Aktueller Sachstand zur Umsetzung des Konzepts „Öffentlichkeitsbeteiligung“ sowie zur Einbindung zivilgesellschaftlicher Akteure
Anfrage Stadtrat Dirk Höpner (München-Liste) vom 15.12.2025
Antwort Oberbürgermeister Dieter Reiter:
Auf Ihre Anfrage vom 15.12.2025 nehme ich Bezug.
In Ihrer Anfrage haben Sie folgenden Sachverhalt vorausgeschickt: Im Jahr 2023 wurde das von Zebralog erstellte „Konzept zur Öffentlichkeitsbeteiligung der Landeshauptstadt München“ vorgestellt. Darin enthalten ist eine umfangreiche Maßnahmenplanung, u.a. die Maßnahme M3: Einrichtung eines Beirats für Öffentlichkeitsbeteiligung (BÖ) sowie weitere Schritte zum systematischen Ausbau von Bürger- und Öffentlichkeitsbeteiligung.
Zivilgesellschaftliche Akteure, darunter das Bündnis Bürgerbeteiligung München (BBM), berichten jedoch, dass sie trotz Teilnahme an früheren Workshops bislang keine proaktive Einbindung oder Information über den Fortgang der Umsetzung erhalten haben und unklar ist, welche Maßnahmen derzeit tatsächlich vorangetrieben werden.
Zu den im Einzelnen gestellten Fragen kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Frage 1:
Wie ist der aktuelle Stand der Umsetzung des Gesamtkonzepts zur Öffentlichkeitsbeteiligung, insbesondere der in der Maßnahmenplanung aufgeführten Schritte?
- Welche Maßnahmen wurden bereits begonnen, welche abgeschlossen?
- Welche Maßnahmen sind aktuell geplant, verzögert oder ausgesetzt?
Antwort:
Die Maßnahmen zur Umsetzung des Gesamtkonzepts der Öffentlichkeitsbeteiligung sind im Beschluss 20-26/V 15944 „Öffentlichkeitsbeteiligung der Landeshauptstadt München – Maßnahmen zur Qualitätssicherung und Zwischenstand zur Einführung des Pilotprojekts MünchenBudget“ vom 28. Mai 2025 dokumentiert. Dieser Beschluss beschreibt ausführlich die Öffentlichkeitsbeteiligungsformate der Landeshauptstadt München sowie die bereits umgesetzten und derzeit in Umsetzung befindlichen Maßnahmen zur Qualitätssicherung und Verankerung der Öffentlichkeitsbeteiligung innerhalb der Stadtverwaltung.Hinsichtlich der Kinder- und Jugendpartizipation finden Sie einen Überblick über die erarbeiteten Inhalte und empfohlenen Maßnahmen des Rahmenkonzepts „Kommunale Kinder- und Jugendpartizipation in München“ im Beschluss 20-26/V 18188 „Verabschiedung des Rahmenkonzeptes „Kommunale Kinder- und Jugendpartizipation in München“ vom 26. November 2025.
Das „Konzept zur Öffentlichkeitsbeteiligung der Landeshauptstadt München“ wurde mit Hilfe eines externen Dienstleisters erarbeitet und 2022 vom Stadtrat verabschiedet. In der Zwischenzeit haben sich einige Maßnahmen – wie beispielsweise der Beirat für Öffentlichkeitsbeteiligung (siehe Frage 2) – aus unterschiedlichen Gründen als nicht praktikabel oder (vorerst) nicht umsetzbar erwiesen.
Frage 2:
Wie ist der Sachstand zur Maßnahme M3 „Einrichtung eines Beirats für Öffentlichkeitsbeteiligung (BÖ)“?
- Wurde ein Zeitplan zur Umsetzung erstellt?
- Welche Ressorts sind beteiligt?
- Gibt es bereits Abstimmungen zu Zusammensetzung, Aufgaben und Arbeitsweise des Beirats?
Antwort:
Die Zusammensetzung des Beirats für Öffentlichkeitsbeteiligung (BÖ) wurde bereits im Beschluss 20-26/V 10332 „Umsetzung des Öffentlichkeitsbeteiligungskonzeptes in der Landeshauptstadt München – Einführung eines Einwohner*innenbudgets“ vom 29. November 2023 festgelegt.
