Einheitliche Gestaltung von Amtszeiten der Beiräte
Antrag Stadträtin Alexandra Gaßmann (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 5.11.2025
Antwort Oberbürgermeister Dieter Reiter:
Vielen Dank für Ihren Antrag vom 5.11.2025.
Sie beantragen, dass die Landeshauptstadt München aufgefordert wird, die Amtszeit der Beiräte einheitlich zu gestalten und die aktuellen Satzungen ggf. anzupassen.
Ihr Einverständnis vorausgesetzt, beantworte ich Ihren Antrag mit diesem Brief und lassen Sie mich Ihnen bitte kurz aufzeigen, dass Ihr Vorschlag im Sinne der Vereinheitlichung zwar sinnvoll klingt, er aber zu einem großen Teil leider nicht umsetzbar ist und zudem auch nicht die gewünschten Vorteile bringen würde.
Ausgangspunkt ist dabei der Begriff „Beirat“, der bei der Landeshauptstadt München sehr breit gefächert ist. Zum einem umfasst der Begriff die „klassischen“ Beiräte:
- Gesundheitsbeirat
- Migrationsbeirat
- Mieterbeirat
- Behindertenbeirat
- Selbsthilfebeirat
- Fachbeirat für Bürgerschaftliches Engagement (BE)
- Sportbeirat
- Seniorenvertretung
- Klimarat
- Digitalrat
Daneben gibt es aber auch eine Vielzahl weiterer Beiräte, wie etwa
- verschiedene gemeinsame Elternbeiräte
- die StadtschülerInnenvertretung
- Beiräte von Stiftungen,
- Beiräte von Gesellschaften
In den Jahren 2018 und 2019 gab es mit den Stadtratsbeschlüssen „Vergleich städtischer Beiräte und der Bezirksausschüsse“, Sitzungsvorlage Nr. 14-20/V 12019, und „Kriterien für die angemessene Entschädigung ehrenamtlicher Tätigkeit in städtischen Beiräten“, Sitzungsvorlage Nr. 14-20/V 15739, eine Analyse der Beiratsstrukturen bei der Landeshauptstadt München, bei der u.a. herausgearbeitet wurde, dass eine „Synchronisierung“ bei den Beiräten aus inhaltlichfachlichen Gründen nicht sinnvoll ist. Seinerzeit stand die Frage im Mittelpunkt, ob die Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgelder der Beiratsmitglieder im Sinne einer gewissen Gleichstellung von Mitgliedern verschiedener Beiräte angeglichen werden können.
In diesen Beschlüssen wurde u.a. Folgendes zu den Unterschiedlichkeiten der Beiräte ausgeführt:
„Die Satzungen*1 haben sich historisch bedingt unterschiedlich entwickelt und wurden in verschiedenen Fachausschüssen vorberaten.“
„Zudem unterscheiden sich die verschiedenen Beiräte aber auch gravierend, so dass eine denkbare durchgängig einheitliche Behandlung (z.B. bei den Sitzungsgeldern und den Aufwandsentschädigungen) nicht sachgerecht erscheint, z.B.
- bezüglich ihrer Aufträge bzw. den sich daraus ergebenden Aufgaben,
- in ihren Organisationsstrukturen,
- bei der Sitzungshäufigkeit (und damit verbundene Aufwände für die Sitzungsvorbereitung/-durchführung/-nachbereitung)“
„Zusammensetzung der Beiräte
Die städtischen Beiräte setzen sich unterschiedlich zusammen, z.B.:
- ehrenamtlich tätige Personen – nicht ehrenamtlich tätige Personen
- nicht von Verbänden/Institutionen entsendet – von Verbänden/Institutionen entsendet
- gewählte Personen – entsendete Personen – Mitgliedschaft Kraft einer besonderen Funktion/eines besonderen Amtes - „ausgesuchte“ Personen – jede/-r Interessierte“
„Aufwand der Beiratstätigkeiten
Die Sitzungszyklen schwanken von zwei Sitzungen bis 48 Sitzungen in einem Jahr.“
Wenn man bei der weiteren Betrachtung von den zehn „klassischen“ Beiräten ausgeht, so gibt es für neun Beiräte Satzungen, lediglich für den Gesundheitsbeirat gibt es stattdessen eine Geschäftsordnung.
Eine Wahl der Beiratsmitglieder*2 durch spezielle Gruppen der Bevölkerung gibt es beim Migrationsbeirat und bei der Seniorenvertretung:
- Die Stimmabgabe bei der Wahl des Migrationsbeirats kann im Wahllokal oder per Briefwahl erfolgen.
- Die Wahl der Seniorenvertretung findet durch eine reine Briefwahl statt.
