Verkehrswende endlich einleiten – Vorfahrt für das Rad 7 Brauchbare Radrouten durch die Altstadt über die Residenzstraße
Antrag Stadtrats-Mitglieder Paul Bickelbacher, Herbert Danner, Katrin Habenschaden und Anna Hanusch (Fraktion Die Grünen – Rosa Liste) vom 10.5.2019
Antwort Mobilitätsreferent Georg Dunkel:
Wir bitten die verspätete Beantwortung zu entschuldigen. Die Geschäftsordnungsfrist konnte aufgrund der Abhängigkeit der Residenzstraße von den beiden angrenzenden Plätzen, dem Max-Joseph-Platz und dem Odeonsplatz, leider nicht eingehalten werden. Wir bedanken uns für die gewährten Fristverlängerungen.
In Ihrem oben genannten Antrag fordern Sie:
„1. Die Hauptroute der Nord-Süd-Querung der Altstadt verläuft zukünftig vom Odeonsplatz über die Residenzstraße, den Max-Josephs-Platz, den Hofgraben (in Nord-Süd-Richtung) und die Pfisterstraße zur Sparkassenstraße
2. Die Residenzstraße wird hierfür zur reinen Fahrradstraße (ohne Kfz-Verkehr) mit breiten Gehsteigen auf der Westseite und einer ca. 4m breiten Fahrrad-Fahrbahn. Am Odeonsplatz sowie beim Eingang in die Residenz bzw. zur Pfälzer Weinstube sind entsprechende Querungshilfen mit Pflasterstreifen/ggf. Zebrastreifen für Zufußgehende vorzusehen.
3. Der Max-Josephs-Platz wird als Platzfläche mit gemeinsamem Fuß- und Radverkehr im Sinne eines Shared Space gestaltet.
4. Die Wendemöglichkeit für Kfz, die weder den Hofgraben noch die Opern-Tiefgarage nutzen, wird östlich des Hofgrabens verlegt.
5. Die Verbindung von der Sparkassenstraße über die Falkenturmstraße zur Alfons-Goppel-Straße bleibt als wichtige Verbindung zum Englischen Garten Teil des Routennetzes für den Radverkehr.
6. Der Beschluss wird dem Stadtrat nach der Sommerpause 2019 vorgelegt.“
Ihr Einverständnis vorausgesetzt, erlaube ich mir, Ihren Antrag vom 10.5.2019 auf dem Schriftweg zu beantworten, und teile Ihnen Folgendes mit:
Bereits in der Sitzungsvorlage „Max-Joseph-Platz-Darstellung der Untersuchungsergebnisse und weiteres Vorgehen“ (Sitzungsvorlage Nr. 20-26/V 03016), die in der Vollversammlung am 26.4.2023 behandelt wurde, hat die Stadtverwaltung Stellung zu dem Antrag bezogen.Damals wurde Folgendes ausgeführt:
Laut dem Stadtratsbeschluss „Nord-Süd-Querung der Altstadt für den Radverkehr“ vom 19.11.2015, Sitzungsvorlage Nr. 14-20/V 04125, verläuft die bestehende Nord-Süd-Querung der Altstadt vom Hofgarten ausgehend über die Alfons-Goppel-Straße und die Sparkassenstraße Richtung Viktualienmarkt. Diese Route ist dementsprechend auch im ausgeschilderten Radlnetz der LHM enthalten und vor Ort entsprechend beschildert. Derzeit erarbeitet das Mobilitätsreferat in Abstimmung mit dem Baureferat und den Vertreter*innen des Radentscheid München ein Radvorrangnetz für ganz München (gemäß Beschluss der Vollversammlung „Quartalsbeschluss zur Umsetzung des Bürgerbegehrens Radentscheid 3. und 4. Maßnahmenbündel“ vom 30.9.2020, Sitzungsvorlage Nr. 20-26/V 01458), welches den bisher geltenden Verkehrsentwicklungsplan Radverkehr (VEP-R) von 2002 ablösen wird. Auch hier ist vorgesehen, dass die Radroute weiterhin über die Alfons-Goppel-Straße und Sparkassenstraße verläuft. Selbstverständlich steht den Radler*innen aber auch die Residenzstraße zur Verfügung, sodass jederzeit selbst gewählt werden kann, welche (beschilderte) Route befahren wird.
