Oberbürgermeister Dieter Reiter und Stadtkämmerer Christoph Frey schlagen dem Stadtrat vor, beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) eine Kommunalverfassungsbeschwerde einzulegen, weil das Verbot einer Übernachtungssteuer durch den Freistaat das grundgesetzlich geschützte Selbstverwaltungsrecht der Landeshauptstadt verletze.
Im März 2023 hatte der Stadtrat die Einführung einer Übernachtungssteuer in Höhe von fünf Prozent auf den Übernachtungspreis beschlossen. Diese hat der Bayerische Gesetzgeber durch eine Änderung des Kommunalabgabengesetzes untersagt. Dagegen war die Stadt gemeinsam mit anderen bayerischen Städten vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof vorgegangen, der das Vorgehen des Landesgesetzgebers für rechtmäßig erachtete.
Nach eingehender Prüfung der Urteilsbegründung kommen die Stadtkämmerei und die von ihr beauftragte Kanzlei zu dem Schluss, dass es gute Gründe gibt, die bayerische Regelung vom Bundesverfassungsgericht prüfen zu lassen. Diese fällt hinter die in Artikel 28 Grundgesetz festgelegte Regelung zur finanziellen Eigenverantwortung der Gemeinden zurück. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund zu sehen, dass der Landesgesetzgeber mit der Verpackungssteuer eine weitere Steuer verboten hat. Zum Zeitpunkt der Entscheidungsfindung durch den Bayerischen Verfassungsgerichtshof war dies noch nicht der Fall. Damit ist der Bereich, der den bayerischen Kommunen zur Steuerfindung offensteht, noch weiter eingeschränkt worden.
Unter den deutschen Großstädten erheben beispielsweise Berlin, Hamburg, Köln, Frankfurt am Main, Dresden, Dortmund, Bremen und Freiburg im Breisgau eine Übernachtungssteuer oder vergleichbare Abgaben auf Grundlage der dort geltenden landesgesetzlichen Regelung. Im März 2022 hat das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsmäßigkeit einer kommunalen Übernachtungssteuer bestätigt.
Die Stadtkämmerei schätzt die entgangenen Einnahmen für die Stadt auf jährlich bis zu 100 Millionen Euro. In ihrer Klage vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof hatten die Städte München, Bamberg und Günzburg auch deutlich gemacht, dass die wissenschaftliche Studienlage keine negativen Effekte auf den Tourismus durch die Einführung einer solchen Steuer zeigt.
Oberbürgermeister Dieter Reiter: „Die Zahlen lügen nicht. München ist eine hochattraktive Stadt für Touristinnen und Touristen aus dem In- und Ausland. Diese Attraktivität ist nicht umsonst. Das bezahlen bisher allein die Menschen und Unternehmen in unserer Stadt. Andere Großstädte in anderen Bundesländern können eine solche Abgabe auch erheben und werden nicht von Ihrer Landesregierung ausgebremst. Und deren Übernachtungszahlen zeigen ja deutlich, dass es fadenscheinige Argumente sind, wenn behauptet wird, dass eine Übernachtungssteuer dem Tourismus schaden würde. Ich hätte deshalb gerne vom Bundesverfassungsgericht gewusst, ob das Verbot durch den Freistaat mit dem grundgesetzlichen Recht auf kommunale Selbstverwaltung vereinbar ist.“
Stadtkämmerer Christoph Frey: „Wir müssen unsere Ausgaben kritisch hinterfragen – da sind wir schon dabei. Gleichzeitig – und dazu fordert uns auch die Regierung von Oberbayern immer wieder auf – müssen wir schauen, wo sich Einnahmen für den städtischen Haushalt generieren lassen. Vor diesem Hintergrund gilt es, jedwede Einnahmenmöglichkeit zu prüfen – auch wenn wir dafür vors Bundesverfassungsgericht ziehen müssen.“