Fortbildungs- und Onboarding-Programm für städtische Beiräte
Antrag Stadtrats-Mitglieder Anja Berger, Nimet Gökmenoğlu, Ursula Harper, Gunda Krauss, Sofie Langmeier, Thomas Niederbühl, Clara Nitsche und Andreas Voßeler (Fraktion Die Grünen – Rosa Liste – Volt) vom 3.9.2025
Antwort Personal- und Organisationsreferent Andreas Mickisch:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist.
Sie beantragen, dass das Personal- und Organisationsreferat insbesondere für den Behinderten-, den Migrations- sowie den Seniorenbeirat Fortbildungen zu Vorstands- und Gremienarbeit sowie zur Leitung von Sitzungen und Moderation von Arbeitsgruppen anbietet.
Der Inhalt Ihres Antrags betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Zu Ihrem Antrag vom 3.9.2025 teilen wir Ihnen folgendes mit:
In Anbetracht der aktuellen Haushaltslage muss das Servicecenter Personalentwicklung im Bereich Fortbildungen deutliche Kosteneinsparungen vornehmen. Insbesondere neu entwickelte Fortbildungsangebote verursachen einen erheblichen finanziellen und personellen Aufwand. Ein neu konzipiertes spezielles Schulungsangebot für Beiräte kann daher leider aufgrund des hohen Aufwands der Neukonzeption und aus Kostengründen nicht angeboten werden.
Den städtischen Beiräten wird künftig analog zu den Stadträt*innen der Zugang zum bestehenden Fortbildungsprogramm des Servicecenters Personalentwicklung angeboten.
Die Finanzierung der Fortbildungen für Beiräte erfolgt aus dem vorhandenen Budget des Personal- und Organisationsreferates (POR), Servicecenter Personalentwicklung.
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.