Auswirkungen des Deutschlandtickets auf die Einnahmesituation der Landeshauptstadt München
Anfrage Stadtrat Dirk Höpner (München-Liste) vom 8.1.2026
Antwort Dr. Christian Scharpf, Referent für Arbeit und Wirtschaft:
In o.g. Anfrage bitten Sie, den Oberbürgermeister, folgende Fragen zu beantworten.
Sie führen dazu ergänzend aus:
„Das Deutschlandticket stellt eine der größten tariflichen Reformen im öffentlichen Personennahverkehr dar und hat auch in München zu einer erheblichen Veränderung der Ticketlandschaft geführt. Zahlreiche bestehende Zeitkarten wurden durch das Deutschlandticket ersetzt, während gleichzeitig neue Nutzergruppen hinzugewonnen wurden.
Für den Stadtrat ist es von zentraler Bedeutung zu wissen,
- wie sich diese Veränderungen konkret auf die Einnahmesituation der Münchner Verkehrsunternehmen auswirken,
- ob die bislang zugesagten Ausgleichsmechanismen ausreichend sind und
- welche finanziellen Folgen sich für den städtischen Haushalt mittel- und langfristig ergeben können.
Gerade vor dem Hintergrund steigender Betriebskosten, notwendiger Investitionen in Infrastruktur sowie der verkehrs- und klimapolitischen Zielsetzungen der Landeshauptstadt München ist eine transparente und belastbare Datengrundlage erforderlich.“
Ihre Anfrage betrifft eine Angelegenheit, die in die Zuständigkeit der Geschäftsführung der Münchner Verkehrsgesellschaft mbH (MVG) fällt. Die MVG nimmt hierzu wie folgt Stellung:
„Die Stadtverwaltung wird gebeten, dem Stadtrat darzustellen, …“
Frage 1:
… ob es seit Einführung des Deutschlandtickets (Mai 2023) bei den Münchner Verkehrsunternehmen und im MVV-Gebiet zu Mehr- oder Min- dereinnahmen gekommen ist,
Antwort der MVG:
Mit der Einführung des Deutschlandtickets sind die Fahrgeldeinnahmen im bisherigen MVV-Gemeinschaftstarif zurückgegangen. Die hinzukommenden Fahrgeldeinnahmen aus dem Deutschlandticket gleichen dies allerdings nicht aus. Es ist davon auszugehen, dass sich die Fahrgeldeinnah-men im MVV ohne Einführung des Deutschlandtickets deutlich positiver entwickelt hätten. Für die entstehende Lücke gibt es den Ausgleich von Bund und Ländern.
Frage 2:
… wie hoch diese Mehr- oder Mindereinnahmen jährlich und kumuliert ausfallen,
Antwort der MVG:
Die genaue Bezifferung jährlicher Mindereinnahmen gestaltet sich schwierig, lassen sich doch die verschiedenen Einnahmeneffekte nicht klar voneinander trennen. Auf der einen Seite ist eine Erholung der Fahrgeldeinnahmen seit dem Einbruch der Fahrgastzahlen während der Corona-Pandemie zu verzeichnen, auf der anderen Seite wirkt sich die Einführung des Deutschlandtickets aus.
Bezogen auf die Gesamtfahrgeldeinnahmen MVG (inkl. Deutschlandticket) steigen diese jährlich langsam an. Nach aktuellem Stand liegt die Steigerung dieser Gesamtfahrgeldeinnahmen für 2025 jedoch noch unter der, die sich allein aus der Fahrpreiserhöhung von 2025 gegenüber 2024 ergeben würde. Damit haben sich die Fahrpreiserhöhungen nicht vollständig in Mehrerlösen realisiert. Hintergrund der Fahrpreiserhöhung ist insbesondere die Deckung der Kostensteigerungen der Verkehrsunternehmen (z.B.: für die tariflichen Lohnsteigerungen der Mitarbeitenden).
Frage 3:
… in welchem Umfang Ausgleichszahlungen von Bund und Freistaat Bayern diese Effekte kompensieren,
Antwort der MVG:
Die Ausgleichszahlungen von Bund und Freistaat Bayern dienen dazu die rein tariflichen Mindererlöse aus dem Deutschlandticket zu kompensieren. Insgesamt liegt das Einnahmenniveau im MVV noch unterhalb des fortgeschriebenen Wertes aus dem Vor-Corona-Jahr 2019.
Betrachtet man 2024 und 2025, so macht der Ausgleich Deutschlandticket bei der MVG etwa ein Drittel an der Gesamtsumme von Fahrgeldeinnahmen und Ausgleich Deutschlandticket aus. Solange der Ausgleich zu 100% ausbezahlt wird, werden die oben genannten Mindereinnahmen ausgeglichen. Wie sich die Umstellung der Ausgleichsystematik zum 1.1.2026 auf die Einnahmen der MVG auswirkt, ist jedoch abzuwarten.
Frage 4:
… ob aus Sicht der Stadt München aktuell oder perspektivisch finanzielle Risiken bestehen, insbesondere für den Fall einer veränderten oder ausbleibenden Finanzierung durch Bund oder Land.
Antwort der MVG:
Im Falle einer ausbleibenden Finanzierung bestehen grundsätzliche finanziellen Risiken. Das Deutschlandticket wurde durch die Regierungskoalition aktuell bis 2030 gesichert. Wenn zu befürchten steht, dass die Finanzierung des Deutschlandtickts nicht auskömmlich erfolgt, muss die MVG die Fortführung des Deutschlandtickets überdenken.
Das Referat für Arbeit und Wirtschaft teilt die Einschätzung der MVG und ergänzt hierzu Folgendes:
Eine tatsächliche Evaluierung der Auswirkungen des Deutschlandtickets ist auch deshalb schwierig, weil sich die Effekte noch mit der 2019 beschlossenen MVV-Tarifreform überlagern. Gleichzeitig war die Fahrgastentwicklung lange von den Rückgängen der Corona-Pandemie geprägt und ist jetzt durch die Verbunderweiterungen der letzten drei Jahre beeinflusst. Insgesamt sind zahlreiche Abonnenten auf das Deutschlandticket umgestiegen, was sich auf die Ergiebigkeit des MVV-Tarifs negativ auswirkt. Da eine ausreichende dauerhafte Finanzierung nach wie vor nicht gesichert ist, beschließen die MVV-Gesellschafter die Fortführung des Deutschlandtickets jährlich unter Finanzierungsvorbehalt. Wie sich die 2025 in Kraft getretene 2. Stufe der Einnahmenaufteilung nach dem Postleitzahlenprinzip und die ab 2026 geltende Pauschalierung der Ausgleichsleistungen auswirken, ist abzuwarten.
Ich bitte Sie, von den oben genannten Ausfertigungen Kenntnis zu nehmen und hoffe, dass Ihre Anfrage zufriedenstellend beantwortet ist und als erledigt gelten darf.