Aufwandsentschädigung für angehende Ärztinnen und Ärzte im Praktischen Jahr bei der MüK
Antrag Stadtrats-Mitglieder Sabine Bär, Michael Dzeba, Alexandra Gaßmann, Dr. Michael Haberland, Dr. Evelyne Menges und Thomas Schmid (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 18.11.2025
Antwort Gesundheitsreferentin Beatrix Zurek:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist.
Ihrem Antrag liegt folgender Sachverhalt zu Grunde:
„Der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt München (LHM) setzt sich bei der München Klinik gGmbH (MüK) dafür ein, dass angehenden Ärztinnen und Ärzte im Praktischen Jahr (PJ) eine angemessene Aufwandsentschädigung bezahlt wird. Diese soll sich in der Höhe an den Zahlungen der Unikliniken des Freistaats Bayern an deren Studentinnen und Studenten orientieren.“
Der Inhalt des Antrages betrifft damit eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Zu Ihrem Antrag vom 18.11.2025 teile ich Ihnen unter Berücksichtigung der Stellungnahme der München Klinik gGmbH (MüK) Folgendes mit:
Der Oberbürgermeister stand in der Vergangenheit bereits mehrfach zum Thema „Aufwandsentschädigung für PJ-Studierende“ in Kontakt mit dem Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst. Es bestand ein persönlicher und auch schriftlicher Austausch mit dem ehemaligen Herrn Staatsminister Bernd Sibler und zuletzt im Herbst 2024 mit Herrn Staatsminister Markus Blume, um das Thema „Aufwandentschädigung für PJ-Studierende“ zu besprechen. Ein weiterer Anlass der Kontaktaufnahme war der Umstand, dass sich die Dekane der medizinischen Fakultäten – entgegen der früheren Haltung – in den Jahren 2015/2016 darauf verständigt hatten, eine Aufwandsentschädigung an PJ-Studierende zu zahlen. PJ-Studierende, welche sich in der MüK in der PJ-Ausbildung befinden, wurden dabei nicht berücksichtigt.Die Bayerischen Universitätsklinika leisten eine Aufwandsentschädigung für die Studierenden im Rahmen des PJ. An den meisten Unikliniken erhalten die Studierenden zwischen 200 bis 600 Euro monatlich. Die Krankenhausfinanzierungsregelungen sehen jedenfalls aktuell kein Budget zur Zahlung von Aufwandsentschädigungen vor
Die MüK beteiligt sich umfangreich an der Ausbildung der PJ-Studierenden und betreibt einen hohen Aufwand mit entsprechend monetären Folgen, um die PJ-Ausbildung in hoher Qualität anzubieten. In der MüK sind zeitgleich jährlich ca. 130 bis 150 PJ-Studierende im Einsatz. Die jährliche Gesamtzahl beläuft sich auf ca. 450 bis knapp 500 PJ-Studierende, deren Vergütung monatlich geleistet und gegenfinanziert werden müsste. Bei einem Einsatz von jährlich ca. 450 bis knapp 500 PJ-Studierenden ist die Auszahlung einer Aufwandsentschädigung durch die MüK finanziell nicht zu leisten; würde sie dennoch bezahlt werden, würde sie das Defizit entsprechend erhöhen.
Sobald eine Refinanzierungsregelung geschaffen werden würde, würde die MüK selbstverständlich eine entsprechende Aufwandsentschädigung leisten. Bundeseinheitliche Regelungen hierzu existieren nicht. In der Approbationsordnung für Ärzt*innen (ÄApprO) wurde die Vergütung für angehende Ärzt*innen im PJ bisher nicht aufgenommen.
Der Bayerische Wissenschaftsminister Markus Blume appellierte im August 2024 an den damaligen Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach, eine bundesweit einheitliche Aufwandsentschädigung für Studierende im PJ gesetzlich zu verankern, um Existenzsorgen zu beenden und einen „Flickenteppich“ zu verhindern, der die Wahl der Ausbildungsstelle unfair beeinflusse.
Ein Vorhaben der Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD ist die Modernisierung der Vergütungsstruktur im PJ. Laut Koalitionsvertrag soll es eine Aufwandentschädigung geben, die mindestens dem BAföG-Satz entspricht; diese Regelung ist jedoch bisher nicht umgesetzt.
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.