Mehr Raum auf der Straße durch effektives Parkplatzmanagement, moderne Konzepte und mehr Parkgaragen: Wo bleiben die Antworten der Stadtverwaltung?
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Hans Hammer, Heike Kainz und Manuel Pretzl (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 2.9.2022
Antwort Mobilitätsreferent Georg Dunkel:
Zunächst möchten wir um Entschuldigung bitten, dass Sie bisher noch keine Rückmeldung von uns erhalten haben.
In Ihrer Anfrage vom 2.9.2022 legen Sie folgenden Sachverhalt zu Grunde: „Knappe Verkehrsflächen im städtischen Raum führen immer wieder zu Ressourcenkonflikten der unterschiedlichen Verkehrsteilnehmer. Deshalb sind wichtige Aspekte der anstehenden Verkehrswende erstens die effektivere Nutzung des vorhandenen Raumes und zweitens die gesammelte, platzsparende Neuschaffung von Parkraum bspw. in Tief- oder Parkgaragen, um stattdessen Platz direkt am und im Straßenraum zu gewinnen. Zu diesen Aspekten, im Einzelnen beispielsweise zu einem elektronischen System, das leerstehende Flächen an Parkraum bspw. in Randzeiten anzeigt oder freigibt, zu Apps, die Shared Parking anbieten oder auch zu ,Smarten Pilotparkhäusern‘ hat die CSU-Stadtratsfraktion bereits im Januar 2019 ein Antragspaket unter dem Titel ,Auf den Straßen Münchens Platz schaffen‘ eingereicht und mit dem Antrag 20-26/A 00427 noch einmal nachgelegt. Von diesen acht Anträgen wurden bisher lediglich zwei final beantwortet.
1. Wieso sind die Anträge der CSU-Fraktion aus den Jahren 2019 und 2022 zu überaus wichtigen Aspekten der Verkehrswende nach mehr als drei beziehungsweise zwei Jahren immer noch nicht beantwortet?
2. Sagt die Bearbeitungsdauer etwas über die Priorität aus, mit der die Schaffung von Parkraum in der städtischen Verwaltung angegangen wird, auch wenn dadurch mehr Verkehrsfläche für alle Verkehrsteilnehmer, also auch den ÖPNV und Radfahrer, geschaffen werden kann?
3. Wie schätzt die Verwaltung insbesondere die Chancen auf eine Umsetzung ein, Parkraum effizienter zu managen und Leerstände in Parkgaragen in (gewerblichen) Randzeiten an (private) Nutzer freizugeben und vice versa?
4. Sind in der (erheblichen) Zwischenzeit seit Antragstellung gegebenen- falls zusätzliche Konzepte entwickelt worden, die der Stadtverwaltung bekannt sind, die eine effektive Parkraumbewirtschaftung voranbringen? Wenn ja, wie sind diese einzuschätzen?“
Herr Oberbürgermeister Reiter hat mir Ihre Anfrage zur Beantwortung zugeleitet: die darin aufgeworfenen Fragen beantworte ich wie folgt:
Frage 1:
Wieso sind die Anträge der CSU-Fraktion aus den Jahren 2019 und 2020 zu überaus wichtigen Aspekten der Verkehrswende nach mehr als drei beziehungsweise zwei Jahren immer noch nicht beantwortet?
Antwort:
Der öffentliche Straßenraum ist der Ort, an dem die Lebensqualität einer Stadt in besonderer Weise sichtbar wird. Gleichzeitig ist es der Ort, an dem sehr viele dringend benötigte Nutzungen um die knappen Flächen konkurrieren. Die Stadt muss eine gut begründete Abwägung vornehmen, wofür die Flächen verwendet werden. Folglich bedarf es vieler komplexer interner und externer Abstimmungsprozesse, sodass die Beantwortung der Anträge einige Zeit in Anspruch nehmen kann.
Darüber hinaus gibt es einige Anträge aus den Jahren 2019 und 2020, die im Rahmen der Referatsgründung des Mobilitätsreferates nicht ordnungsgemäß aus den Vorläuferreferaten übertragen wurden und neu zugeleitet werden mussten. Die letzten noch offenen Anträge werden in einem Sammelbeschluss Anfang 2026 beantwortet. Wir bitten, die teils sehr lange Antwortdauer zu entschuldigen.
Frage 2:
Sagt die Bearbeitungsdauer etwas über die Priorität aus, mit der die Schaffung von Parkraum in der städtischen Verwaltung angegangen wird, auch wenn dadurch mehr Verkehrsfläche für alle Verkehrsteilnehmer, also auch den ÖPNV und Radfahrer, geschaffen werden kann?
Antwort:
Die Bearbeitungsdauer spiegelt nicht die Priorität wider, sondern die Komplexität, siehe oben.
Frage 3:
Wie schätzt die Verwaltung insbesondere die Chancen auf eine Umsetzung ein, Parkraum effizienter zu managen und Leerstände in Parkgaragen in (gewerblichen) Randzeiten an (private) Nutzer freizugeben und vice versa?
