Mögliche Ergänzung im Haushalt des Gesundheitsreferates
Antrag Stadträtinnen Sabine Bär, Alexandra Gaßmann und Ulrike Grimm (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 4.8.2025
Antwort Gesundheitsreferentin Beatrix Zurek:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist.
Sie beantragen: „Das Gesundheitsreferat (GSR) der Landeshauptstadt München (LHM) prüft, ob eine Anpassung in seinen Haushaltsplänen ab 2025 möglich ist. Dabei soll geklärt werden, ob beim Produkt 33414100 ,Gesundheitsschutz‘ als ein weiteres Leistungsziel bzw. als eine weitere Wirkungskennzahl die Impfquoten bzw. die Erhöhung der Impfquoten bei Humanen Papillomviren (HPV)- und Hepatitis bei Mädchen und Jungen ergänzt werden können.“
Ihr Einverständnis vorausgesetzt erlaube ich mir, Ihren Antrag vom 4.8.2025 als Brief zu beantworten und teile Ihnen Folgendes mit:
Leistungskennzahlen und Wirkungskennzahlen werden als quantitative Daten verwendet, um die Leistung und die Ergebnisse zu bewerten, sie sind im jeweiligen Produktdatenblatt aufgeführt. Dabei konzentrieren sich Leistungskennzahlen auf die Effizienz der Leistungserbringung (erfolgt ein möglichst geringer Ressourceneinsatz?), Wirkungskennzahlen beschreiben den Erfolg der durchgeführten Maßnahmen in Bezug auf die Zielerreichung (wird das Ziel erreicht?).
Derartige Kennzahlen können nur dann ein Abbild der Leistungsfähigkeit erbringen und sind deshalb auch nur dann sinnvoll, wenn die Erreichung des verfolgten Ziels und der dafür notwendige Aufwand zu einem überwiegenden Teil vom Leistungserbringer beeinflusst werden können.
Das Gesundheitssystem in Deutschland zeichnet sich durch seine Vielzahl von Akteur*innen aus, die erst durch ihr Zusammenspiel und die gegenseitige Ergänzung ihrer Angebote auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene ihre Wirkung entfalten können. Bereits im Rahmen der Beantwortung der Anträge Nr. 20-26/A 04013 sowie Nr. 20-26/A 04015 von Herrn Stadtrat Prof. Dr. Hans Theiss vom 21.7.2023 haben wir umfassend die sich auch aus dieser Vielschichtigkeit ergebenden Hindernisse und Herausforderungen im Hinblick auf eine Steigerung der Hepatitis B- und HPV-Impfquote dargestellt und dazu eine Vielzahl von Studien ausgewertet. Diesekamen zusammenfassend zu dem Ergebnis, dass der Impfimpuls überwiegend von Ärzt*innen ausgeht, deren Empfehlung im Großteil der Fälle angenommen wird. Eine besondere Rolle bei der Erhöhung der Impfquoten kommt dabei den niedergelassenen Kinder- und Jugendärzt*innen zu, die für den überwiegenden Teil der HPV-Impfungen verantwortlich sind. Während es eine ausgesprochene Stärke der örtlichen Gesundheitsämter ist, die Gegebenheiten vor Ort zu kennen und speziell auf diese einzugehen, können die Akteur*innen auf Bundes- und Landesebene einen breiteren Ansatz wählen und umfassende Aufklärungs- und Informationskampagnen realisieren, die die gesamte Bevölkerung anzusprechen vermögen.