Die Amtszeiten festzulegender Mitglieder dieser Beiräte liegen bei
- zwei Jahren
(gekorene Mitglieder des Digitalrats gem. § 2 Abs 3 DigitalratS; bis zu zwei Expertinnen und Experten aus dem Bereich Bürgerschaftliches Engagement im Fachbeirat BE gem. § 2 Abs. 1 der Satzung über den Fachbeirat „Bürgerschaftliches Engagement“ der Landeshauptstadt München)
- drei Jahren
(Mitglieder des Mieterbeirats gem. § 4 Abs. 1 MieterbeiratS; Mitglieder des Selbsthilfebeirats gem. § 3 Abs. 1 SelbsthilfebeiratsS berufene Mitglieder des Klimarats gem. § 3 Abs. 3 KlimaratS; Mitglieder des Vorstands des Behindertenbeirats gem. § 8 Abs. 3 BehindertenbeiratS)
- fünf Jahre
(Mitglieder des Sportbeirats mit gewissen Ausnahmen gem. § 4 Abs. 1 SportbeiratS)
Mitglieder der Seniorenvertretung gem. § 3 Abs. 1 SeniorenvertretungsS)
- sechs Jahre
(Amtszeit des Migrationsbeirats gem. § 5 Abs. 5 MigrationsbeiratsS)
- und zeitlich unbegrenzten Mitgliedschaften
(von Institutionen im Gesundheitsbeirat gem. § 2 der GeschO des Gesundheitsbeirats;
weitgehend die Mitglieder des Fachbeirats BE gem. § 2 Abs. 1 der Satzung über den Fachbeirat „Bürgerschaftliches Engagement“ der Landeshauptstadt München;
Mitglieder des Behindertenbeirats (außer dem Vorstand), solange sie aktiv mitarbeiten gem. § 6 Abs 2 BehindertenbeiratS)
Daraus ergibt sich folgende Einschätzung Ihres Vorschlags:
Die stark abweichenden Amtszeiten wurden in Abwägung der jeweiligen Aufgaben der Beiräte bewusst unterschiedlich gewählt. Bei den beidenneueren Beiräten Digitalrat und Klimarat wurden mit zwei bzw. drei Jahren kürzere Amtszeiten – auch nach der Vorberatung in den jeweils zuständigen Fachausschüssen – festgelegt.
Bei der Festlegung der jeweiligen Amtszeiten spielen z.B. folgende Fragen eine Rolle:
Ist eher eine möglichst längerfristige kontinuierliche Besetzung oder ein häufiger Wechsel (i.S. von neuen Sichtweisen) für den jeweiligen Beirat sinnvoller?
Für welche Dauer der jeweiligen Amtszeiten sind geeignete Interessierte bereit, sich ehrenamtlich in einem Beirat zu engagieren (i.S. einer Planbarkeit)?
Soweit eine Auswahl von Beiratsmitgliedern durch den Münchner Stadtrat erfolgt, ist eine Vorberatung im jeweils zuständigen Fachausschuss durchzuführen – weswegen eine Zusammenführung in einem Beschluss der Vollversammlung des Stadtrats sehr aufwendig wäre.
Darüber hinaus findet die fachliche Vorarbeit zur Neubesetzung von Beiräten in den jeweils fachlich zuständigen Referaten statt. Eine zentrale Zusammenführung dieser Tätigkeiten mit der Hoffnung auf Effizienzgewinne wird aufgrund der notwendigen heterogenen Fachlichkeit als nicht sachgerecht angesehen. Eine zeitliche Synchronisierung würde lediglich dazu führen, dass im Wesentlichen die notwendige Arbeit zeitgleich stattfinden, aber nicht geringer würde.
Angenommen, man würde die Wahl der Seniorenvertretung ebenfalls in Wahllokalen und als Briefwahl durchführen, wäre eine Zusammenlegung der Wahlen für den Migrationsbeirat und die Seniorenvertretung, die eine Angleichung der Amtszeiten in den Satzungen voraussetzen würde, auch deswegen nicht zielführend, weil unterschiedliche Wählergruppen – und damit unterschiedliche Wählerverzeichnisse – die Wahlen unnötig verkomplizieren würden.
Ihrer Überlegung, dass ein Aufbau und eine Stärkung politischer Netzwerke zwischen den verschiedenen Beiräten gefördert werden sollen, versucht das Direktorium insofern nachzukommen, dass seit 2016 etwa alle ein bis zwei Jahre Vertreter*innen der „klassischen“ Beiräte, der verschiedenen gemeinsamen Elternbeiräte sowie der StadtschülerInnenvertretung zu einem Vernetzungstreffen eingeladen werden. Abhängig von den dafürzur Verfügung stehenden Ressourcen ist auch eine Fortführung dieser Treffen in den kommenden Jahren vorgesehen.
Insofern muss ich Ihnen leider mitteilen, dass ich aktuell keine Möglichkeiten sehe, diese gewachsenen Beiratsstrukturen mit den Zielen Ressourcen zu sparen und Vernetzungen noch intensiver zu fördern sinnvoll zu vereinheitlichen.
Von den vorstehenden Ausführungen bitte ich Kenntnis zu nehmen und gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.
*1 Anm.: Nicht für alle Beiräte gibt es Satzungen.
*2 Zudem gibt es noch eine Briefwahl für den Vorstand des Behindertenbeirats, Wahlberechtigt sind alle Mitglieder des Behindertenbeirats