Die Stadt hat im Jahr 2025 insgesamt 105 fehlbelegte Wohnungen freigemacht und diese wieder berechtigten Haushalten zur Verfügung gestellt. Damit setzt die Stadt ihr konsequentes Vorgehen gegen missbräuchliche Nutzungen fort und leistet einen wichtigen Beitrag zur Sicherung von bezahlbaren Wohnungen.
Trotz umfangreicher Wohnungsbauaktivitäten in den vergangenen Jahren übersteigt die Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum weiterhin das Angebot. Umso wichtiger ist es, dass insbesondere geförderte Wohnungen von Mieter*innen genutzt werden, die hierfür auch berechtigt sind. Geförderte Wohnungen machen rund zehn Prozent des gesamten Wohnungsbestands in München aus. Sie stehen Haushalten mit besonderem Wohnbedarf zur Verfügung und unterliegen klaren Belegungsregelungen. Zur Sicherstellung der Einhaltung dieser Vorgaben überprüft die Stadt regelmäßig die Nutzung entsprechender Wohnungen.
Ein Belegungsverstoß liegt beispielsweise vor, wenn nicht alle Personen in eine Wohnung einziehen, für die eine Wohnberechtigung erteilt wurde, oder wenn Wohnungen innerhalb einer Familie ohne Genehmigung weitergegeben werden. Auch eine unerlaubte Untervermietung geförderter Wohnungen sowie Zweckentfremdungen – etwa durch gewerbsmäßige Vermietung, gewerbliche Nutzung oder das längerfristige Leerstehenlassen einer Wohnung – stellen Verstöße dar.
Kein Belegungsverstoß liegt hingegen vor, wenn Haushaltsangehörige nachträglich ausziehen oder sich das Einkommen eines Haushalts im Laufe der Zeit erhöht.
Bürger*innen können vermutete Belegungsverstöße dem Amt für Wohnen und Migration melden unter www.raum-fuer-muenchen.de.