Wahlbeeinflussung durch den Personalrat?
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Prof. Dr. Jörg Hoffmann, Gabriele Neff, Richard Progl und Fritz Roth (FDP BAYERNPARTEI Stadtratsfraktion) vom 9.12.2025
Antwort Personal- und Organistationsreferent Andreas Mickisch:
Auf Ihre Anfrage vom 10.12.2025 nehme ich Bezug. Sie haben folgenden Sachverhalt vorausgeschickt:
Der Referatspersonalrat des RBS hat am Freitag, den 5.12.2025 eine E-Mail mit dem Betreff „Wahlprüfsteine Kommunalwahl RBS“ an mehrere Stadtratsfraktionen gesendet. In dieser E-Mail führt er aus, er habe für die kommenden Kommunalwahlen Wahlprüfsteine beschlossen, die mehreren Stadtratsfraktionen mit der Bitte um Rückmeldung zugesendet wurden. Der Referatspersonalrat des RBS kündigte an, die Fragen und die Antworten darauf allen Beschäftigten im RBS zugänglich zu machen und bat um Rückmeldung bis zum 6.1.2026.
Zu den im Einzelnen gestellten Fragen kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Frage 1:
Ist der Stadtspitze das Schreiben des Personalrats bekannt? Wie wertet der Oberbürgermeister dieses Engagement eines Teils der städtischen Belegschaft?
Antwort:
Der Stadtspitze war das Schreiben vor dem 5.12.2025 nicht bekannt. Im Übrigen wird auf die Ausführungen zu Frage 3 verwiesen.
Frage 2:
Ist der Leitung des angesprochenen Referats das Schreiben bekannt? Wurde es mit ihr abgestimmt und/oder ist es in Zusammenarbeit mit ihr entstanden?
Antwort:
Hierzu wurde dem Personal- und Organisationsreferat mitgeteilt: „Über die vom Referatspersonalrat erarbeiteten sogenannten „Wahlprüfsteine“ wurde die Referatsleitung in Kenntnis gesetzt und hat dazu Grundsätzliches angemerkt. Prinzipiell unterliegt die Aufgabenwahrnehmung der Personalvertretung nicht der Rechtsaufsicht der Dienststellenleitung und ist nicht weisungsgebunden.“
Frage 3:
Wie ist die rechtliche Einschätzung des Schreibens? Verstößt es gegen etwaige parteipolitische Neutralitätspflichten o.Ä.? Ist es Aufgabe eines Personalrats, Wahlempfehlungen zu geben?
Antwort:
Die Versendung der Wahlprüfsteine für die kommende Kommunalwahl durch den Referatspersonalrat des Referats an mehrere Stadtratsfraktionen sowie die angekündigte Weiterleitung der Antworten der Stadtratsfraktionen durch den Referatspersonalrat des Referats an die Beschäftigten im Referat verstößt aus personalvertretungsrechtlicher Sicht nach der derzeit bekannten Sach- und Rechtslage gegen das in Art. 68 Abs. 1 S. 2 BayPVG normierte Verbot der parteipolitischen Betätigung. Zu den Einzelheiten wird auf die E-Mail des POR-BdR vom 22.12.2025 an die betroffenen Stadtratsfraktionen verwiesen.
Frage 4:
Das Schreiben richtet sich explizit an die Stadtratsfraktionen, nicht an Parteien. Dürfen die Fraktionen die Fragen beantworten, obwohl im Rathaus Parteiarbeit verboten ist?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage Nr. 3.