Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat über den Antrag der Landeshauptstadt München auf Aussetzung des Vollzugs des Beschlusses zu Tempo 50 auf der Landshuter Allee entschieden. Die Aussetzung wurde abgelehnt. In Umsetzung der Entscheidung des Gerichts wird im betreffenden Abschnitt wieder Tempo 30 angeordnet. Ab morgen, Mittwoch, 25. Februar, werden die entsprechenden Schilder ausgetauscht.
Oberbürgermeister Dieter Reiter: „Ich habe den Münchnerinnen und Münchnern zugesagt: Sobald der Grenzwert für Stickstoffdioxid eingehalten wird und die bestehenden Prognosen dies hergeben, wird das Tempolimit von 30 km/h auf der Landshuter Allee wieder aufgehoben. Genau das ist geschehen. Im vergangenen Jahr wurde der maßgebliche Grenzwert im entscheidenden Jahresmittelwert eingehalten und ein Gutachten belegt, dass auch bei Wiedereinführung von Tempo 50 die gesetzlichen Grenzwerte im Jahr 2026 eingehalten werden. Auf dieser Grundlage habe ich im Januar veranlasst, die Beschränkung zurückzunehmen und wieder Tempo 50 anzuordnen. Die Verkehrsschilder wurden entsprechend ausgetauscht.
Das Verwaltungsgericht hatte auf die Klage von zwei Anwohnern entschieden, dass die Prognose für das Jahr 2026 – insbesondere wegen möglicher Umleitungen des Lastwagenverkehrs – nicht hinreichend belastbar sei. Es hat dabei ausdrücklich nicht die Entscheidung der nächsthöheren Instanz abgewartet und auch keine aufschiebende Wirkung zugelassen. Und das ist unverständlich, weil wir aktuell und im vergangenen Jahr die Grenzwerte zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger unwidersprochen alle einhalten. Worin also besteht die Eilbedürftigkeit?
Nun müssen die erst kürzlich montierten Tempo-50-Schilder wieder abgebaut und Tempo-30-Schilder erneut aufgestellt werden. Der Antrag der Stadt, dass jetzt erstmal das Beschwerdeverfahren abgewartet wird, wurde nun – für mich aus den genannten Gründen völlig unverständlich - vom Verwaltungsgerichtshof abgelehnt.
Ich halte dieses Hin und Her für eine unnötige Belastung der Verwaltung und für eine vermeidbare Verschwendung von Steuergeldern. Die Stadt hat auf Basis der vorliegenden Messwerte und Prognosen und im Vertrauen auf eine rechtssichere Bewertung gehandelt. Dass nun kurzfristig sämtliche Schilder ausgetauscht werden müssen, ist aus meiner Sicht nicht bürgernah und den Bürgerinnen und Bürgern schwer zu erklären. Gleichzeitig stehe ich zu meinem Wort. Ich habe die Aufhebung von Tempo 30 nicht aus Willkür veranlasst, sondern weil der gesetzlich vorgeschriebene Grenzwert eingehalten wurde – so wie angekündigt. Politik muss verlässlich sein. Zusagen gegenüber der Bevölkerung dürfen nicht beliebig relativiert werden.
Die Verantwortung für die jetzige Situation liegt nicht bei der Stadtspitze, sondern in der gerichtlichen Entscheidung, die eine eventuell neue Prognose höher gewichtet als die tatsächlich gemessenen und erreichten Werte und die bestehende Prognose. Aber auch wenn das Urteil für mich nicht nachvollziehbar ist, respektiere ich selbstverständlich die Entscheidung und habe bereits veranlasst, dass die Tempo-30-Schilder so schnell wie möglich wieder aufgestellt werden.
Ich will nur noch einmal betonen: Die Grenzwerte wurden und werden derzeit eingehalten, sonst hätte die Stadtspitze auch nicht wieder Tempo 50 eingeführt. Mein Ziel ist es, die Gesundheit der Menschen zu schützen und gleichzeitig immer auch verhältnismäßige und nachvollziehbare Verkehrsregelungen zu treffen. Dauerhafte Maßnahmen müssen auf belastbaren Fakten beruhen.“