Tragfähige Lösung für Anwohner, Gastronomie und feiernde Menschen im Umfeld des Univiertels finden!
Antrag Stadtrats-Mitglieder Delija Balidemaj, Sabine Bär, Ulrike Grimm, Hans-Peter Mehling, Dr. Evelyne Menges, Manuel Pretzl und Thomas Schmid (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 31.7.2025
Antwort Kreisverwaltungsreferentin Dr. Hanna Sammüller:
Vielen Dank für Ihren Antrag vom 31.7.2025.
Sie beantragen, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Situation im Umfeld des Univiertel schnellstmöglich so zu beruhigen, dass die Rechte der Anwohnerinnen und Anwohner, zumindest in den Nachtstunden nach Schließung der Außengastronomie, gewahrt werden. Der Verkauf von Alkohol „to go“ müsse in diesem Umfeld ab 22:00 Uhr untersagt werden. Entsprechende Kontrollen seien in Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden abzustimmen und umgehend durchzuführen.
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt, weshalb eine beschlussmäßige Behandlung im Stadtrat rechtlich nicht möglich ist.
Zu Ihrem Antrag teile ich Ihnen Folgendes mit:
Das Kreisverwaltungsreferat hat sich der Situation im Univiertel bereits frühzeitig angenommen.
Nachdem in den ersten warmen Wochen im Jahr 2025 bereits Lärmbeschwerden bei der Bezirksinspektion Mitte eingegangen waren, wurde frühzeitig das Gespräch mit den betroffenen Gastronom*innen, den Betreiber*innen der Kioske, dem Bezirksausschuss und den Beschwerdeführer*innen gesucht.
Auch Abstimmungen mit den Fachstellen MoNa (Moderation der Nacht) und AKIM (Allparteiliches Konfliktmanagement in München) des Sozialreferats fanden regelmäßig statt.
Im Rahmen von Außendienstkontrollen wurden die Beobachtungen auch dokumentiert.Nachdem sich die Lage bis August trotz vielfacher Kommunikation nicht besserte, schränkte das KVR den Alkohol-To-Go Verkauf und Bierverkauf ab 22 Uhr für insgesamt 6 Betriebe im Univiertel ein. Danach entspannte sich die Lage zunächst deutlich.
Nach ca. 2 Wochen setzte der 2. Bürgermeister die Maßnahmen jedoch wieder außer Vollzug, damit die Stadtverwaltung, insbesondere das Sozialreferat (MoNa und AKIM) und das Kreisverwaltungsreferat, zusammen mit den Betreiber*innen geeignete Maßnahmen erarbeiten, die die Situation auch ohne Verbote beruhigen und die unterschiedlichen Interessen in Einklang bringen. Seitdem gab es zwei Runde Tische gemeinsam mit den Betreiber*innen, organisiert durch AKIM und MoNa, sowie einen Runden Tisch, organisiert durch den Bezirksausschuss, an dem auch Vertreter*innen der Anwohnenden teilnahmen. Dabei konnten erste Ergebnisse erzielt werden, die nun noch finalisiert und mit Start in die neue Saison umgesetzt werden müssen.
Natürlich wird das KVR die Situation auch mit den ersten warmen Monaten in 2026 beobachten und prüfen, ob strengere Maßnahmen ergriffen werden müssen. Nachdem einige Betriebe gegen die außer Vollzug gesetzten Maßnahmen Eilrechtsschutz beim Verwaltungsgericht begehrt haben, hat das Verwaltungsgericht gebeten, die Verbote auch weiterhin nicht zu vollziehen.
Zusammenfassend gilt Folgendes: Sowohl das Sozialreferat als auch das Kreisverwaltungsreferat arbeiten auf eine verträgliche Situation für alle Beteiligten hin. Gleichzeitig werden aber auch weiterhin die Rechte und Pflichten der Feiernden, der Betriebe und der Anwohnenden im Auge behalten.
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist