Strafjustizzentrum: Freistaat in die Verantwortung nehmen
Antrag Stadtrats-Mitglieder Kathrin Abele, Simone Burger, Anne Hübner, Dr. Christian Köning und Lars Mentrup (SPD-Fraktion) vom 20.8.2025
Antwort Stadtbaurätin Professorin Dr. (Univ. Florenz) Elisabeth Merk:
Ihr Einverständnis vorausgesetzt, erlauben wir uns, Ihren Antrag als Brief zu beantworten.
Ihr o.g. Antrag vom 20.8.2025 wurde dem Referat für Stadtplanung und Bauordnung zur federführenden Bearbeitung zugeleitet. Hierzu teilen wir Ihnen Folgendes mit:
Sie fordern eine Initiative des Herrn Oberbürgermeisters, damit der Freistaat Bayern vom beabsichtigten Verkauf des Geländes des Strafjustizzentrums absieht, das Gelände selbst entwickelt und auch die zugesagte Machbarkeitsstudie veröffentlicht. Auf dem Grundstück soll dringend bezahlbarer Wohnraum entstehen.
Der Herr Oberbürgermeister hat sich mit seinem Schreiben vom 20.8.2025 an den bayerischen Ministerpräsidenten gewandt und zum Ausdruck gebracht, dass die LHM und die Münchner Stadtgesellschaft einen Beitrag des Freistaats für bezahlbaren Wohnraum in München und die Veröffentlichung der Machbarkeitsstudie erwarten.
Aus Sicht des Referates für Stadtplanung und Bauordnung böte eine Entwicklung durch den Freistaat die Chance zur Schaffung mehr bezahlbaren Wohnraums in sehr gut erschlossener Lage. Mögliche Träger sind die staatseigenen Unternehmen Bayernheim bzw. Stadibau, dabei käme der Wohnraum Berufen der Daseinsvorsorge zugute. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung setzt sich seit Beginn der Überlegungen zur Nachnutzung des Strafjustizzentrums aktiv für die Schaffung eines nachhaltigen, gemischten, inklusiven urbanen Quartiers mit bezahlbarem Wohnraum und den Erhalt grauer Energie ein.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.