Neubau Karlingersiedlung – Hitzeschutz durch Anbringen von Sonnenschutz
Antrag Stadtrat Dirk Höpner (München-Liste) vom 27.10.2025
Antwort Stadtbaurätin Professorin Dr. (Univ.Florenz) Elisabeth Merk:
Der Antrag sieht vor, dass beim Neubau Karlingersiedlung ein hitze- und klimaresilientes Bauen durch Anbringen eines außen liegenden Sonnenschutzes erfolgt.
Begründet wird der Antrag damit, dass die Münchner Wohnen bisher auf einen außenliegenden Sonnenschutz verzichte und stattdessen nur eine Sonnenschutzverglasung, welche den Hitzeeintrag im Vergleich zu herkömmlicher Verglasung nur um 15% reduziere. Aufgrund der großformatigen Fenster, der weitgehend fehlenden Verschattung und der leichten Bauweise (Holzfassade) sei eine Verschattung dringend erforderlich. Ausgerechnet bei den in Rede stehenden Neubauten sei im Vergleich zum Bestand (massive Bauweise) der Hitzeschutz vernachlässigt worden. Es wird weiterhin begründet, dass viele Neubauten der Münchner Wohnen Rollläden haben, z.B. Dantestraße, Hanauer Straße, Baubergerstraße 4 bis 6a. Der Bezirksausschuss habe bereits einstimmig festgestellt, dass Rollläden notwendig sind.
Die Angelegenheit wurde bereits vom Bezirksausschuss 10 in seiner Sitzung am 17.2.2025 behandelt. Ergänzend dazu liegt eine gleichlautende Bürgerversammlungsempfehlung des Stadtbezirkes Moosach vom 16.10.2025 vor.
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft ein operatives Geschäft der Münchner Wohnen Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher nach der Geschäftsordnung nicht möglich.
Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung beantwortet Ihren Antrag vom 27.10.2025 daher wie folgt:
Grundsätzlich verfolgt die Münchner Wohnen das Ziel, eine zeitgemäße, wirtschaftliche und energieeffiziente Planung umzusetzen. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) stellt neben den Anforderungen an den baulichen Wärmeschutz auch Anforderungen an zu errichtende Gebäude bezüglich des sommerlichen Wärmeschutzes. In § 14 GEG wird deshalb die Einhaltung des sommerlichen Wärmeschutzes nach DIN 4108-2:2013-02 – Wär-meschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden – Teil 2: Mindestanforderungen an den Wärmeschutz gefordert.
Die Münchner Wohnen plant ihre Gebäude, wie auch vom Referat für Stadtplanung bestätigt werden kann, exakt nach den gesetzlichen Vorgaben und anerkannten Regeln der Technik und führt sie entsprechend aus. Die Münchner Wohnen beauftragt dazu ein interdisziplinäres Team aus Fachexperten, wie hier im vorliegenden Fall u.a. ein Ingenieurbüro für Bauphysik sowie eine qualifizierte Bauleitung.
In Moosach Bauteil 1 wurden gemäß Wärmeschutzberechnung Rollläden gezielt dort eingeplant und ausgeführt, wo diese für das Erreichen des sommerlichen Wärmeschutzes bauphysikalisch erforderlich sind. Eine Sonnenschutzverglasung ist nur in geringem Maße erforderlich und entsprechend umgesetzt. Im Bauteil 2 wurden in 71 Wohnungen Rollläden wo nötig geplant und eingebaut.
Verbessernde Maßnahmen darüber hinaus stellen die Verantwortung der Münchner Wohnen gegenüber dem Umgang mit Steuergeldern in Frage und zugleich das Gleichstellungsprinzip für alle Mieter*innen.
Nach Ansicht des Referates für Stadtplanung und Bauordnung sollte nicht flächendeckend auf Sonnenschutzglas zugunsten von Rollläden verzichtet werden. Das Sonnenschutzglas, ohne bewegliche Teile und Steuerungsbedarf, ist ein robustes, nutzerunabhängiges System, das auch bei Nicht- oder Fehlbedienung des Sonnenschutzes zuverlässig funktioniert und zudem keine weiteren Kosten im Betrieb verursacht.
Ein über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehender Sonnenschutz durch Rollläden wäre sicherlich wünschenswert, muss aber bezüglich Kosten, Nutzen und Einhaltung des Gleichstellungsprinzips abgewogen werden.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.