Warum werden immer noch Laubhaufen auf Geh- und Radwegen gelagert?
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Sonja Haider und Tobias Ruff (Fraktion ÖDP/ München Liste) vom 5.11.2025
Antwort Baureferentin Dr.-Ing. Jeanne-Marie Ehbauer:
In Ihrer schriftlichen Anfrage vom 5.11.2025 führen Sie Folgendes aus: „Trotz mehrfacher Zusicherungen des Baureferats wird auch im Herbst 2025 erneut beobachtet, dass Laubhaufen an Gehwegabsenkungen und in Kreuzungsbereichen abgeladen werden.
Dadurch werden gerade die vulnerablen Verkehrsteilnehmer:innen, also Kinder, Senior:innen, Menschen mit Sehbeeinträchtigung oder Mobilitätseinschränkung etc., massiv gefährdet.
Beispielhaft sind die Kreuzungen Frundsbergstraße/Ruffinistraße, Lachnerstraße/Winthirstraße und Winthirstraße/Renatastraße zu nennen, an denen Schulwege und Zugänge zu sensiblen Einrichtungen blockiert waren. Die Praxis widerspricht den offiziellen Aussagen der Stadt, wonach das Laub so zu lagern sei, dass Fuß-, Rad- und Fahrverkehr nicht beeinträchtigt werden dürfen.“
Ihre Fragen hierzu beantworten wir wie folgt:
Frage 1:
Wie stellt das Baureferat sicher, dass Laubhaufen nicht auf Gehwegabsenkungen, Kreuzungsbereichen oder Querungsstellen abgeladen werden?
Antwort:
Die Lagerung von Laub stellt für die städtische Straßenreinigung in jedem Jahr mit leicht variierenden Rahmenbedingungen eine Herausforderung dar. Zum einen sollen alle Verkehrsteilnehmer*innen, insbesondere Zufußgehende, nicht behindert werden, zum anderen schwankt die zu entsorgende Laubmenge je nach Niederschlagsmenge, Wachstum der Bäume und Zeitpunkt des Lababwurfs sehr stark. So ist die zu entsorgende Laubmenge in diesem Jahr im Vergleich zu den Vorjahren deutlich erhöht.
Um die Lagerung des anfallenden Laubes zu optimieren und die damit verbundenen Einschränkungen für alle Verkehrsteilnehmenden zu reduzieren, wird das Baureferat für das nächste Jahr folgende Maßnahmen ergreifen:
- Frühzeitige Abstimmung mit dem Mobilitätsreferat für kritische Örtlichkeiten, um punktuell mit temporären Einschränkungen für den ruhendenVerkehr geeignete Lagermöglichkeiten zu schaffen und damit die Einschränkungen für Zufußgehende zu vermeiden.
- Einsatz von mehr Fahrzeugen und Personal zur Entsorgung des temporär gelagerten Laubes durch Zuschaltung von Firmenleistungen, um die Lagerdauer und damit die Menge zu reduzieren.
- Hinweis an Anlieger*innen, dass Laub aus privaten Gärten nicht an Lagerflächen an öffentlichen Verkehrsflächen entsorgt werden darf.
Frage 2:
Welche internen Anweisungen gelten aktuell für die Straßenreinigung und die beauftragten Firmen bezüglich der Zwischenlagerung von Laub?
Antwort:
Unsere Mitarbeitenden sind dazu angehalten, mit ihren Maschinen den Laubhaufen so klein und kompakt wie möglich anzulegen und grundsätzlich den Haufen so zusammenzuschieben, dass dieser nicht auf Geh- oder Radwege, Straßen oder Kreuzungsbereiche hineinragt und Verkehrsteilnehmer*innen gefährdet.
Frage 3:
Wie wird die Einhaltung dieser Anweisungen kontrolliert, und welche Konsequenzen folgen bei wiederholten Verstößen?
Antwort:
Der Bezirk unternimmt große Anstrengungen, fast täglich Kontrollen zu fahren und dabei auch die Laubhaufenstellen zu kontrollieren. Sollte ein Laubhaufen nicht verkehrssicher angelegt worden sein, wird eine beschleunigte Abholung und ein ordentliches Zusammenschieben veranlasst.
Frage 4:
Wie viele Beschwerden oder Meldungen über blockierte Gehwege durch Laubhaufen sind im Herbst 2025 über Mach München besser! oder andere Kanäle eingegangen?
Antwort:
Die Beschwerden hinsichtlich Beeinträchtigungen für Zufußgehende belaufen sich je Meldeweg auf einen niedrigen 1-stelligen Bereich. Das Baureferat verzeichnete 2025 insgesamt 10 Meldungen über Behinderungen im Gehwegbereich über alle Meldewege.
Frage 5:
Warum kommt es trotz der schriftlichen Zusagen aus den Jahren 2023 und 2025 weiterhin zu derartigen Behinderungen, etwa im Bereich Frundsbergstraße/Ruffinistraße, Lachnerstraße/Winthirstraße oder Winthirstraße/ Renatastraße?
Antwort:
Durch den massiven und in kurzem Zeitraum stattgefundenen Laubabfall der vielen Bäume in diesem Jahr, war eine Verbringung des Laubs durch die Kompakt-Kehrmaschinen in unser Hauptdepot aus zeitlichen Gründen nicht möglich. Für das nächste Jahr werden frühzeitige Abstimmungen mit dem Mobilitätsreferat für diese Örtlichkeiten erfolgen, um temporäre Lagermöglichkeiten zu schaffen.
Frage 6:
Werden sensible Stellen (nahe Schulen, Seniorenheime, Blindeninstitute etc.) bei der Räumung von Laubhaufen (und später Schnee) und der Lagerung des Räumgutes priorisiert?
Antwort:
Laubhaufen bzw. Schneehaufen an sensiblen Stellen werden, wenn es zu diesem Zeitpunkt keine andere geeignete Örtlichkeit im Umfeld gibt, priorisiert abgefahren, um die Behinderung so kurz wie möglich zu halten.
Frage 7:
Plant die Stadt, die Abläufe bei der Laubentsorgung im Sinne der Barrierefreiheit und Verkehrssicherheit dauerhaft anzupassen?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 1.