Fragen zur Lindwurmstraße
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Hans-Peter Mehling und Veronika Mirlach (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 15.7.2025
Antwort Mobilitätsreferent Georg Dunkel:
Ihrer Anfrage legen Sie folgenden Sachverhalt zugrunde:
„Die Abendzeitung berichtete von erneuten Umplanungen an der Lindwurmstraße. So soll wohl abschnittsweise auf Protektionselemente verzichtet werden, um das Ausrücken der Feuerwehr weiterhin zu ermöglichen und eine Ladestation für Elektroautos weiterhin nutzen zu können.“
Oberbürgermeister Dieter Reiter hat mir Ihre Anfrage zur Beantwortung zugeleitet. Die darin aufgeworfenen Fragen beantworte ich wie folgt:
Frage 1:
Welche Änderungen im Vergleich zum Stadtratsbeschluss vom 2.10.2024 mussten vorgenommen werden?
Antwort:
In der Sitzungsvorlage 20-26/V 10376 (Erhöhung der Verkehrssicherheit und Aufenthaltsqualität im Straßenraum - Umsetzung des Radentscheidprojekts Lindwurmstraße (Stadtbezirke 2 und 6)) vom 2.10.2024 ist mittels Abbildungen eine mögliche Planung für eine temporäre Zwischenlösung in der Lindwurmstraße zwischen Goetheplatz und Sendlinger-Tor-Platz exemplarisch dargestellt worden. Eine fertige Ausarbeitung der Planung hat zum damaligen Zeitpunkt noch nicht vorgelegen. Aufgrund der Beschlusslage mit einer Kostenreduzierung und Umsetzung der temporären Zwischenlösung im Jahr 2025 sind nachfolgende Planungen – gegenüber den exemplarisch dargestellten Abbildungen im Beschluss – vorgesehen bzw. zum Teil bereits umgesetzt. Die Planungen betreffen hauptsächlich den Bereich Knotenpunkt Lindwurmstraße/Reisingerstraße/Ziemssenstraße bzw. die Strecke vom Knotenpunkt bis zum Anschluss an die Planungen Sendlinger-Tor-Platz.
Ostseite:
Im Bereich zwischen Reisingerstraße und Augsburgerstraße wird der Parkstreifen beibehalten und der Radverkehr rechts vom ruhenden Verkehr geführt.
Im Bereich zwischen Augsburgerstraße bis Fliegenstraße (Anschluss Sendlinger-Tor-Platz) bleibt der Parkstreifen, wie im Bestand, bestehen.Aufgrund einer Kostenreduzierung und Begrenzung des Umfangs der
Maßnahme, wird das dort bestehende Kleinsteinpflaster im Parkstreifen im Rahmen der temporären Zwischenlösung nicht ausgebaut sowie die bestehenden E-Ladesäulen auch nicht versetzt.
Westseite:
Im direkten nördlichen Knotenpunktbereich Lindwurmstraße/Reisingerstraße/Ziemssenstraße werden zusätzlich zur Sperrmarkierung keine Protektionselemente zur Abgrenzung des Radfahrstreifens vorgesehen, um eine störungsfreiere Anfahrt von Norden über die Ziemssenstraße in die, für die Rettungsfahrzeuge wichtige und von Krankenwägen stark frequentierte, Zufahrt zum Krankenhaus zu ermöglichen.
Südlich vom Knotenpunkt wird vorerst auf Protektionselemente verzichtet, um ein zügiges Ausweichen des Kfz-Verkehrs bei einer Einsatzfahrt der Rettungsfahrzeuge stadtauswärts auf der Lindwurmstraße zu ermöglichen. Bei der baulichen Lösung wäre ein Schutz der Radfahrenden durch ein Hochbord mit 8 cm Abstich vorgesehen und ein Ausweichen des Kfz-Verkehrs über den Bordstein möglich. Bei der temporären Zwischenlösung würden dann eventuell die Protektionselemente häufiger überfahren und deshalb hinsichtlich des Unterhalts der Elemente kritisch gesehen, so dass darauf verzichtet wurde. Die Branddirektion München hat bereits vor Beginn der Planungen auf die Bedeutung der Lindwurmstraße als hilfsfristrelevante Straße hingewiesen und diese in ihrer Liste der hilfsfristrelevanten Straßen aufgeführt, welche dem MOR zum Planungsbeginn vorlag.