Auf Basis der skizzierten Studien, welche sich in Ihrer Aussage grundsätzlich mit den Erfahrungswerten aus der Corona-Pandemie decken, kann eine Steigerung der Hepatitis B- und HPV-Impfquoten nur durch ein austariertes Zusammenspiel aller relevanter Akteur*innen auf allen staatlichen Ebenen erreichen werden. Damit sind Impfquoten bzw. die Erhöhung der Impfquoten bei Humanen Papillomviren (HPV)- und Hepatitis bei Mädchen und Jungen nie monokausal bedingt, sondern letztlich das Resultat eines entsprechenden Zusammenwirkens einer Vielzahl von Akteur*innen und somit multifaktoriell bedingt. Impfquoten bzw. die Erhöhung der Impfquoten können nicht überwiegend von einem einzelnen Akteur des Gesundheitssystems allein erreicht werden, somit auch nicht vom Gesundheitsamt München. Damit aber können die Impfquoten bzw. die Erhöhung der Impfquoten bei Humanen Papillomviren (HPV)- und Hepatitis bei Mädchen und Jungen weder die Effizienz der Leitungserbringung durch das Gesundheitsreferates noch den Erfolg der ergriffenen Maßnahmen zutreffend abbilden. Ihre Aufnahme als weiteres Leistungsziel bzw. als weitere Wirkungskennzahl würde deshalb keine validen Aussagen über die Tätigkeiten des Gesundheitsreferats in dieser Hinsicht treffen können. Sie kann deshalb in der Gesamtschau im Hinblick auf den Sinn und Zweck der Produktdatenblätter nicht befürwortet werden.
Dessen ungeachtet kann die Bedeutung eines Impfschutzes gegen Hepatitis B und HPV sowie gegen die weiteren von den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) erfassten Krankheiten für jede/n einzelne/n wie auch die Gesellschaft insgesamt nicht hoch genug eingeschätzt werden. Denn Impfungen können nicht nur die/den Einzeln/e vor vermeidbaren Erkrankungen wirksam schützen. Vielmehr kommt ihnen auch gesamtgesellschaftlich gesehen eine wesentliche Bedeutung zu, da sie zu einer Entlastung des Gesundheitssystem von den Auswirkungen vermeidbarer Erkrankungen führen. Insgesamt können sie so als ein relevanter Bausteinhin auf dem Weg zu einer Steigerung der Resilienz der gesamten Gesellschaft gesehen werden.
Aus diesen Gründen war und ist das Impfen generell und gerade auch das Impfen von Mädchen und Jungen gegen Hepatitis B und HPV dem Gesundheitsreferat ein besonderes Anliegen, welches umfangreich verfolgt wird.
So werden die Sorgeberechtigten von Mädchen und Jungen bei unterschiedlichen Gelegenheiten durch das Gesundheitsreferat auf fehlenden Impfungen hingewiesen:
- Die Sorgeberechtigten müssen vor Aufnahme ihres Kindes in eine Kita den Nachweis erbringen, dass eine vollständige, altersgemäße, nach den Empfehlungen der STIKO erfolgte Beratung in Bezug auf einen ausreichenden Impfschutz des Kindes erfolgt ist (§ 34 Abs. 10a Infektionsschutzgesetz). Falls dieser nicht vorgelegt wird, erfolgt eine Meldung an das GSR, wo dann eine Impfberatung angeboten wird.
- In jedem Fall erfolgt eine individuelle Überprüfung und Impfberatung durch das GSR im Rahmen der Schuleingangsuntersuchung, die für alle Münchner Kinder, die eingeschult werden sollen, verpflichtend ist.
- In der 6. Klasse und somit im Alter von ca. 12 bis 14 Jahren erfolgt bislang (es zeichnet sich jedoch ab, dass der Freistaat die Regelung wohl abschaffen will) gemäß § 12 Absatz 3 GDG iVm § 10 SchulgespflV eine erneute Impfberatung. Von allen Schülern der sechsten Klasse der Münchner Schulen werden dazu die Impfdokumente eingesammelt und der Impfstatus analysiert. Bei fehlenden Impfungen erhalten die Sorgeberechtigten eine entsprechende Mitteilung. Dabei wird ein Flyer zur Motivation und Erinnerung der J1-Untersuchung allen Impfpässen beigelegt. Damit wird dazu aufgefordert, der kostenlosen Vorsorgeuntersuchung im Jugendalter (J1-Untersuchung) beim Kinder- und Jugendarzt in Anspruch zu nehmen, bei der dann erneut die notwendigen Impfungen besprochen werden können. Bei fehlendem HPV-Impfschutz wird zudem der HPV-Flyer des StMGP übermittelt.