Mit dem Beschluss 20-26/V 17871 „Aufgabenkritik: Überprüfung der städtischen Gremien- und Verwaltungsbeiratsstrukturen“ vom 22. Oktober 2025 wurde entschieden, von der Einführung eines Beirats für Öffentlichkeitsbeteiligung abzusehen. Beiräte haben einen durch eine Geschäftsordnung und Satzung geregelten, sehr strukturierten und weniger interaktiven Ablauf. Die Durchführung formaler und starrer Gremiensitzungen sind erfahrungsgemäß wenig ansprechend für Vertreter*innen der Stadtgesellschaft. Auch war der Beirat als Beratungs- und Arbeitsgremium geplant, welcher einen Empfehlungsbericht erarbeitet. Die Beschränkung der Beiratsrechte auf die Erarbeitung eines Empfehlungsberichts bringt mit sich, dass Mehrwert und Wirkungskraft des Gremiums sehr überschaubar sind. Diese begrenzte Wirksamkeit kann zu Frustration insbesondere bei Vertreter*innen aus der Stadtgesellschaft führen, welche sich ehrenamtlich und über mehrere Jahre im Beirat einbringen.Um die Öffentlichkeitsbeteiligung in München weiterzuentwickeln, werden zukünftig unter anderem Workshops zu spezifischen Themen geplant. Sie sind darauf ausgerichtet, interaktiv, kreativ und weniger formell Themen der Öffentlichkeitsbeteiligung zu behandeln, zum Beispiel, wie Gesellschaftsgruppen besser angesprochen werden können, die bislang zu wenig erreicht wurden.
Auch können Teilnehmer*innen – anders als bei einem Beirat – nach jeder Sitzung flexibel wechseln. Dies macht das Format vor allem für die Stadtgesellschaft attraktiver, da keine langjährigen Verpflichtungen eingegangen werden müssen.
Die Hintergründe dieser Entscheidung sind im Kapitel 4.2 des oben genannten Beschlusses ausführlich dargestellt.
Frage 3:
Wie erfolgt derzeit die Einbindung der organisierten Zivilgesellschaft (z.B. BBM, Verbände, Initiativen) in den Umsetzungsprozess?
- Welche Formate, Beteiligungsrunden oder Austauschprozesse wurden angeboten?
- Wenn keine Einbindung stattfand: aus welchen Gründen?
Antwort:
Die Stadtgesellschaft (natürlich auch die organisierte) ist selbstverständlich herzlich zur Teilnahme an den geplanten Workshops eingeladen. Informationen und Einladungen werden rechtzeitig über die üblichen Kanäle verbreitet.
Neben den geplanten Workshops gilt die Einladung zur Teilnahme ebenso für weitere Formate (siehe dazu auch Antwort zu Frage 5).
Frage 4:
Wie stellt die Stadt aktuell Transparenz über den Fortgang der Bürgerbeteiligungsstrategie sicher?
- Gibt es einen öffentlich einsehbaren Fortschrittsbericht oder eine regelmäßige Berichterstattung?
- Wenn nein: ist eine Veröffentlichung geplant?
Antwort:
Mit den oben dargestellten Beschlüssen wurde jeweils transparent der aktuelle Sachstand und über den Fortgang zu diesem Themenkomplex berichtet. Dies wird auch weiterhin anlassbezogen erfolgen.
Frage 5:
Welche Schritte plant die Stadt in den kommenden zwölf Monaten, um die verbindliche Bürger- und Öffentlichkeitsbeteiligung weiter auszubauen?
Antwort:
Die verbindliche, das heißt formelle Beteiligung ist gesetzlich geregelt und wird von den jeweils fachlich zuständigen Referaten durchgeführt. Darüber hinaus bietet die Landeshauptstadt München eine Vielzahl an informellen Beteiligungsmöglichkeiten, um die Öffentlichkeitsbeteiligung zu fördern. Dazu gehören unter anderem:
- Kinder- und Jugendversammlungen, die eine aktive Mitgestaltung durch jüngere Generationen ermöglichen.
- Das MünchenBudget, bei dem die Münchner Bevölkerung Vorschläge für Projekte und Maßnahmen einbringen kann, die anschließend von der Stadtverwaltung umgesetzt werden.
- Online-Beteiligungsprojekte auf unser.muenchen.de, die es den Münchner*innen ermöglichen, ihre Meinungen und Vorschläge einfach und bequem einzubringen.
- Freiwillige Beteiligungsangebote zu Projekten der Referate, zum Beispiel Bürger*innenrat zur Stadtentwicklung oder unterschiedliche Beteiligungsangebote zum Projekt Altstadt für alle.
- Workshops (in Planung), in welchen Vertreter*innen der organisierten und nicht-organisierten Stadtgesellschaft praxisnahe Empfehlungen zu aktuellen Herausforderungen und Fragestellungen der Öffentlichkeitsbeteiligung erarbeiten (siehe Antwort zu Frage 2).
- Eine umfassende Terminübersicht auf unser.muenchen.de, die über bevorstehende Beteiligungsveranstaltungen informiert.