Vermehrte Wiedereinführung und Ausweitung von Grünpfeil-Regelungen für Autofahrer an geeigneten Kreuzungen in München
Antrag Stadtrats-Mitglieder Leo Agerer, Andreas Babor, Michael Dzeba, Alexandra Gaßmann, Dr. Michael Haberland, Winfried Kaum, Dr. Evelyne Menges, Veronika Mirlach und Matthias Stadler (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 20.11.2025
Antwort Mobilitätsreferent Georg Dunkel:
In Ihrem oben genannten Antrag fordern Sie: „Die Stadtverwaltung der Landeshauptstadt München (LHM) wird beauftragt, eine Prüfung und schrittweise Wiedereinführung von Grünpfeilen für den motorisierten Individualverkehr an geeigneten Kreuzungen im Stadtgebiet München vorzunehmen. Dabei sollen Kreuzungen identifiziert werden, an denen durch die Einführung eines Grünpfeils eine Verbesserung des Verkehrsflusses erzielt werden kann.“
Nach § 60 Abs. 9 Geschäftsordnung (GeschO) dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 Gemeindeordnung (GO) und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt, weshalb eine beschlussmäßige Behandlung im Stadtrat rechtlich nicht möglich ist.
Zu Ihrem Antrag vom 20.11.2025 teile ich Ihnen Folgendes mit:
Ein Grünpfeilschild (Verkehrszeichen Z. 720), welches das Rechtsabbiegen an einer Lichtsignalanlage (LSA) trotz Rotlicht erlaubt, darf nur dann angebracht werden, wenn die Verkehrssicherheit auch weiterhin gewährleistet werden kann. Zu diesem Zweck enthält die Verwaltungsvorschrift für die Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO) auch eine Reihe von Ausschlusskriterien. Ein Ausschlusskriterium ist u.a. der Umstand, dass die betroffene LSA dem Schutz von Behinderten oder älteren Menschen dient.
An derzeit 907 von insgesamt 1153 LSA im Hoheitsbereich der Landeshauptstadt München sind die signalgesicherten Fußgängerfurten mit sogenannten Zusatzeinrichtungen für Sehbehinderte (ZEB) ausgestattet, welche die Freigabe sowohl akustisch als auch taktil anzeigen. Dies entspricht somit einem Anteil von inzwischen rund 79%. Im Zuge des altersbedingten Austauschs der Steuergeräte von LSA wird sich dieser Anteilauch weiterhin erhöhen. Unser Ziel ist die Vollausstattung aller relevanten LSA mit ZEB.
Da sehbehinderte Mitbürger*innen nicht erkennen können, ob sich eine an einem Grünpfeilschild rechtsabbiegende Kraftfahrer*in auch korrekt verhält (Stopp an der Haltlinie, langsames Rollen bis zur Sichtlinie, etc.), ist hier nach Auffassung des Mobilitätsreferates zum Schutz dieser schwächsten Verkehrsteilnehmer*innen die Montage eines klassischen Grünpfeilschildes (Verkehrszeichen Z. 720) unzulässig. Bereits vorhandene klassische Grünpfeilschilder (Verkehrszeichen Z. 720) müssen folglich bei Neuausstattung mit ZEB in der Regel auch entfernt werden.
Eine wie von Ihnen angeregte „vermehrte Wiedereinführung und Ausweitung von Grünpfeil-Regelungen für Autofahrer*innen an geeigneten Kreuzungen in München“ ist basierend auf der oben genannten Faktenlage nicht mehr erreichbar. Die derzeit noch im Hoheitsbereich der Landeshauptstadt München befindlichen klassischen Grünpfeilschilder (Verkehrszeichen Z. 720) sind zumeist an solchen Stellen montiert, welche sehr spezifische Besonderheiten aufweisen und beispielsweise aufgrund fehlender relevanter Fußgängerfurten von den Ausschlusskriterien nicht betroffen sind.
Ich bitte um Verständnis, dass wir Ihr Anliegen somit nicht berücksichtigen können.
Von den vorstehenden Ausführungen bitte ich Kenntnis zu nehmen und gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.