3D-Zebrastreifen
Antrag Stadtrats-Mitglieder Mona Fuchs, Sofie Langmeier, Gudrun Lux, Florian Schönemann, Christian Smolka und Felix Sproll (Fraktion Die Grünen – Rosa Liste – Volt) vom 5.9.2025
Antwort Mobilitätsreferent Georg Dunkel:
In Ihrem oben genannten Antrag fordern Sie Folgendes:
„Das Mobilitätsreferat wird gebeten, zu prüfen, ob und unter welchen Bedingungen in München ein Modellprojekt mit einem 3D-Zebrastreifen möglich ist.
Zebrastreifen sind wichtige Querungshilfen für Fußgänger*innen jeden Alters und Rollstuhlnutzer*innen. Im Vergleich zu klassischen Zebrastreifen sind 3D-Zebrastreifen durch ihren dreidimensionalen Effekt geeignet, die Aufmerksamkeit beim motorisierten Individual- sowie Radverkehr weiter zu erhöhen und damit die Querungen noch sicherer zu machen. Die Landeshauptstadt könnte mit einem solchen Modell deutschlandweit Vorreiterin für den Einsatz innovativer Verkehrssicherheitsmaßnahmen werden.“
Nach § 60 Abs. 9 Geschäftsordnung (GeschO) dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft mit dem Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO) jedoch eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 Gemeindeordnung (GO) und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt, weshalb eine beschlussmäßige Behandlung im Stadtrat rechtlich nicht möglich ist.
Zu Ihrem Antrag vom 5.9.2025 teile ich Ihnen in Abstimmung mit dem Oberbürgermeister Folgendes mit:
Das Mobilitätsreferat als Straßenverkehrsbehörde darf Ge- oder Verbote ausschließlich nach den geltenden Vorschriften der StVO anordnen (vgl. § 45 Abs. 2 Satz 4 StVO). Dort wird die Gestaltung von Fußgängerüberwegen (Zebrastreifen) bildlich mit Zeichen 293 StVO „Fußgängerüberweg“ vorgegeben und mit § 26 StVO „Fußgängerüberwege“ durch eigene Verhaltensregeln, zusätzlich zu den Ge- oder Verboten der Markierung, ergänzt.
Ein entsprechender Stadtratsantrag zur Einrichtung eines 3D-Zebrastreifen musste in Abstimmung mit der Regierung von Oberbayern als Höhere Straßenverkehrsbehörde sowie dem Bayerischen Staatsministerium desInnern, für Sport und Integration als zuständiger Oberster Straßenverkehrsbehörde bereits 2018 abgelehnt werden.
Das Mobilitätsreferat hat im Rahmen der erneuten Prüfung nochmals die Regierung von Oberbayern eingebunden, die dazu Folgendes mitgeteilt hat:
„Nach Rücksprache mit dem Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration können wir mitteilen, dass die Einrichtung eines 3D-Zebrastreifens nach wie vor nicht mit der derzeitigen StVO vereinbar ist. Hierfür wäre eine Gesetzesänderung durch den Bundesgesetzgeber notwendig.“
Wir bitten daher um Verständnis, dass das Mobilitätsreferat von diesen rechtlichen Vorgaben nicht abweichen kann und deshalb in München kein 3D-Zebrastreifen, leider auch nicht als Pilotprojekt, eingerichtet werden kann.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.