Fällung von 28 geschützten Großbäumen in Fürstenried – Rettung möglich?
Anfrage Stadtrat Dirk Höpner (München-Liste) vom 17.11.2025
Antwort Stadtbaurätin Professorin Dr. (Univ. Florenz) Elisabeth Merk:
Mit Schreiben vom 17.11.2025 haben Sie gemäß § 68 GeschO folgende Anfrage an Herrn Oberbürgermeister gestellt, die vom Referat für Stadtplanung und Bauordnung wie folgt beantwortet wird.
Aufgrund der erforderlichen Klärungen konnte die Anfrage nicht innerhalb der geschäftsordnungsgemäßen Frist bis zum 29.12.2025 erledigt werden. Mit Schreiben vom 8.12.2025 sowie mit Ihrer Zustimmung vom 19.12.2025 wurde die Frist bis zum 31.1.2026 verlängert.
Vielen Dank für Ihre Geduld.
In Ihrer Anfrage führen Sie Folgendes aus:
Die Münchner Baumschutzverordnung wird derzeit verschärft, nachdem der Planungsausschuss am 29. Oktober 2025 eine entsprechende Entscheidung getroffen hat. Die Vollversammlung wird voraussichtlich am 26. November 2025 abschließend darüber entscheiden.
In der Fürstenrieder Bevölkerung besteht die Sorge, dass auf dem Gelände der Bayerischen Versorgungskammer an der Grenze zur Gemeinde Neuried geschützte Großbäume gefällt werden sollen, obwohl dies in der Bauplanung nicht vorgesehen ist. Mehrere Bäume sind bereits mit Sprühfarbe markiert.
Im Zuge der Nachverdichtung in der Siedlung (Bauleitplanung Nr. 2109) wurden von den vorgesehenen 185 Großbaumfällungen bereits etwa die Hälfte umgesetzt. Für das Grundstück Appenzellerstraße 119 wurden insgesamt 28 nach der Baumschutzverordnung geschützte Bäume zur Fällung genehmigt. Der erforderliche Ersatz soll über die Baumbilanz des Bebauungsplans erfolgen, für den ein Gesamtkonzept der Neubepflanzung vorliegt.
Frage 1:
Welche Erklärung gibt es für zahlreiche markierte Bäume und Vermessungen auf dem Gelände der Bay. Versorgungskammer an der Grenze zur Gemeinde Neuried und sind die Sorgen der Anwohner berechtigt, dass bald Bäume gefällt werden?
Antwort:
Nach unseren Informationen sind die Markierungen an den Bäumen Vermessungsmarken. Ob diese der Vorbereitung einer Bauausführung oder eines neuen Bauantrags dienen, ist derzeit nicht bekannt.
Frage 2:
Stimmt es, dass Bäume gefällt werden sollen, obwohl das in der Bauplanung nicht vorgesehen war und sie unter die Baumschutzverordnung fallen?
Antwort:
Nein, der Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2109 (Appenzeller Straße beiderseits) ist im Februar 2023 in Kraft getreten und umfasst eine Gesamtfläche von rund 16,7 Hektar der Großwohnanlage Fürstenried-West. Die zur Fällung beantragten Bäume befinden sich auf einer Teilfläche innerhalb des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans. Sie stellen einen Teil der insgesamt 138 Baumfällungen dar, die im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens ermittelt wurden. Da die gemäß Baugenehmigung erforderlichen Ersatzpflanzungen fachlich nicht vollständig auf der betroffenen Teilfläche realisiert werden können, sind einzelne Ersatzpflanzungen innerhalb des Gesamtumgriffs des Bebauungsplans vorgesehen. Grundsätzlich können sämtliche 138 im Bebauungsplan vorgesehenen Baumfällungen innerhalb des Geltungsbereichs vollständig ausgeglichen werden.
Frage 3:
Stimmt es, dass es um 28 Bäume geht?
Antwort:
Ja, mit der erteilten Genehmigung vom 15.3.2023 wurden 28 geschützte Bäume zur Fällung freigegeben.
Frage 4:
Stimmt es, dass (die) Bäume für Freiflächengestaltung inklusive Waldspielplatz fallen sollen – also nicht für Wohnraum?
Antwort:
Nein, die Fällung dieser 28 Bäume war aufgrund der vorgesehenen Baumaßnahmen für Gebäude mit Tiefgarage sowie eines Quartiersplatzes (Versammlungsstätte) erforderlich und entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplans.
Frage 5:
Falls tatsächlich gefällt werden soll, können Sie als Oberbürgermeister einen Aufschub erreichen, um zu klären, wie diese Bäume gerettet werden können?
Antwort:
Nein, die Fällung der 28 Bäume erfolgt auf Grundlage einer bestandskräftigen und rechtmäßigen Baugenehmigung und entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplans. Eine rechtliche Grundlage für einen Baustopp im konkreten Fall besteht nicht. Die Rücknahme der Baugenehmigung als begünstigender Verwaltungsakt würde zudem für die Landeshauptstadt München Amtshaftungsansprüche zur Folge haben.
Frage 6:
Wie lange wird es dauern, bis die vorgesehenen Ersatzbäumchen die gleiche CO2-Leistung erbringen wie die bestehenden Großbäume?
Antwort:
Fachleute beziffern die äquivalente Leistungsfähigkeit einer Ersatzpflanzung im Vergleich zur Fällung eines ausgewachsenen Baumes auf etwa 40 bis 60 Jahre. Diese Erkenntnis lässt sich planerisch jedoch nicht in einem Ausgleichsverhältnis von 1:40 bis 1:60 umsetzen, da die hierfür erforderlichen Flächen für neue Baumstandorte nicht zur Verfügung stehen. Mit der neuen Baumschutzverordnung werden für die Fällung sehr alter und gesunder Bäume bis zu vier große Ersatzbäume gefordert. Dadurch reduziert sich das zeitliche Defizit auf etwa 10 bis 15 Jahre. Dieses Vorgehen erscheint sowohl verhältnismäßig als auch rechtssicher und praktisch umsetzbar. Nicht realisierbare Pflanzungen werden durch Ausgleichszahlungen in Höhe von jeweils 5.000 Euro pro Baum kompensiert. Mit diesen Mitteln werden im Stadtgebiet alternative Baumstandorte geschaffen.