Was tun bei sechs Millionen Euro Mindererlös?
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Sabine Bär, Michael Dzeba, Alexandra Gaßmann, Ulrike Grimm, Veronika Mirlach und Rudolf Schabl (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 4.12.2025
Antwort Gesundheitsreferentin Beatrix Zurek:
Ihrer Anfrage liegt folgender Sachverhalt zu Grunde:
In seiner Antwort vom 26.11.2025 „Einsparungen bei Kliniken auf Bundesebene (Anfrage Nr. 20-26/F 01337) der Stadtratsfraktion CSU mit Freie Wähler vom 17.10.2025 führe das Gesundheitsreferat (GSR) der Landeshauptstadt München (LHM) aus, dass die München Klinik gGmbH (MüK) von den Einsparungen auf Bundesebene in Höhe von rund 1,8 Milliarden Euro bei den Kliniken betroffen sein werde und dies für die MüK geschätzte sechs Millionen Euro an Mindererlösen im Jahr 2026 und eventuell auch darüber hinaus bedeuten könne.
Herr Oberbürgermeister Reiter hat mir Ihre Anfrage zur Beantwortung zugeleitet.
Die in Ihrer Anfrage aufgeworfenen Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung der Stellungnahmen der MüK wie folgt:
Frage 1:
Ist seitens der MüK schon abzuschätzen, ob und wenn ja, welche Auswirkungen ein weiterer Mindererlös von sechs Millionen Euro auf den Klinikbetrieb haben? Müssen deswegen Leistungen, Personal o.ä. eingespart werden?
Antwort:
Die Geschäftsführung der MüK hat in der Unternehmensplanung für 2026 den Sachverhalt bereits antizipiert und entsprechende Entwicklungen des Landesbasisfallwertes konservativ eingeplant. Es entsteht daher durch das neue Gesetz keine relevante zusätzliche Deckungslücke zur Unternehmensplanung. Dennoch ist festzuhalten, dass mit dem neuen Gesetz rund sechs Mio. EUR (anteilig für die MüK), die nach bisheriger Gesetzeslage im Jahr 2026 gegebenenfalls ergebnisverbessernd der Klinik zugutegekommen wären, aus der Krankenhausfinanzierung für 2026 gestrichen werden. Mögliche Puffer für unerwartete Kostenentwicklungen oder Ereignisse reduzieren sich damit. Daher muss die MüK kontinuierlich weitere Möglichkeiten suchen, Kosten zu senken. Angesichts ohnehin eingeplanter kontinuierlicher Kostenreduktionen ist die damit um sechs Mio. EUR erhöhte Anforderung herausfordernd. Die MüK strebt jedoch weiterhin die Erreichung des im Wirtschaftsplan 2026 angestrebten Gesamt-Jahresergebnisses an.
Frage 2:
Müssen durch die Mindererlöse die vorliegenden Konzepte zur Konsolidierung der MüK entsprechend angepasst werden? Wenn ja, ist schon abzusehen, wie dies geschehen soll?
Antwort:
Die Konzepte aus dem Zielbild „MüK20++“ müssen nicht angepasst werden, da diese auf einen schrittweise wirtschaftlich tragfähigeren Betrieb und eine mit dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) kompatible Leistungsstruktur abzielen.
Frage 3:
Werden die Mittel, die seitens der LHM über die Globalbetrauung für die MüK zur Verfügung gestellt werden, durch die Mindererlöse früher erschöpft sein? Wenn ja, welche Auswirkungen hat das auf die Globalbetrauung als solche und die Finanzverpflichtungen der LHM gegenüber der MüK?
Antwort:
Die MüK strebt an, trotz der dargestellten Erlösminderung über den Gesamtzeitraum der Globalbetrauung nicht mehr Defizit im operativen Betrieb zu generieren, als bei Beschlussfassung im Jahr 2023 für die Zukunft skizziert wurde, um den städtischen Haushalt nicht zusätzlich zu belasten.