Der Schutz für Frauen kann nicht länger warten
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Sabine Bär, Delija Balidemaj, Alexandra Gaßmann, Ulrike Grimm, Winfried Kaum, Dr. Evelyne Menges und Veronika Mirlach (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 25.11.2025
Antwort Sozialreferentin Dorothee Schiwy:
In Ihrer Anfrage vom 25.11.2025 führen Sie Folgendes aus:
„Die Landeshauptstadt München arbeitet seit Jahren an der nach Istanbul-Konvention zu erfüllenden Zahl an Frauenschutzplätzen, aktuell 159. Stand April 2023 konnten 78 Plätze angeboten werden. Am 15.1.2025 wurde vom Sozialreferat/Amt für Wohnen und Migration mit- geteilt, dass die geplante Einrichtung eines zweiten Frauenhauses für von Partnerschaftsgewalt betroffene Frauen mit Suchtproblemen in Milbertshofen – Am Hart nicht realisiert werden kann. Es wurde von einem Alternativobjekt berichtet, das sich im Laufe des Jahres 2025 klären könnte.“
Zu Ihrer Anfrage vom 25.11.2025 nimmt das Sozialreferat im Auftrag des Herrn Oberbürgermeisters im Einzelnen wie folgt Stellung:
Frage 1:
Welche konkreten Schritte wurden seit der Mitteilung unternommen, um ein geeignetes Grundstück für das geplante Frauenhaus zu finden?
Frage 2:
Welche Herausforderungen sind dabei aufgetreten, und welche Lösungen werden angestrebt?
Antwort auf Frage 1 und 2:
Seit der Mitteilung wurden der Landeshauptstadt München im Rahmen der Objektakquise weitere Liegenschaften von verschiedenen Investoren angeboten. Einige mussten im Vorfeld ohne Besichtigung bereits als ungeeignet eingestuft werden.
Andere Angebote wurden besichtigt, die – unter Berücksichtigung der hohen Anforderungen an den Standort für ein Frauenhaus – auf den ersten Blick als geeignet erschienen, sich nach der Besichtigung vor Ort jedoch als ungeeignet herausstellten.
Es gab leider kein geeignetes Angebot, das die Umsetzung des zweiten Frauenhauses mit dem Schwerpunkt Sucht möglich gemacht hätte.
Frage 3:
Welche Maßnahmen sind geplant, um die Finanzierung des zusätzlich vorgesehenen Wohnprojekts sicherzustellen? Gibt es bereits Gespräche mit potenziellen Investoren oder Förderstellen?
Antwort:
Aufgrund der Haushaltskonsolidierung wurde das Projekt „Umsetzung zweites Frauenhaus mit Schwerpunkt Sucht“ zunächst bis 2026 ausgesetzt.
Frage 4:
Welche Kriterien müssen erfüllt sein, damit neue Objekte realisiert werden können?
Antwort:
Zur Verwirklichung neuer Objekte stehen derzeit keine Haushaltsmittel zur Verfügung. Insofern ist eine ausreichende Finanzierung momentan das Hauptkriterium.
Frage 5:
Welche weiteren Maßnahmen plant das Sozialreferat, um den Schutz von Frauen in schwierigen Lebenssituationen zu gewährleisten, während die Suche nach geeigneten Standorten für weitere Frauenhäuser fortgesetzt wird?
Antwort:
Die Landeshauptstadt München verfügt über ein breites und sehr differenziertes Hilfesystem für Frauen in Notsituationen. Ein Teil davon sind die Frauenhäuser.
Frauen, die den besonderen Schutz des Frauenhauses nicht (mehr) benötigen, können (ggf. mit ihren Kindern) in München in einer Vielzahl von anderen frauenspezifischen Einrichtungen untergebracht werden und dort Beratung und Unterstützung zur Bewältigung ihrer Situation erhalten. Für Opfer spezieller Formen von Gewalt (z.B. Zwangsprostitution) oder minderjährige Frauen gibt es eigene, besonders auf sie zugeschnittene Beratungs- und Unterstützungsangebote.
Nachrichtlich möchte ich Ihnen noch mitteilen, dass – bezugnehmend auf Ihre eingangs dargestellten Ausführungen zu den in München vorgehaltenen Schutzplätzen für Frauen in Frauenhäusern Stand April 2023 mit 78 Plätzen – Stand heute durch die Realisierung des ersten neuen Frauenhauses mit dem Schwerpunkt psychische Erkrankung ab Juli 2025 weitere 20 Plätze in München zur Verfügung stehen, so dass es insgesamt derzeit 98 vorgehaltene Plätze gibt.