Politische Kontrolle und Transparenz bei der Münchner Wohnen wiederherstellen!
Antrag Stadtrat Tobias Ruff (Fraktion ÖDP/München-Liste) vom 12.1.2026 + + + Dringlichkeitsantrag Stadtrat Tobias Ruff (Fraktion ÖDP/München-Liste) vom 4.2.2026
Antwort Stadtbaurätin Professorin Dr. (Univ. Florenz) Elisabeth Merk:
Wir kommen zurück auf die Zwischennachricht an Herrn Stadtrat Ruff vom 28.1.2026 zu Ihrem Antrag vom 12.1.2026 sowie auf Ihren weiteren Antrag vom 4.2.2026.
Die Dringlichkeit wurde in der Vollversammlung am 4.2.2026 nicht zuerkannt.
Beide Anträge beziehen sich auf Angelegenheiten des operativen Geschäfts der Münchner Wohnen GmbH. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung beantwortet die Anträge nach Rückmeldung der Münchner Wohnen daher wie folgt:
Zunächst ist festzuhalten, dass die Entscheidung über die Einleitung der Ausschreibung im Vorfeld nicht mit dem Aufsichtsrat oder mit Herrn Oberbürgermeister als Aufsichtsratsvorsitzenden abgestimmt wurde. Es handelte sich um eine Angelegenheit, für die keine Vorlagepflicht an den Aufsichtsrat oder an den Vergabeausschuss des Aufsichtsrats bestanden hat.
Dem Referat für Stadtplanung und Bauordnung als Betreuungsreferat der Münchner Wohnen sind demnach Anlass und Zielsetzung der Ausschreibung nicht bekannt.
Wie Herr Oberbürgermeister Dieter Reiter in der letzten Sitzung der Vollversammlung des Stadtrates am 4.2.2026 verkündet hat, wurde die antragsgegenständliche Ausschreibung für externe Public Relations-Dienstleistungen und veränderungsbegleitende Kommunikation aufgehoben. Eine Beauftragung dieser Leistungen wird dementsprechend nicht erfolgen.
Mitzuteilen ist noch, dass mit der vollständigen Besetzung der Geschäftsführung Führungs- und Verantwortungsstrukturen weiter stabilisiert und klarer ausgerichtet werden sollen. Aufbauend hierauf stehen die Weiterentwicklung der aus der Unternehmensstrategie abgeleiteten Kommunikationsplanung, der Schärfung von Prozessen zur Krisen- und Konfliktkommunikation sowie Maßnahmen zur Sensibilisierung für Kommunikation in den Fachbereichen.
Die weiteren von ihnen angesprochenen Punkte, die sich auf die Ausschreibung selbst beziehen, haben sich mit den o.g. Ausführungen erledigt.
Zu der mit Antrag vom 4.2.2026 ergänzend vorgebrachten Thematik der Nichtzustellung der Betriebskostenabrechnungen 2024 stellt sich die Sachlage nach Ausführungen der Münchner Wohnen wie folgt dar:
Die Betriebskostenabrechnungen für das Jahr 2024 wurden im vorgesehenen Abrechnungszeitraum in mehreren Versandchargen an die Mieter*innen versandt.
Im Januar habe die Münchner Wohnen festgestellt, dass einzelne Abrechnungen durch einen externen Druck- und Versanddienstleister nicht fristgerecht zugestellt wurden. Nach aktuellem Stand seien rund 30 Liegenschaften betroffen; insgesamt geht die Münchner Wohnen von einer niedrigen vierstelligen Anzahl nicht zugestellter Abrechnungen aus. Die internen Prüfungen hätten ergeben, dass die Abrechnungsdaten vollständig und fristgerecht an den beauftragten Dienstleister übermittelt wurden. Dieser sei aufgefordert worden, den Vorgang lückenlos aufzuklären.
Weiter wurde dargestellt, dass die Münchner Wohnen gegenüber dem Zustellunternehmen Schadensersatzansprüche geltend gemacht habe. Nach derzeitigem Kenntnisstand sei davon auszugehen, dass für die Münchner Wohnen kein wesentlicher finanzieller Schaden verbleibt. Für die betroffenen Mieter*innen entstünde kein finanzieller Nachteil: Wo Abrechnungen nicht fristgerecht zugestellt wurden, bestünden keine Nachzahlungsansprüche; entsprechende Forderungen würden nicht geltend gemacht bzw. zurückgebucht.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.