – abhängig von Umfang und Eingriffsintensität – mittels Anliegerinformationen (Postwurfsendungen, Aushänge sowie in digitaler Form www.muenchen.de). Diese enthalten Bauzeit und Bauphasen, konkrete Auswirkungen (u.a. Wegfall von Stellplätzen, Haltverbote), Ansprechpartner*innen sowie die Kontaktdaten der Bauleitung. Dieses Format ist stadtweit eingeführt und bewährt. Darüber hinaus wird direkt vor Ort auf Bauhinweisschildern informiert.
Relevante Verkehrseingriffe werden darüber hinaus regelmäßig über Pressemitteilungen kommuniziert; entsprechende Meldungen werden
häufig von Medien aufgegriffen.
Ergänzend werden Maßnahmen mit Auswirkungen auf Verkehrsführung und Bauphasen über die zentrale Baustellenkarte des MOR dargestellt. Dort sind Bauphasen und verkehrliche Einschränkungen strukturiert und für die Öffentlichkeit nachvollziehbar aufbereitet.Außerdem verweist das Baureferat auf den Newsletter „Baustellen Aktuell“ des Mobilitätsreferats, der wöchentlich über die aktuelle Baustellenlage informiert. Bei besonders bedeutsamen Projekten setzt sich das Baureferat darüber hinaus direkt mit den betroffenen Bezirksausschüssen in Verbindung und berichtet in Bürgerversammlungen vor Ort.
In allen genannten Formaten wird bislang auch über den Wegfall von Stellplätzen informiert. Es werden jedoch keine konkreten Alternativen oder ÖPNV-Optionen angeboten. Hintergrund ist, dass belastbare Alternativempfehlungen eine sehr fundierte Ortskenntnis hinsichtlich Parkdruck, quartiersspezifischer Gegebenheiten, tatsächlicher Ausweichflächen und informeller Nutzungsstrukturen voraussetzen. Diese Informationen lassen sich nicht allein aus Kartenmaterial oder allgemeinen Datensätzen ableiten. Alternativen müssten fachlich abgesichert und verlässlich sein. Andernfalls bestünde das Risiko, falsche Erwartungen zu wecken oder Empfehlungen auszusprechen, die der tatsächlichen Situation vor Ort nicht standhalten. Vor diesem Hintergrund beschränkt sich das Baureferat derzeit auf die transparente Darstellung der Auswirkungen, nicht jedoch auf die Ausweisung konkreter Ersatzangebote.
Ein Anmieten und individuelles Weitervermieten von Stellplätzen ist nicht Aufgabe des Baureferats.
Darüber hinaus erwähnen Sie in der Begründung Ihres Antrags vom 10.12.2025, dass in Laim Fahrzeuge so in angrenzenden Wohnstraßen abgestellt werden, dass sie ganze Straßenzüge für den Rettungsverkehr blockieren. Hierzu wollen wir Ihnen die entsprechenden Rückmeldungen der Branddirektion und der Polizei mitteilen.
Branddirektion:
Die Branddirektion benötigt eine Mindestdurchfahrtsbreite von 3m auf öffentlichen Straßen für ihre Einsatzfahrzeuge. Von unserem Einsatzdienst sind uns aktuell keine Behinderungen oder Einschränkungen bezüglich der Straßenbreite in Laim bekannt.
Polizei:
Im Bereich der Baustelle zur Tram-Westtangente kommt es punktuell zu Behinderungen der Einsatzfahrzeuge (Polizei und Rettungsdienst), da die Fahrbahn in die jeweilige Richtung teilweise lediglich einen Fahrstreifen aufweist und ein Ausweichen der Verkehrsteilnehmer*innen (u.a. auch Linienbusse) nicht möglich ist. Dieser Umstand ist im Bereich dieser umfangreichen Baumaßnahme nicht gänzlich zu verhindern.Es kann vereinzelt vorkommen, dass in den Wohngebieten Fahrzeuge baustellenbedingt widerrechtlich abgestellt werden, so dass es zu Behinderungen von Rettungskräften kommt. Eine übermäßige schriftliche Beschwerdelage liegt bei den tangierten Polizeiinspektionen jedoch nicht vor.
Entlang der gesamten Baumaßnahme auf der Fürstenrieder Straße ist es an manchen Stellen möglich, dass bei Einsatzfahrten die Verkehrsteilnehmer*innen oder Einsatzfahrzeuge in den Baustellenbereich ausweichen und sich dadurch die Behinderungen in Grenzen halten.
Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass das Baureferat, die MSE, die SWM und die SWM/MVG regelmäßig die Anwohnenden über den Wegfall von Stellplätzen informieren. Das Baureferat bietet keine konkreten Stellplatzalternativen an, die SWM/MVG nur in Einzelfällen. Im Rahmen des rechtlich Zulässigen versucht das Mobilitätsreferat den Wegfall von Stellplätzen so gering wie möglich zu halten und passt in Einzelfällen Regeln in Parkraummanagementgebieten an.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.