Rückkehr von Syrerinnen und Syrern nach Syrien
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Dr. Michael Haberland, Hans Hammer, Dr. Evelyne Menges und Thomas Schmid (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 14.11.2025
Antwort Sozialreferat:
In Ihrer Anfrage vom 14.11.2025 führen Sie Folgendes aus:
„Bundeskanzler Friedrich Merz hat sich jüngst dahingehend geäußert, dass der Bürgerkrieg in Syrien beendet ist und deshalb der Schutzgrund für die aus diesem Grund sich in Deutschland befindlichen Syrer weggefallen ist und eine Heimkehr geboten ist.
Es drängen sich daher im allgemeinen Interesse folgende Fragen auf:
1. Wie viele Syrerinnen und Syrer leben in München, die aufgrund des Bürgerkriegs nach München eingereist sind?
2. Wie behandelt die Ausländerbehörde den Umstand, dass der Schutzgrund Bürgerkrieg weggefallen ist?
3. Wie viele Syrerinnen und Syrer haben inzwischen einen festen Arbeitsplatz?
4. Wie viele Syrerinnen und Syrer beziehen Bürgergeld und Wohngeld? Wie hoch ist diese Summe?
5. Wie viele Sozialwohnungen wurden Syrerinnen und Syrern zugeteilt?
6. Wie wirkt sich die Rückführung der Syrerinnen und Syrer in ihre Heimat auf München aus?
7. Wie kann München mit Sachwerten oder mit Knowhow mithelfen, dass zerstörte Heimatorte wieder aufgebaut werden?“
Zu Ihrer Anfrage vom 14.11.2025 nimmt das Sozialreferat im Auftrag des Herrn Oberbürgermeisters im Einzelnen wie folgt Stellung:
Frage 1:
Wie viele Syrerinnen und Syrer leben in München, die aufgrund des Bürgerkriegs nach München eingereist sind?
Antwort:
Eine detaillierte Auswertung der Zahlen syrischer Staatsangehöriger, die aufgrund des Bürgerkriegs nach München geflüchtet sind, kann nicht durchgeführt werden.
Nachfolgend sind die seit 2010 im Stadtgebiet München gemeldeten syrischen Staatsangehörigen zur besseren Veranschaulichung aufgeführt:
- Dezember 2010: 501
- Dezember 2011: 595
- Dezember 2015: 2.618
- Dezember 2020: 4.491
- Oktober 2025: 4.505
Aktuell (Stand: 31. Oktober 2025) besitzen 2.337 syrische Staatsangehörige eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen, einschließlich einer Niederlassungserlaubnis gemäß § 26 Abs. 3 und § 26 Abs. 4 des Aufenthaltsgesetzes.
Frage 2:
Wie behandelt die Ausländerbehörde den Umstand, dass der Schutzgrund Bürgerkrieg weggefallen ist?
Antwort:
Im Asylanerkennungsverfahren wird auf Antrag der Schutzsuchenden durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) geprüft, ob eine Schutzberechtigung (Asylberechtigung, Flüchtlingsschutz oder subsidiärer Schutz beziehungsweise nationales Abschiebungsverbot) vergeben werden kann. An diese Entscheidung ist die Servicestelle für Zuwanderung und Einbürgerung (SZE) gebunden. Wurde eine Schutzberechtigung durch das BAMF zuerkannt, ist nur das BAMF berechtigt diesen Schutz im Rahmen eines Widerrufs- und Rücknahmeverfahrens aufzuheben. Die SZE hat hier keine eigene Entscheidungskompetenz.
Gegen einen Widerruf bzw. eine Rücknahme des Schutzstatus durch das BAMF kann die/der Ausländer*in klagen. Das Ergebnis der Prüfung teilt das BAMF der zuständigen Ausländerbehörde mit.
Frage 3:
Wie viele Syrerinnen und Syrer haben inzwischen einen festen Arbeitsplatz?
Antwort:
In München waren zum Stichtag 31.3.2025 (aktuelle BA-Zahlen) 2.599 Syrer*innen im Agenturbezirk sozialversicherungspflichtig oder geringfügig entlohnt beschäftigt. Das ist ein Anstieg um 0,9% gegenüber dem Vorjahr. Ob der Arbeitsplatz „fest“ im Sinne von unbefristet ist, geht aus den Zahlen nicht hervor.
Laut Bundesstatistik sind zwei Fünftel in Engpassberufen tätig, dazu gehören beispielsweise Pflegeberufe oder Bus-/Straßenbahnfahrer*innen. Aktuell sind Syrer*innen die Gruppe, die am meisten eingebürgert wird,zuletzt im Jahr 2024 waren das 83.000 bundesweit. Die in München in der Statistik als „Syrer*innen“ ausgewiesenen Beschäftigten sind also nur diejenigen mit noch ausländischer Staatsbürgerschaft ausgewiesen.
