Unterstützung für gehörlose Münchnerinnen und Münchner beim Verfahren zum Einbau von Videogegensprechanlagen in Wohnungen
Antrag Stadtrats-Mitglieder Andreas Babor und Alexandra Gaßmann (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 17.7.2025
Antwort Stadtbaurätin Professorin Dr. (Univ. Florenz) Elisabeth Merk:
Mit Antrag vom 17.7.2025 forderten Sie die Stadtverwaltung auf zu prüfen, wie sie gehörlose Menschen in München bei der Beantragung, im Verfahren sowie bei der unbürokratischen Beantragung von Finanzmitteln für den Einbau von Video-Gegensprechanlagen unterstützen kann.
Zu Ihrem Antrag vom 17.7.2025 teilen wir Ihnen mit, dass Ihrem Anliegen bereits durch die Behandlung der Thematik in einem runden Tisch aller beteiligten Stellen entsprochen wurde. Hier wurde festgestellt, dass bereits Unterstützungsmöglichkeiten zur Beantragung existieren.
Zu Ihrem Antrag vom 17.7.2025 teilt das Referat für Stadtplanung und Bauordnung zudem Folgendes mit:
Bisherige Gespräche und Ausgangssituation:
Am 19.11.2019 stellten gehörlose Bewohner*innen der Siedlung „Alte Heimat“ auf der Bürgerversammlung des 25. Stadtbezirks den Antrag, dass Video-Gegensprechanlagen für gehörlose Mieter*innen zum Standard gemacht und bei Bedarf finanziert werden. In der Begründung hieß es, dass die Antragsteller*innen es geschafft haben, eine Zusage für eine Finanzierung von Video-Gegensprechanlagen zu bekommen, es aber viele Gehörlose in München gebe, die das Problem weiterhin hätten. Daraufhin wurden diverse Gespräche zwischen verschiedenen Akteuren geführt, um die Situation zu verbessern.
Der Sozialausschuss des Stadtrats beschloss zwar in seiner Sitzung am 24.9.2020, keinen baurechtlichen Standard für Video-Gegensprechanlagen zu fordern. Er folgte jedoch der Empfehlung des Behindertenbeirats, im Einzelfall – bei Bedarf und auf Antrag – entsprechende Anlagen im Rahmen der Förderrichtlinien und des Budgets nachzurüsten.
Ferner bat der Sozialausschuss die damaligen städtischen Wohnungsbaugesellschaften GWG und GEWOFAG, ihre Wohnungen im Bedarfsfall mit Video-Gegensprechanlagen nachzurüsten (Beschlussvorlage Nr. 20-26/V 00652). Diese Bitte wurde in den vier damals betroffenen Haushalten umgesetzt.Auf der Bürgerversammlung des 25. Stadtbezirks am 24.6.2021 wurde erneut ein Antrag zum Thema Video-Gegensprechanlagen eingebracht. Die Antragsteller*innen zielten darauf ab, dass der Einbau von Video-Gegensprechanlagen schneller und unbürokratischer verlaufen solle, indem Regeln und Standards definiert würden. Damit würde es für Folgeanträge leichter. Infolgedessen wurde ein Runder Tisch einberufen, zu dem die Antragsteller*innen, der Bezirksausschuss 25, der Behindertenbeirat, die städtischen Wohnungsbaugesellschaften, das Referat für Stadtplanung und Bauordnung und das Amt für Soziale Sicherung/Sachgebiet Zeitgemäße Wohnformen Älterer eingeladen wurden.
Die Teilnehmer*innen des Runden Tisches Video-Gegensprechanlagen kamen darin überein, dass aufgrund der hohen Investitionskosten, einer komplexen Förderlandschaft und der strengen Vorgaben der Stiftungssatzung jeder Fall einzeln betrachtet werden muss. Hierbei sind die individuellen Anspruchsvoraussetzungen und die zu erwartenden Kosten zu erheben und festzustellen. Bei den Finanzierungsmöglichkeiten wird immer die Nachrangigkeit geprüft. In Frage kommen die Pflegekasse (Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen), die Bayerische Wohnbauförderung oder das kommunale Zuwendungsprogramm der Landeshauptstadt München. Eine grundsätzliche Vorrüstung in allen Neubauten wurde schon damals diskutiert, aber letztlich nicht vereinbart.
Unterstützung bei der Beantragung:
Als Ergebnis des Runden Tischs wurde festgehalten, dass mit dem Kompetenzzentrum Barrierefreies Wohnen des Vereins Stadtteilarbeit bereits die geforderte einheitliche Stelle für die Beratung existiert. Zur besseren Information über dieses Beratungsangebot wollten sich der Gehörlosenverband München und Umland (GMU) und das Kompetenzzentrum absprechen. Überlegt wurde, die Kommunikation direkt an die Gehörlosencommunity sowie über Informationsvideos, über die Mieterzeitschriften der städtischen Wohnungsbaugesellschaften und über die Behindertenbeauftragten der Bezirksausschüsse laufen zu lassen.
Im Zuge der Fusion von GWG und GEWOFAG hat die Münchner Wohnen ihre Struktur neu geordnet und die Sektion „Sozialmanagement“ geschaffen. Diese arbeitet niederschwellig und unbürokratisch mit der Stelle „Wohnberatung“ zusammen, um Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfelds für alle Mieter*innen zu unterstützen. Neben einer individuellen Beratung zu technischen Möglichkeiten und geeigneten Hilfsmitteln werden auch Finanzierungswege aufgezeigt und Hilfestellung bei der Antragstellung gegeben. Das Angebot existiert zusätzlich zu den Beratungsleistungen des Kompetenzzentrums Barrierefreies Wohnen.
Durch die Unterstützungsangebote der Sektion „Sozialmanagement“ der Münchner Wohnen, der Wohnberatung und vor allem des Kompetenzzentrums Barrierefreies Wohnen des Vereins Stadtteilarbeit gibt es bereits mehrere Möglichkeiten für Gehörlose, bei der Beantragung einer Video-Gegensprechanlage Unterstützung zu erhalten – sowohl für Mieter*innen der Münchner Wohnen als auch Bewohner*innen anderer Vermieter.
Die Überschreitung der Frist zur Beantwortung des Antrags bitten wir zu entschuldigen.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.