Kostenlose Hautkrebs-Screenings an Aktionstagen in Münchner Freibädern
Antrag Stadtrats-Mitglieder Sonja Haider, Dirk Höpner, Nicola Holtmann und Tobias Ruff (Fraktion ÖDP/München-Liste) vom 1.7.2025
Antwort Gesundheitsreferentin Beatrix Zurek:
Sie beantragen, an Aktionstagen in Münchner Freibädern kostenlose Hautkrebs-Screenings durch Fachpersonal durchzuführen und Informationen zu den Themen UV-Strahlung und Sonnenschutzmaßnahmen vorzustellen. Diese Aktionstage sollen an stark frequentierten Tagen (z.B. Wochenenden, Ferienbeginn) veranstaltet und von Informationskampagnen zu UV-Schutz und Prävention begleitet werden. In der Folge soll dem Stadtrat eine Evaluation zur Kenntnis vorgestellt und das Programm bei positiver Resonanz dauerhaft in allen städtischen Freibädern etabliert werden. In der Begründung zu Ihrem Antrag wird u.a. ausgeführt, dass Hautkrebs in Deutschland eine der am häufigsten diagnostizierten Krebsarten sei und daher Aufklärungsarbeit und Vorsorge geleistet werden müsse. Zudem wird auf Sonnenschutz-Aktionstage in anderen Städten verwiesen.
Ihr Einverständnis vorausgesetzt, teilen wir Ihnen auf diesem Wege zu Ihrem Antrag vom 1.7.2025 Folgendes mit:
Das Gesundheitsreferat begrüßt grundsätzlich jede Initiative, die der Prävention und Früherkennung von Hautkrebserkankungen dient. Auch besteht Einvernehmen darüber, dass der Aufklärung der Bevölkerung über Risikofaktoren, präventive Verhaltensweisen und bestehende Früherkennungsangebote angesichts der steigenden Inzidenz von malignen Hauttumoren eine bedeutende gesundheitspolitische Relevanz zukommt.
Es ist jedoch zu berücksichtigen, dass ein adäquates und angesichts der Konsequenzen von fehlerhafter oder unvollständiger Diagnostik qualitätsgesichertes Hautkrebs-Screening gemäß den geltenden Leitlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (2009) deutlich über eine orientierende Inspektion einzelner Hautpartien hinausgeht.
Vorgesehen sind hier unter anderem eine strukturierte Anamnese einschließlich Eigen- und Familienanamnese, die Erhebung individueller Risikofaktoren wie etwa einer bestehenden Immunsuppression sowie eine umfassende Beratung insbesondere im Hinblick auf UV-Prävention. Darüber hinaus ist eine vollständige visuelle Ganzkörperuntersuchung sämtlicher Hautareale erforderlich, einschließlich sensibler und intimer Körperregionen wie unter anderem genitaler Bereiche. Ergänzend sind vertrauliche Datenerhebung, die zeitnahe histopathologische Abklärung auffälliger Befunde sowie die Erfüllung der Dokumentations- und Meldepflichten nach der Krebsfrüherkennungsrichtlinie sicherzustellen.
Diese Anforderungen setzen zwingend sowohl einen angemessen Zeitrahmen als auch eine geeignete räumliche, personelle und instrumentelle Infrastruktur voraus. Unabdingbar sind geschützte Untersuchungsbereiche zur Wahrung der Intimsphäre, eine hochwertige Beleuchtung sowie hygienisch einwandfreie Bedingungen. Diese Rahmenbedingen können im Umfeld eines Freibads jedoch nicht gewährleistet werden.
Zur weiteren fachlichen Einordnung wurde aufgrund Ihres Verweises auf entsprechenden Aktionen anderer Kommunen auch Kontakt mit den zuständigen Gesundheitsbehörden aufgenommen. Dabei zeigte sich, dass die dortigen Maßnahmen nicht in Gänze der medialen Berichterstattung entsprachen. Auch waren die Aktionen überwiegend auf Aufklärung ausgerichtet oder sind aufgrund signifikanter infrastruktureller Unterschiede (z.B. nur eine niedergelassene Dermatologin im Landkreis) nicht auf die Gegebenheiten des Stadtgebiets München übertragbar.
Unter Berücksichtigung der dargelegten fachlichen, organisatorischen und rechtlichen Anforderungen wird daher seitens des Gesundheitsreferats keine sinnvolle Möglichkeit gesehen, Hautkrebs Screenings in Freibädern in ausreichend qualitätsgesichertem Rahmen durchzuführen.
Zielführender erscheint es daher, die Bevölkerung verstärkt über bestehende, kostenfreie Angebote der Regelversorgung zu informieren und zur Teilnahme an entsprechenden Untersuchungen in ärztlichen Praxen zu motivieren. Gesetzlich versicherte Bürger*innen ab dem 35. Lebensjahr können alle zwei Jahre eine Hautkrebsscreening-Untersuchung in Anspruch nehmen.
Das Gesundheitsreferat setzt hierbei auf bewährte Kommunikationsmaßnahmen im Rahmen von Aufklärungsaktionen, Kooperation mit Fachverbänden wie zum Beispiel der Bayerischen Landesärztekammer, die Verteilung von Informationsmaterialien sowie Beratung zu diesem Thema im Rahmen der Stadtteilgesundheitstage. Auch im Rahmen der umweltmedizinischen Beratung, der Schuleingangsuntersuchungen und anlässlich spezieller Aktionstage wie beispielsweise dem Münchner Sportfestival oder dem Tag der Daseinsvorsorge leistet das GSR hier bereits umfassende Aufklärungsarbeit.Die Auseinandersetzung mit den gesundheitlichen Gefahren von UV-Strahlung erfolgt hierbei über alle Anwendungsfälle hinweg kontinuierlich und wird im gesamtstädtischen Kontext weiterentwickelt.
Für das kommende Jahr ist außerdem vorgesehen, das Thema UV-Schutz im Rahmen der Klimaanpassungsmaßnahmen als zentrales Präventionsthema, auch im Sinne des bayerischen Präventionsplanes, aufzugreifen.
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.