Dienstleistungsmonopole auf dem Oktoberfest und den weiteren städtischen Märkten
Antrag Stadtrats-Mitglieder Ulrike Grimm, Alexander Reissl und Thomas Schmid (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 13.3.2025
Antwort Dr. Christian Scharpf, Referent für Arbeit und Wirtschaft:
Ihr Einverständnis vorausgesetzt, erlaube ich mir, Ihren Antrag als Brief zu beantworten.
Das Referat für Arbeit und Wirtschaft befand sich in engem Austausch mit dem TÜV Süd und der Lokalbaukommission, um das Thema umfassend zu behandeln und Lösungsmöglichkeiten zu entwickeln. Da sich dieser Abstimmungsprozess aufgrund der Komplexität des Themas als zeitaufwendiger gestaltete als vorab gedacht, konnte die Bearbeitungsfrist leider nicht eingehalten werden.
In Ihrem Antrag gehen Sie auf die allgemeine Abnahme von Fahrgeschäften auf den städtischen Veranstaltungen ein. Die Abnahmen des TÜV SÜD erfordern jedoch eine differenzierte Betrachtung von Prüf- bzw. Genehmigungsstelle. Die Prüfstellen zeichnen sich für technische Prüfungen, wie z.B. die Unterlagenprüfung, die Erstabnahme, die regelmäßige Verlängerungsprüfung oder Gebrauchsabnahme verantwortlich. Die Genehmigungsstellen übernehmen hingegen originär hoheitliche Aufgaben des Freistaats Bayern bei der Erteilung von Ausführungsgenehmigungen und Erstellung von Prüfbüchern für die im Zuständigkeitsbereich angesiedelten Betreiber. In Bayern sind das die LGA in Nürnberg für die fränkischen Regierungsbezirke und der TÜV SÜD für die bayrischen Regierungsbezirke sowie Schwaben und die Oberpfalz.
Für das Oktoberfest ergibt sich die Besonderheit, dass der TÜV SÜD die untere Bauaufsicht in München (LBK) seit den 1960er Jahren bei den Prüfungen, im Konkreten der nach der Bayr. Bauordnung (BayBO) vorgeschriebenen Gebrauchsabnahme und Verlängerungsprüfung, unterstützt. Die LBK bedient sich in diesem Fall aus Kapazitätsgründen eines beliehenen Unternehmens.
Durch den Veranstalter und die LBK wurde zusätzlich zum oben erwähnten Vertrag eine „Vereinbarung zwischen Landeshauptstadt München und TÜV SÜD“ in der Fassung von 1999 (Vorgängerdokument von 1987) schriftlich niedergelegt.Diese Vereinbarung beinhaltet die gutachterliche Ergänzung der von der BayBo vorgeschriebenen Gebrauchsabnahme durch die eingehende Prüfung. Hintergrund dieser Vereinbarung ist, die Betriebssicherheit der auf dem Oktoberfest aufgestellten Fliegenden Bauten auf einen möglichst hohen Stand zu bringen.
Diese Regelungen führen dazu, dass die vorgeschriebenen Prüfungen gemeinsam erledigt werden können und kein Mehraufwand (z.B. Anreise, Durchsicht der Unterlagen usw.), welcher möglicherweise zu höheren Kosten auf Seiten der Beschicker*innen führen würde, durch die Prüfung von verschiedenen Prüfstellen entsteht.
Da das Referat für Arbeit und Wirtschaft keinen Einfluss auf den Vertrag zwischen LBK und TÜV SÜD nehmen kann, bestünde lediglich die Möglichkeit die Vereinbarung zwischen der Landeshauptstadt München und dem TÜV SÜD bezüglich der eingehenden Prüfung zu kündigen. Die Pflicht zur Durchführung der eingehenden Prüfung müsste in diesem Falle nach Anforderungskatalog auf die Beschicker*innen, welche diese von einer beliebigen Prüfstelle durchführen lassen müssten, übertragen und anschließend von der Landeshauptstadt München kontrolliert (protokolliert) werden.
Die nach der BayBO vorgeschriebene Gebrauchsabnahme und die aufgrund des gewünscht hohen Sicherheitsstandards auf dem Oktoberfest geforderte eingehende Prüfung sollten aus Sicht des RAW in einer Hand bleiben. Dadurch können Übertragungsfehler und Terminkollisionen vermieden, sowie der hohe Sicherheitsstandard gewährleistet werden.
Hinsichtlich der Prüfung und Abnahme der Fahrgeschäfte durch den TÜV SÜD in Abstimmung mit der Lokalbaukommission des Planungsreferates erörtern diese die vorgebrachten Kritikpunkte im Folgenden:
„Die Kosten für das Oktoberfest sind aufgrund des erhöhten Prüfungsaufwands (Gebrauchsabnahme, Verlängerungsprüfung und eindringliche Prüfung) höher als bei anderen Volksfesten. Die Prüfgebühren sind jedoch gesetzlich über die „Verordnung über die Prüfingenieure, Prüfämter und Prüfsachverständige im Bauwesen“ (PrüfVBau) geregelt und können nicht ausgeschrieben werden. Eine Vergabe nach dem günstigsten Angebot ist nicht möglich, da andere Prüfstellen gesetzlich keine geringeren Gebühren verlangen dürfen. Bei Hinzuziehung zusätzlicher Prüfämter außerhalb Münchens würden zusätzlich der identische Prüfaufwand sowie erhebliche Kosten für Anfahrt und Unterbringung anfallen.“Das Referat für Arbeit und Wirtschaft hat sich überdies mit dem TÜV Süd ins Benehmen gesetzt und die vorgebrachten Punkte eingehend erörtert. Insoweit bietet der TÜV Süd zur Verbesserung der derzeitigen Situation gerne an:
- Wiederaufnahme eines runden Tisches vor dem Oktoberfest mit den
Münchner Schaustellerverbänden
- Erstellung eines Übersichtsblatts für das Referat für Arbeit und Wirtschaft zur Beilage zu Verträgen mit Angaben zur Erreichbarkeit
- Größere Transparenz der Rechnungen
- Die höheren Kosten für die Gebrauchsabnahmen werden durch den höheren Aufwand begründet. Es wird nicht nur eine Gebrauchsabnahme (GA) bautechnisch/mechanisch, sondern auch elektrisch/steuerungstechnisch durchgeführt. Hinzu kommen die Kosten für den Bereitschaftsdienst während der Betriebszeiten der Veranstaltung, die Raummiete, Telefon-/Internetkosten etc., die auf alle Beschicker umgelegt werden.
Nach diesen Erläuterungen hält das Referat für Arbeit und Wirtschaft die bestehenden Regelungen zur Gebrauchsabnahme in den Betriebsvorschriften der Landeshauptstadt München auch weiterhin für sachgerecht und angemessen.
Alle anderen Dienstleistungen, wie Transport und Aufbau der städt. Verkaufseinrichtungen, Anmietung und Aufstellung von Zäunen, Bewachungsdienstleistungen, Sanitätsdienst etc. werden nach Leistungsanforderung durch das Referat für Arbeit und Wirtschaft durch die Vergabestelle I ausgeschrieben.
Ich bitte Sie, von den vorstehenden Ausführungen Kenntnis zu nehmen, und hoffe, dass Ihr Antrag zufriedenstellend beantwortet ist und als erledigt gelten darf.