Baustelle Hochäckerstraße
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Beatrix Burkhardt, Hans Hammer, Winfried Kaum, Hans-Peter Mehling und Veronika Mirlach (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 12.11.2025
Antwort Mobilitätsreferent Georg Dunkel:
In Ihrer Anfrage vom 12.11.2025 legen Sie folgenden Sachverhalt zu Grunde:
„Die Stadtwerke München (SWM) blockieren seit längerem mit einer Baustelle die Hochäckerstraße zwischen der Balanstraße und der Görzer Straße in östlicher Richtung. Bereits seit mehreren Wochen sind die Tiefbaumaßnahmen in diesem Bereich beendet, die Baugrube ist auf der gesamten Länge verfüllt und eine erste Teerschicht ist eingebracht. Allerdings scheint es nicht im Interesse der SWM zu liegen, die noch fehlende Straßendeckschicht im genannten Bereich abschließend wieder herzustellen und die Baustelle zu räumen, damit die Hochäckerstraße dem Verkehr wieder vollständig zur Verfügung stehen kann. Vielmehr wird die Baustelle in Nähe zur Görzer Straße als Zwischenlagerplatz für eine seit Wochen ungenutzte Straßenbaumaschine sowie eine Anzahl Schalungselemente, die offensichtlich im Bereich der Baustelle genutzt wurden, dort aber nicht mehr benötigt werden, missbraucht.“
Oberbürgermeister Dieter Reiter hat mir Ihre Anfrage zur Beantwortung zugeleitet. Die darin aufgeworfenen Fragen beantworte ich nach Erhalt der Stellungnahme der Stadtwerke München GmbH (SWM) wie folgt:
Frage 1:
Wie lange soll der fragliche Straßenabschnitt noch im aktuellen Zustand ohne abschließende Fertigstellung seitens der SWM verbleiben?
Antwort:
Ein Großteil der Baustelle, bei der die SWM das Stromnetz bzw. dessen Kapazitäten ausbauen, ist bereits fertiggestellt. Die Wiederherstellung der Oberfläche im gesamten Baustellenbereich wurde bis zum 5.12.2025 beendet. Die Baustelleneinrichtungs- und Lagerflächen wurden Mitte Dezember 2025 geräumt und die Fahrbahn wieder in den ursprünglichen Zustand versetzt.
Grundsätzlich handelt es sich um eine „Wanderbaustelle”: Die Arbeiten „wandern” dabei entsprechend des Arbeitsfortschritts in mehreren Bauabschnitten entlang des Trassenkorridors weiter. Selbstverständlich bemühen sich die SWM, Unterbrechungen von Baumaßnahmen so weit wie möglichzu vermeiden. Zudem sind einige Arbeitsschritte bei den Arbeiten nicht von außerhalb der Baustelle zu sehen und finden „unter Tage“ (bspw. im Schacht) statt.
Frage 2:
Mit welchem Recht gestattet die Stadtverwaltung den SWM, den fraglichen Straßenabschnitt als Zwischenlagerfläche für Baumaterial zu missbrauchen und dafür der verkehrlichen Nutzung zu entziehen?
Antwort:
Aufgrund der begrenzten Platzkapazitäten im Stadtgebiet umfasst die vom Mobilitätsreferat genehmigte Baustelleneinrichtungsfläche häufig auch Lagerflächen für Materialien, Container und Baufahrzeuge. Dabei gilt: Der Eingriff in den öffentlichen Raum wird so gering wie möglich gehalten und auf die kürzeste Dauer beschränkt. Die Baustelleneinrichtungsfläche in der Hochäckerstraße zu platzieren, während der notwendigen Einbahnregelung für die Trassenverlegung, war sinnvoll, da dort weniger Parkmöglichkeiten für die Anwohner*innen entfielen als in den benachbarten Nebenstraßen.
Arbeiten an der Straße oder am Versorgungsleitungsnetz können nicht ohne Lagerflächen auf dem öffentlichen Verkehrsgrund durchgeführt werden. Materiallager müssen – unabhängig, ob es sich um private oder öffentliche Baustellen handelt – in der Nähe der Arbeitsstelle vorgehalten werden. Ein anderes Vorgehen würde Bauarbeiten erheblich verlängern und zusätzlichen Fahrverkehr erzeugen. Baustelleneinrichtungen und unter ihnen notwendige Materiallager stellen keinen Missbrauch des öffentlichen Verkehrsgrundes dar. Vielmehr vermeiden sie zusätzliche Lkw-Fahrten auf öffentlichen Straßen. Baustellen sind, auch wenn immer wieder ausgeführt wird, dass es zu viele Baustellen in München gäbe, ein Zeichen des Erfolgs der Landeshauptstadt – im Hinblick auf die Erneuerung und den Ausbau der Infrastruktur und des Gebäudebestands, die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der hiesigen Bevölkerung und Unternehmen und die vorausschauende und zukunftsgerechte Transformation hin zur sukzessiven Klimaneutralität.
Frage 3:
Welche schriftliche Genehmigung seitens der Stadtverwaltung haben die SWM für den Betrieb des genannten Straßenabschnitts erhalten?
Antwort:
Basis der Ausführungen ist die genehmigte verkehrsrechtliche Anordnung seitens des Mobilitätsreferates.
Frage 4:
Warum werden Baustellen der SWM seitens der Stadtverwaltung so selten kontrolliert, dass es nicht auffällt, wenn eine stark behindernde Baustelle mehrere Wochen ohne Betrieb ist und nicht abgeschlossen wird?
Antwort:
Der Baustellenkontrolldienst des Kreisverwaltungsreferates und die Mitarbeitenden des Mobilitätsreferates kontrollieren die Baustellen im Münchner Straßennetz im Rahmen ihrer personellen Möglichkeiten. Baustellenkontrollen finden gezielt aufgrund von Hinweisen und Beschwerden aus der Bevölkerung statt. Ebenso werden Schwerpunktaktionen (Hauptbahnhof) durchgeführt. Zur Baumaßnahme in der Hochäckerstraße gingen weder Hinweise noch Beschwerden beim Mobilitätsreferat ein.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.