Mehrweg auf dem Viktualienmarkt – Zentrale Spülstelle einrichten
Antrag Stadtrats-Mitglieder Kathrin Abele, Nikolaus Gradl, Roland Hefter, Anne Hübner, Barbara Likus, Lars Mentrup, Lena Odell, Klaus Peter Rupp, Julia Schönfeld-Knor, Andreas Schuster, Christian Vorländer und Micky Wenngatz (SPD/Volt-Fraktion) vom 15.1.2025
Antwort Edwin Grodeke, Leiter Kommunalreferat:
Mit Ihrem Antrag fordern Sie die Landeshauptstadt München, Kommunalreferat, Märkte München (MM) auf, eine Spülküche und gegebenenfalls Rückgabestelle für Pfandbecher- und Pfandbehältersysteme auf dem Viktualienmarkt einzurichten.
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch ein laufendes Geschäft, dessen Besorgung nach Art. 88 Abs. 3 Satz 1 GO i.V.m. der Betriebssatzung der Märkte München der Werkleitung obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Zunächst möchte ich mich für die gewährte Fristverlängerung bedanken.
Zu Ihrem Antrag vom 15.1.2025 teile ich Ihnen Folgendes mit:
Die MM als Betreiberin des Viktualienmarktes haben in der Neufassung der Märkte München-Satzung den Wortlaut aus der seit 2003 geltenden Gewerbe- und Bauabfallentsorgungssatzung der Landeshauptstadt München (LHM) hinsichtlich des Mehrweggebots übernommen (§ 4 Abs. 9). Die Neufassung der Märkte München-Satzung ist mit Veröffentlichung im Amtsblatt am 19.7.2024 in Kraft getreten.
Gemäß der Gewerbe- und Bauabfallentsorgungssatzung der LHM gilt die Pflicht zur Abgabe von Speisen und Getränken in pfandpflichtigen, wiederverwendbaren Verpackungen und Behältnissen für Verkaufsflächen, die im Eigentum der Stadt stehen. Dies wurde daher nun bei der Neufassung der Märkte München-Satzung normativ berücksichtigt. Der Münchner Stadtrat hat darüber hinaus mit seinem Zero-Waste-Beschluss vom 7./27.7.2022 (Sitzungsvorlage Nr. 20-26/V 06600) ein klares Zeichen gegen Ressourcenverschwendung gesetzt. Bis 2035 soll die Münchner Restmüll-Menge um 35 Prozent reduziert werden.Seit 1.1.2025 ist die Verwendung von Mehrweggeschirr und -besteck bei der Ausgabe von Speisen und Getränken zum Verzehr am Stand für Händler*innen auf dem Viktualienmarkt Pflicht. Seit 1.4.2025 ist ein stufenweises Konzept bei der Ausgabe von Speisen und Getränken to go in Kraft getreten. Mehrwegbehältnisse müssen deutlich sichtbar angeboten werden. Einwegbehältnisse sollen nicht kostenfrei ausgegeben werden. Einwegbehältnisse sollen auf Produkte aus nachwachsenden Rohstoffen umgestellt werden; Plastik und beschichtete Produkte sollen vermieden werden.
Die MM haben eine mögliche Einrichtung einer Spülstation geprüft, um den Mehrweggedanken voranzutreiben und Anreize für die Umstellung zu schaffen. Die Schaffung einer zentralen Spül- und Pfandstelle ist ein laufendes Geschäft der MM. Dabei gilt es, Kosten und Nutzen abzuwägen, insbesondere vor dem Hintergrund des grundsätzlich angespannten Wirtschaftsplans der MM. Auf freiwillige Aufgaben ist nach städtischen Vorgaben weitestgehend zu verzichten. Eine solche Spülstation ist eine freiwillige Aufgabe, da sie weder zwingend notwendig noch unabdingbar ist. Es ist darüber hinaus Aufgabe der Händler*innen auf städtischem Grund, die Vorgaben hinsichtlich des städtischen Mehrweggebots einzuhalten. Alle Händler*innen, die auf dem Viktualienmarkt Speisen und Getränke zum Verzehr anbieten, haben einen Wasseranschluss bzw. eine Spülmöglichkeit in ihrem Stand. Hinzu kommt, dass der Platz und die bauliche Infrastruktur zur Einrichtung einer zentralen Spülstelle nicht gegeben sind. Aufgrund von Platzmangel, fehlenden Betreiber*innen und der angespannten Haushaltslage sehen die MM von der Errichtung einer zentralen Spülstation ab.
Wesentlich platzsparender wäre es hingegen, das Spülen auszulagern, also nicht auf der Marktfläche einzurichten. Deshalb haben die MM bereits Gespräche mit verschiedenen Anbieter*innen von Mehrweglösungen geführt, um den Händler*innen alternative Möglichkeiten anbieten zu können. Die kurzfristige Vorstellung eines alternativen Mehrwegkonzepts ist in Planung.
Der Facharbeitskreis Tourismus im Behindertenbeirat München hat mit seiner Stellungnahme vom 3.2.2025 den Antrag befürwortet (siehe unter https://risi.muenchen.de/risi/antrag/detail/8869341#ergebnisse). Aufgrund hygienischer Vorgaben ist allerdings eine gemeinsame Nutzung einer zentralen Spülstelle von Kund*innen und Händler*innen nicht zulässig.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.