Aber auch im Übrigen ist das Angebot des GSR auf die jeweiligen Zielgruppen zugeschnitten. Dies zeigt sich insbesondere bei den Impfangeboten für Asylbewerber*innen. Diesen wird unmittelbar im Anschluss an die Untersuchungen nach dem Asylgesetz eine Impfberatung angeboten, welche neben einer Durchsicht und ggf. Übersetzung mitgebrachter Impfdokumente auch eine Beratung sowie die Durchführung fehlender STIKO-Impfungen umfasst. An dieses erfolgreiche Modell anknüpfend steht das GSR speziell Ukrainegeflüchteten, die in Gemeinschaftsunterkünften wohnen,in einer mehrmals pro Woche stattfindenden Impfsprechstunde in der Schwanthalerstraße mit sprachlich versierten Ärzt*innen des GSR zur Verfügung, in der gegebenenfalls bestehende Impflücken erkannt und gemäß STIKO-Empfehlung geschlossen werden können. In all diesen Fällen werden auch die Impfbedarfe der vorgestellten Mädchen und Jungen im Blick behalten – sowohl in Bezug auf HPV- und Hepatitis B-Impfungen als auch auf die anderen von der STIKO empfohlenen altersgerechten Impfungen.
Neben diesen regelmäßigen Angeboten bespielt das GSR aber auch flexible Formate: so erfolgte am 11.7.25 am Tag der offen Tür im Gesundheitstreff Hasenbergl eine Impfberatung, zudem wurden beispielsweise Veranstaltungen wie der Aktionstag „Dasein für München“ am 11.10.2025 oder der „Tag der Einschulung“ am 14.11. und am 15.11.2025 genutzt, um in den unmittelbaren Austausch mit den Zielgruppen (bzw. deren Sorgeberechtigten) zu treten, über Schutzimpfungen zu informieren und zu diesen zu motivieren.
Ergänzt wird dieses Angebot des GSR schließlich durch die bereits seit langem etablierte telefonische Impfberatung (Telefon: 089 233-66907) sowie die sämtlichen Bürger*innen offenstehende Impfstelle in der Schwanthaler Straße.
Das Antwortschreiben wurde mit der Gleichstellungsstelle abgestimmt.
Die Gleichstellungsstelle für Frauen begrüßt grundsätzlich die Impfaufklärung des Gesundheitsreferates und bittet um die Darstellung der Entwicklung von HPV-assoziierten Gebährmutterhalskrebserkrankungen und die damit verbundene Mortaliät in Deutschland im Zeitverlauf seit 1965. In Bezug auf die HPV assoziierte Erkrankungen zeigen Studien und Daten aus dem europäischen Ausland, dass ein gut organisiertes Screening-Programm gekoppelt an ein effektives Einladungssystem, welches auch Migrantinnen und Frauen aus medizinisch schwer zugänglichen Bevölkerungsgruppen erreicht, bereits vor der Einführung der HPV-Impfung einen maßgeblichen Beitrag zur Reduktion von HPV-assoziierten Erkrankungen geleistet hat. Diese bewährten Methoden wirken unabhängig vom Impfstatus.
Deshalb empfiehlt die Gleichstellungsstelle neben der Impfaufklärung
- das Screening- und Einladungssystem zu stärken
- transparente Informationsbasis zu schaffen
- systematisch zu untersuchen, ob und in welchem Ausmaß die HPV-Impfung seit ihrer Einführung zu einer messbaren Verbesserung der epidemiologischen Kennzahlen geführt hat
- nicht nur Mädchen sondern auch Jungen bei der Impfberatung und bei der empirischen Evaluation der Wirksamkeit der HPV-Impfungen in den Fokus zu nehmen.
Die Entscheidung über die HPV und Hepatitis B-Impfung muss auf persönlicher Aufklärung, individuellen Gesundheits- und Lebensumständen sowie den eigenen Wertvorstellungen beruhen. Nur wenn Eltern, Jugendliche und Ärzt*innen gemeinsam alle Vor- und Nachteile sowie die persönlichen Risiken des Kindes abwägen können, wird eine informierte und verantwortungsvolle Entscheidung möglich.
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.