Olympia statt Breitensport: Fehlende Sporthallen, teure Schwimmkurse – und dafür ein Prestigeprojekt?
Antrag Stadtrats-Mitglieder Sonja Haider, Dirk Höpner, Nicola Holtmann und Tobias Ruff (Fraktion ÖDP/München-Liste) vom 10.4.2025
Antwort Stadtschulrat Florian Kraus:
Auf Ihren Antrag vom 10.4.2025 nehme ich Bezug.
Der Antrag lautet wie folgt:
„Die Stadtverwaltung wird gebeten vor dem Beschluss zur Bewerbung für die olympischen Spiele 2040 und unbedingt vor der Durchführung eines Ratsentscheids alle relevanten Fakten öffentlich darzulegen. Dabei soll auf folgende Punkte eingegangen werden:
1. Anzahl der Sporthallen und Lehrschwimmbecken, die derzeit für den Breitensport zur Verfügung stehen.
2. Höhe der (geschätzten) Kosten einer Sanierung und Ertüchtigung der bestehenden Olympiasporteinrichtungen von 1972, wenn diese für bei den Olympischen Spielen 2040 zum Einsatz kommen sollten. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass das Olympiastadion in einem noch schlechteren baulichen Zustand ist, als bisher angenommen wurde.
3. Verhältnis dieser Mittel zu Investitionen in den Breitensport.
4. Wie die Stadt sicherstellt, dass mit öffentlichen Geldern finanzierte Sportstätten nicht vorrangig für den Spitzensport oder kommerzielle Anbieter reserviert werden, sondern auch der breiten Bevölkerung zugutekommen?
5. Welche Städte sich für den Bau von Olympia-Schwimmstadion, wie von Herrn Reiter gefordert, beworben haben.“
Ihr Einverständnis vorausgesetzt, teile ich Ihnen hierzu Folgendes mit:
Zunächst bedauere ich, dass eine Beantwortung nicht früher erfolgen konnte, weil Fakten zu einzelnen Fragen recherchiert werden mussten. Leider wird es in einzelnen Punkten eine logische Weiterführung von Vorplanungsverfahren benötigen, um die Zahlen weiter zu schärfen. Dies liegt aber in der Natur langfristiger Vorhaben. Im Einzelnen verweise ich auf die nachfolgenden Antworten.
1. Anzahl der Sporthallen und Lehrschwimmbecken, die derzeit für den Breitensport zur Verfügung stehen.
Zu Punkt 1:
Es ist ein Gebot der Wirtschaftlichkeit und daher die Regel, dass nach dem Schulsport von vorrangig 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr (in Ausnahmefällen bis 18.00 Uhr) grundsätzlich alle städtischen Sportstätten auch den Sportvereinen zur Verfügung stehen. Dafür stehen derzeit über 400 Schulsporthallen und 38 Schulschwimmbäder vorrangig den Münchner Sportvereinen, daneben aber auch anderen Nutzer*innengruppen bis 23 Uhr wochentags und ergänzend, sofern es die Schulhausöffnung und die Personalbetreuung erlauben, auch an Wochenenden oder in den Ferien zur Verfügung.
2. Höhe der (geschätzten) Kosten einer Sanierung und Ertüchtigung der bestehenden Olympiasporteinrichtungen von 1972, wenn diese für bei den Olympischen Spielen 2040 zum Einsatz kommen sollten. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass das Olympiastadion in einem noch schlechteren baulichen Zustand ist, als bisher angenommen wurde.
Zu Punkt 2:
Die Sanierung der Anlagen im Olympiapark ist völlig unabhängig von einer Bewerbung um Olympische und Paralympische Spiele seit der Errichtung des Parks Alltagsgeschäft und für das Wesen der einzigartigen nachhaltigen Nutzung eine entscheidende Voraussetzung. Dabei werden stets die Anforderungen, die sich aus hochrangigen Veranstaltungen (Sport, Kultur, Sonstige) ergeben, zugrunde gelegt, um weiterhin eine Refinanzierung über die Erträge aus der Vermietung oder Eigennutzung zu sichern. Dies gilt für das Olympiastadion ebenso wie für alle anderen dortigen Einrichtungen. Für die olympischen Anlagen jenseits des Olympiaparks braucht es hingegen eine gesonderte Betrachtung. Zur Ruderregattastrecke bestehen bekanntermaßen unabhängig von Olympischen Spielen verschiedene Szenarien der Sanierung, von denen eine auch die Anforderungen internationaler Wettkämpfe berücksichtigt.