Frage 4:
Wie viele Syrerinnen und Syrer beziehen Bürgergeld und Wohngeld? Wie hoch ist diese Summe?
Antwort:
Bei der Bearbeitung der Wohngeldanträge wird unter anderem bei nicht EU-Ausländern der Aufenthaltstitel geprüft. Die Staatsangehörigkeit wird nicht erfasst und kann deshalb nicht ausgewertet werden. Es ist aber sichergestellt, dass sämtliche syrischen Haushalte, die Wohngeld erhalten, über einen berechtigenden Aufenthaltsstatus verfügen.
Der Bestand an Regelleistungsberechtigten mit syrischer Staatsangehörigkeit liegt im Jobcenter Landeshauptstadt München bei 2.047 Personen (Stand Juli 2025, aktueller, revidierter Datenstand).
Davon sind 1.514 Syrer*innen erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB, erwerbsfähige Personen ab dem 15. Lebensjahr) und 533 sind nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte (NEF, zu 96% Kinder und Jugendliche). Im Monat Juli 2025 bestand für die oben genannten syrischen Leistungsberechtigten ein Zahlungsanspruch auf Gesamtregelleistung (Bürgergeld) in Höhe von 1.345.590,06 Euro.
Diese Summe setzt sich wie folgt zusammen:
.jpg)
Frage 5:
Wie viele Sozialwohnungen wurden Syrerinnen und Syrern zugeteilt?
Antwort:
Bei der Vergabe von gefördertem Wohnraum ist unter anderem zu prüfen, ob ein Haushalt über einen berechtigenden Aufenthaltsstatus verfügt. Die Staatsangehörigkeit ist insofern nicht maßgeblich und kann daher auch nicht ausgewertet werden. Es ist aber sichergestellt, dass sämtliche syrischen Haushalte, die in geförderten Wohnraum vermittelt wurden, über einen berechtigenden Aufenthaltsstatus verfügten.
Frage 6:
Wie wirkt sich die Rückführung der Syrerinnen und Syrer in ihre Heimat auf München aus?
Antwort:
Rückführungen bzw. Abschiebungen obliegen den zuständigen örtlichen und zentralen Ausländerbehörden. Das Büro für Rückkehrhilfen – Coming Home im Amt für Wohnen und Migration des Sozialreferats der Landeshauptstadt München unterstützt mittellose, ausreisepflichtige Drittstaatsangehörige seit 1996 bei der freiwilligen Rückkehr in deren Heimatländer. Mit dem Fall des Assad-Regimes im Dezember 2024 nahmen die Anfragen syrischer Staatsbürger*innen zur freiwilligen Rückkehr spürbar zu. Dabei handelt es sich zum überwiegenden Teil um Menschen mit einem verfestigten Aufenthaltsstatus, wobei sich das anfängliche Rückkehrinteresse, auch vor dem Hintergrund des für die Rückkehr notwendigen Verzichtes auf den Aufenthaltstitel, der fehlenden aufenthaltsrechtlichen Möglichkeit für Erkundungsreisen und der weiterhin schwierigen Lage in Syrien, letztlich nur bei einem Teil der Ratsuchenden konkretisierte. Insgesamt blieben die Auswirkungen auf München bisher begrenzt. Seit dem 1.1.2025 sind aus dem Stadtgebiet München 25 Personen über das Büro für Rückkehrhilfen der Landeshauptstadt München erfolgreich freiwillig nach Syrien zurückgekehrt. Es wurden und werden damit Sozialleistungen in Höhe von ca. 240.000 Euro eingespart. Hier nicht genannt sind mögliche über die Zentrale Ausländerbehörde Oberbayern realisierte, freiwillige Ausreisen aus dem Stadtgebiet München.
Frage 7:
Wie kann München mit Sachwerten oder mit Knowhow mithelfen, dass zerstörte Heimatorte wieder aufgebaut werden?
Antwort:
Das Büro für Rückkehrhilfen – Coming Home im Amt für Wohnen und Migration des Sozialreferats der Landeshauptstadt München unterstützt in Einzelfällen Hilfsprojekte von Rückkehrer*innen (z.B. in Afghanistan und Nigeria) und leistet damit einen Beitrag zur Umsetzung des Rahmenkonzeptes zur kommunalen Entwicklungszusammenarbeit der Landeshauptstadt München. Bisher konnten noch keine geeigneten Projekte in Syrien unterstützt werden. Eine Ausweitung dieses Engagements in Zukunft auch auf Rückkehrer*innen nach Syrien ist angedacht.