Digitale Deutsch-Sprachkurse nutzen
Antrag Stadtrats-Mitglieder Alexandra Gaßmann, Hans-Peter Mehling und Matthias Stadler (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 6.8.2025
Antwort Sozialreferentin Dorothee Schiwy:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Sie beantragen„das vhs-Lernportal des Deutschen Volkshochschul-Verbands aktiv auf dem offiziellen Stadtportal muenchen.de zu bewerben. Das vhs-Lernportal ist eine kostenfreie digitale Lernplattform zum Erlernen der Grundlagen der deutschen Sprache, die vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gefördert wird.“
Der Inhalt des Antrages betrifft deshalb eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Zu Ihrem Antrag vom 6.8.2025 teile ich Ihnen Folgendes mit:
Bei dem vhs-Lernportal handelt es sich um eine kostenlose, bundesgeförderte Lernumgebung, die es Selbstlernenden ermöglicht, eigenständig zu üben und Deutschlehrer*innen hilft, ihren Unterricht digitaler zu gestalten. Nutzende finden dort digitale Lehrwerke und Materialien, darunter interaktive Übungen, Audios und Videos.
Das vhs-Lernportal wird als sinnvolle, jedoch ausdrücklich ergänzende Ressource zu Präsenz- und Onlinekursen mit persönlicher Kursleitung empfohlen.
Die Münchner Volkshochschule (MVHS) ermöglicht jährlich bis zu 12.850 Teilnehmenden das Erlernen der deutschen Sprache. Dies erfolgt in Präsenz- und Onlinekursen mit persönlicher Kursleitung. Rund ein Drittel des MVHS-Deutschprogramms besteht aus BAMF-geförderten Integrations- und Berufssprachkursen. Rund zwei Drittel entfallen auf individuell buchbare Deutschkurse und Prüfungstrainings für Selbstzahler*innen. Online-Selbstlernplattformen können für einige Personen eine gute Alternative darstellen. Dennoch entscheiden sich, laut der MVHS, nahezu alle Deutschlernenden, trotz hoher zeitlicher und/oder finanzieller Verbindlichkeiten für einen Präsenz- oder Onlinekurs mit persönlicher Kursleitung. Zudem setzt die MVHS das im Antrag genannte vhs-Lernportal bereits unterrichtsergänzend ein, d.h. zur eigenständigen Vertiefung des im Präsenz- oder Online-Kurs Gelernten sowie zur Überbrückung von Ferienzeiten.Erfahrungen unter anderem auch aus den Corona Jahren zeigen jedoch, dass nicht alle Personengruppen von Online-Selbstlernangeboten nachhaltig profitieren können. Sei es aufgrund von nicht ausreichender digitaler Kompetenz, einer fehlenden soliden technischen Grundausstattung oder mangels einer ruhigen Lernumgebung. Zudem erfordert autodidaktisches (Selbst-)Lernen ein hohes Maß an Eigendisziplin und -motivation verbunden mit einer fundierten Lernbiografie und abrufbaren Lernstrategien.
Trotzdem stellen Online-Selbstlernangebote durchaus eine sinnvolle Ergänzung dar und werden entsprechend beworben.
Auf Integreat München, der offiziellen Informationsplattform für Zugewanderte und Geflüchtete der Landeshauptstadt München findet sich eine Übersicht von über 25 Online-Selbstlernangeboten, welche auch das vhs Lernportal enthält, abrufbar unter https://integreat.app/muenchen/de/deutsch-lernen/online-selbstlernangebote.
Der Eintrag steht in 24 verschiedenen Sprachen zur Verfügung, eignet sich aufgrund von QR-Codes, die zum jeweiligen Angebot weiterleiten, auch dazu, von Beratungsstellen ausgedruckt und Personen in der jeweiligen Sprache analog ausgehändigt zu werden.
Ergänzend richtet das Referat für Arbeit und Wirtschaft den Blick auf die Vorintegration im Ausland. Über „Make it in Munich“ als offizielle Webseite der Landeshauptstadt München für Fach- und Nachwuchskräfte aus dem Ausland werden internationale Fachkräfte und Auszubildende gezielt auf die von der MVHS angebotenen Online-Deutschkurse sowie auf das vhs-Lernportal verwiesen. Zudem findet sich auf muenchen.de ein Verweis auf die vhs-Lernumgebung.
Ich hoffe, auf Ihr Anliegen hinreichend eingegangen zu sein. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.