Antwort:
Das Mobilitätsreferat begrüßt ausdrücklich die Mehrfachnutzung privater/ gewerblicher Parkgaragen und steht in fachlichem Austausch mit zahlreichen Plattformbetreibern.Eine interne Bearbeitung des Themas übersteigt jedoch sowohl die Ressourcen als auch das Tätigkeitsfeld des Mobilitätsreferates, unter anderem, weil keine Daten zur Verfügung stehen und umfangreiche einzelfallbezogene bauliche, betriebliche, baurechtliche, steuerrechtliche und auch wettbewerbsrechtliche Prüfungen sehr heterogener Lagen nötig wären. Das Mobilitätsreferat sucht hier weiter den Austausch auf Fachebene und eruiert Unterstützungsmöglichkeiten, um die Ermöglichung einer Mehrfachnutzung weiter voranzutreiben.
Frage 4:
Sind in der (erheblichen) Zwischenzeit seit Antragsstellung gegebenenfalls zusätzliche Konzepte entwickelt worden, die der Stadtverwaltung bekannt sind, die eine effektive Parkraumbewirtschaftung voranbringen? Wenn ja, wie sind diese einzuschätzen?
Antwort:
Seit Gründung des Mobilitätsreferates wurde intensiv am Thema Parkraummanagement gearbeitet. Der letzte Beschluss hierzu ist die „Teilstrategie Management des öffentlichen Straßenraums“ (Sitzungsvorlage Nr. 20-26/V 11904 vom 26.3.2025), in der das bisherige klassische Parkraummanagement als wichtige Kernaufgabe konzeptionell erweitert wird. Im Interesse einer integrierten Planung wird der gesamte öffentliche Straßenraum mit all seinen Nutzungsansprüchen betrachtet. Darüber hinaus wird im Rahmen des Alltagsgeschäftes kontinuierlich an Verbesserungen vor Ort gearbeitet, Optimierung in Lizenzgebieten werden angeordnet und alle Planungen auch aus anderen verkehrs- und stadtplanerischen Projekten heraus auf die Auswirkungen auf das Parkraummanagement analysiert und bei Bedarf mit Maßnahmen versehen.
So wird eine neue Abwägung zwischen dem ruhenden Kfz-Verkehr auf der einen Seite und Aufenthalt, Begrünung, Klimaanpassung, Kühlung der Stadt, Fußverkehr, Radverkehr, Öffentlichem Personennahverkehr, Shared Mobility Angebote und Wirtschaftsverkehr auf der anderen Seite angestrebt. Eine neue Abwägung zugunsten des Umweltverbunds ist vor allem vor dem Hintergrund der Flächeneffizienz, der Leistungsfähigkeit für alle Verkehrsarten, der Klimaziele und der „Vision Zero“ erforderlich. Insbesondere im Kapitel „Maßnahmencluster: Digitalisierung“ wird beschrieben wie künftig mit dem Einsatz von Daten Parkplatzverfügbarkeiten besser angezeigt werden können, Parkhäuser digital angebunden werden können und somit ein verbessertes Angebot an Informationen zur Verfügung gestellt werden kann. Gleichzeitig sollen u.a. vorhandene Kapazitäten in Parkhäusern besser genutzt werden.Bislang liegen Städten nur eingeschränkt detaillierte Informationen zum Bestand und zur Auslastung von Parkplätzen im öffentlichen Raum, den mit der Bereitstellung und Instandhaltung verbundenen Kosten sowie den Erlösen im Rahmen der Parkraumbewirtschaftung vor. Im Zuge der Digitalisierung von Parkflächen und des Straßenverkehrs im Allgemeinen ergeben sich jedoch Möglichkeiten, entsprechende Informationen unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben zu erheben, aufzubereiten und zu nutzen. Im Mobilitätsreferat werden diese im Rahmen der personellen und finanziellen Ressourcen zur Anwendung gebracht.
Der Beschluss greift Wünsche und Vorschläge aus der Politik, Bevölkerung und Wirtschaft auf, um zu einer besseren Erreichbarkeit, einer Verringerung des Parksuchverkehrs und eine Erhöhung der Transparenz über die Entwicklung im ruhenden Verkehr beitragen zu können.
Durch eine Verbesserung der Parkraumüberwachung, einer transparenteren Beauskunftung und einer Reduktion im Parksuchverkehr steigt die Flächeneffizienz im öffentlichen Raum und die Quartiere werden lebenswerter. Die Verringerung der Emissionen und Lärmbelastung führen dabei nicht nur zu besserem Mikroklima, sondern auch zu einer Erhöhung der Verkehrssicherheit.
Aufgrund der aktuellen Haushaltslage können jedoch einige Handlungsfelder des Beschlusses derzeit nicht in der ursprünglich geplanten Geschwindigkeit weiter vorangetrieben werden, so bspw. Potentialanalysen, um mögliche Flächen und Standorte für Quartiers- oder Anwohnergaragen zu identifizieren.