Frage 2:
Warum waren diese Änderungen jeweils nötig?
Antwort:
In der Beschlussvorlage (20-26/V 10376) vom 2.10.2024 ist eine mögliche Planung für eine temporäre Zwischenlösung in der Lindwurmstraße zwischen Goetheplatz und Sendlinger-Tor-Platz nur exemplarisch dargestellt worden. Bei den weiteren Planungsschritten sind entsprechende Anpassungen der Planung, die in Frage 1 aufgezeigt worden sind, vorgesehen worden.
Frage 3:
Warum wird der Stadtrat über die Änderungen nicht proaktiv informiert?
Antwort:
In der Beschlussvorlage (20-26/V 10376) vom 2.10.2024 wurde ausgeführt und darauf hingewiesen, dass es sich „bei der vorliegenden Planung (…) um das Stadium der Vorplanung [handelt]. (…) Bezüglich der Dimensionierung der Verkehrsflächen können sich im Rahmen der Entwurfs- und Ausführungsplanung durch das Baureferat erforderliche Änderungen/ Anpassungen einzelner Maße/Breiten ergeben.“ In den weiteren Planungsschritten sind keine maßgeblichen Anpassungen bzw. Änderungen der Planung vorgenommen worden, die eine erneute Stadtratsbefassung erfordert hätten.
Frage 4:
Wie wird die Branddirektion üblicherweise in relevante Planungen eingebunden und warum geschah das in diesem Fall nicht?
Antwort:
Die Branddirektion wird bei den Planungen zur Raumaufteilung immer mit eingebunden. Dies geschieht, wie auch bei den Planungen zur Lindwurmstraße, zu einem sehr frühen Zeitpunkt, da die Aussagen/Vorgaben der Branddirektion maßgeblich für die Planungen bzw. die Raumaufteilung sein können. Die Branddirektion wird zusätzlich noch im Rahmen der Beschlusserstellung eingebunden und um Mitzeichnung gebeten. Bei den Planungen zur Lindwurmstraße haben intensive Abstimmungen mit der Branddirektion insbesondere hinsichtlich der Anleiterung der Gebäude (zweiter Rettungsweg) sowie der Einhaltung der Hilfsfrist stattgefunden (siehe auch Beschluss (20-26/V 10376) Kapitel 3.3). Die bauliche Planung und die Anpassung der Radverkehrsanlage erfolgten unter Berücksichtigung des von der Branddirektion München und dem MOR GB2.1 erarbeiteten Papiers „Fachempfehlung der Arbeitsgemeinschaft der Leiterinnen und Leiter der Berufsfeuerwehren und des Deutschen Feuerwehrverbandes – Mobilitätswende“, in dem die Belange des Brandschutzes zusammengefasst sind.
Frage 5:
Welche Auswirkungen hat die veränderte Planung auf die Nutzbarkeit von PKW-Stellplätzen?
Antwort:
Bei den Planungen ergeben sich keine besonderen Auswirkungen bei der Nutzbarkeit der Parkplätze. Eine Änderung ergibt sich nur im nordöstlichen Bereich der Lindwurmstraße zwischen Augsburger Straße und Fliegenstraße, da dort die Parkplätze über den Radfahrstreifen angefahren werden.
Frage 6:
Wie viele PKW-Stellplätze stehen der Bevölkerung in absoluten Zahlen jetzt und nach dem Umbau noch zur Verfügung? Bitte aufgeschlüsselt nach Anwohnerparken, Mischparken, Lieferzonen etc.
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Die bestehenden zwei Behindertenstellplätze, drei Parkplätze als Hotelzufahrt sowie die zwei Parkplätze an den E-Ladesäulen bleiben bestehen.