Die Sanierungskosten zu den Olympischen Sportanlagen wurden in der Sitzungsvorlage Nr. 20-26/V 16715 (Beschluss der Vollversammlung vom 28.5.2025) unter Ziffer 11.5 des Vortrages genannt, soweit diese bereits bekannt waren.
Die jeweiligen Kosten werden im Zuge des weiteren Bewerbungsverfahrens weiter zu schärfen sein und unterliegen den entsprechenden Machbarkeitsstudien oder anderen Vorplanungsverfahren.
3.Verhältnis dieser Mittel zu Investitionen in den Breitensport.
Zu Punkt 3:
Mit dem jährlichen stadteigenen Sportbauprogramm, über die Vereinsbaumaßnahmen (u.a. Zuschüsse und Darlehen an Vereine) und Sportgroßprojekte (u.a. zuletzt das Actionsportzentrum in Pasing) trägt die Landeshauptstadt München wesentlich dazu bei, die Sportinfrastruktur im Breitensport zu verbessern. Hinzu kommen erhebliche Investitionen in den Schulbau (vgl. Frage 1). Unter anderem wird dort, wo es einen Schulsportbedarf für eine Einfach- oder Zweifachhalle gibt, auf der Basis eines unverändert gültigen Stadtratsbeschlusses eine Dreifachhalle realisiert, sofern es die dortigen Flächen und das Baurecht erlauben, um die Bedarfe des Vereins- und Breitensports (Vereinssportbedarfe, v.a. im Mannschaftssport) zu decken. Die jährliche Investition in den Breitensport ist von Jahr zu Jahr unterschiedlich, die Gesamtsumme pro Jahr lag jedoch in den letzten Jahren immer über 100 Mio. €.
4.Wie die Stadt sicherstellt, dass mit öffentlichen Geldern finanzierte Sportstätten nicht vorrangig für den Spitzensport oder kommerzielle Anbieter reserviert werden, sondern auch der breiten Bevölkerung zugutekommen?
Zu Punkt 4:
Zum einen gilt der Schulsportvorbehalt wochentags in der Zeit von 08.00 Uhr bis längstens 18.00 Uhr, darüber hinaus handelt es sich bei den städtischen Sportstätten um öffentliche Einrichtungen, deren Belegung entweder durch Stadtratsbeschlüsse konkretisiert sind und/oder für die es festgelegte Kriterien gibt (z.B. im Rahmen des Belegungskonzeptes 2.0 für Sporthallen, wonach Sportstätten primär dem Vereinssport, nachrangig Dritten oder kommerziellen Anbieter*innen (zu gesonderten bzw. höheren) Nutzungsentgelten zur Verfügung stehen). Für den Spitzensport stehen oftmals auch gesonderte Sportstätten zur Verfügung, deren Nutzung einen Kaderstatus erfordert (z.B. Werner-von-Linde-Halle).
5.Welche Städte sich für den Bau von Olympia-Schwimmstadion, wie von Herrn Reiter gefordert, beworben haben.
Zu Punkt 5:
Herr Oberbürgermeister Reiter hat weder ein Schwimmstadion noch entsprechende Bewerbungen gefordert.
Das Münchner Bewerbungskonzept stellt gleichzeitig auf maximale Nachhaltigkeit und Konkurrenzfähigkeit ab. Deshalb wurde von Anfang an für eine wettkampftaugliche olympische Schwimmanlage auf einen teuren Neubau verzichtet, der aufgrund seiner Anforderungen später für den Schul-, Breiten- und Freizeitsport gar nicht nutzbar gewesen wäre. Gleichzeitig wurde darauf geachtet, eine Entfernung von 50 Kilometern zum Olympischen Dorf nicht zu überschreiten (One-Village-Ansatz), umkurze Fahrtwege zu ermöglichen. Zudem sollte auch keine aufwändige temporäre Lösung unnötige Kosten erzeugen. Die Sportart Schwimmen ist deshalb in der ohnehin entstehenden Munich Arena in Freising geplant, wo dann fast alle räumlichen und technischen Anforderungen schon erfüllt sind (überdacht, Tribünen, Nebenräume, Logistikbereiche, Medientechnik usw.). Es muss lediglich die Wasserfläche temporär eingebracht werden, was mit vergleichsweise überschaubarem Aufwand verbunden ist.
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.