Die Residenzstraße und der Max-Joseph-Platz, außerhalb der Tiefgarageneinfahrt und -ausfahrt, verbleiben eine Fußgängerzone mit den aktuell bestehenden Zusätzen. Die Tiefgaragenzufahrt wird wie im Kapitel 3.2 „Interimskonzept“ beschrieben umgestaltet, damit mehr Platz für den Aufenthalt zur Verfügung steht. Wie unter 3. ausgeführt wird das Mobilitätsreferat die Verlegung der Wendeschleife nach Osten prüfen.
Der Antrag blieb daraufhin auf Votum des Mobilitätsausschusses aufgegriffen.
Am 30.4.2025 hat die Vollversammlung des Stadtrats zudem über den „Radschnellweg Münchner Norden, Abschnitt 1 (Altstadt-Radlring) – Verkehrliche Funktionen der Brienner Straße östlich der Oskar-von-Miller-Rings, des Odeonsplatzes und der Ludwigstraße südlich der Von-der-Tann-Straße – Auslobung Freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb mit Ideenteil“ (Sitzungsvorlage Nr. 20-26/V 15606) entschieden. Hier wurde in Kapitel 5.1 ähnlich wie in oben zitiertem Beschluss ausgeführt:
Laut dem Stadtratsbeschluss „Nord-Süd-Querung der Altstadt für den Radverkehr“ vom 19.11.2015, Sitzungsvorlage Nr. 14-20/V 04125, verläuft die bestehende Nord-Süd-Querung der Altstadt vom Hofgarten ausgehend über die Alfons-Goppel-Straße und die Sparkassenstraße RichtungViktualienmarkt. Diese Route ist dementsprechend auch im ausgeschilderten Radlnetz enthalten und vor Ort entsprechend beschildert. Derzeit erarbeitet das Mobilitätsreferat in Abstimmung mit dem Baureferat und den Vertreter*innen des Radentscheid München ein Radvorrangnetz für München. Auch hier ist vorgesehen, dass die Radroute weiterhin über die Alfons-Goppel-Straße und Sparkassenstraße verläuft. Selbstverständlich steht den Radler*innen aber auch die Residenzstraße zur Verfügung, sodass jederzeit selbst gewählt werden kann, welche Route befahren wird. Der Platz vor der Feldherrnhalle bleibt verkehrlich wie bereits im Bestand als Fußgängerzone bestehen. Die Gestaltung des Platzes wird mit besonderem Fokus auf den Fußverkehr als Ideenteil in den Wettbewerb aufgenommen und soll vorrangig auf die Belange des Fußverkehrs, v.a. von flanierenden Menschen, Aufenthalt und die Verwendung des Platzes für Veranstaltungen, ausgerichtet sein. Dabei ist darauf zu achten, dass die Standards der Fußgängerzone zu Barrierefreiheit in die Neugestaltung mit einfließen.
Mit diesen Beschlüssen wurden die Grundlagen für die künftige Gestaltung des Odeonsplatzes und (bedingt) auch des Max-Joseph-Platzes gelegt. Da in beiden Fällen entgegen einer Fahrradstraße und zugunsten der bestehenden Situation (Fußgängerzone, Rad frei) entschieden wurde, wird eine künftige Umgestaltung der Residenzstraße zur Fahrradstraße als mit diesen Planungen nicht kompatibel gesehen.
In der Alfons-Goppel-Straße werden vom Mobilitätsreferat derzeit die rechtlichen Voraussetzungen geprüft, wie durch eine teilweise Einfahrtsperre für Kraftfahrzeuge der Verkehr reduziert und besser geordnet werden kann. In einem weiteren Schritt soll außerdem die Ein- und Ausstiegssituation im Bereich der Haltezone für Reisebusse verbessert werden. Durch diese Maßnahmen soll auch für Radfahrende die Verkehrssicherheit erhöht werden.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.