Wann geht´s weiter bei den Aufenthaltsgenehmigungen für Studentinnen und Studenten?
Anfrage Stadtrat Manuel Pretzl (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 29.7.2025
Antwort Kreisverwaltungsreferentin Dr. Hanna Sammüller:
Vielen Dank für Ihre Anfrage vom 29.7.2025 und die gewährte Fristverlängerung zur Beantwortung. In Ihrer Anfrage beziehen Sie sich auf die in der Berichterstattung erwähnten monatelangen Wartezeiten auf Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis.
Zu den im Einzelnen gestellten Fragen kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Frage 1:
Seit wann bestehen die Probleme bei der Ausstellung oder Verlängerung der Aufenthaltstitel für Studentinnen und Studenten?
Antwort:
In den Hochphasen des Semesterbeginns – vor allem im Wintersemester – kommt es naturgemäß zu höheren Bearbeitungszeiten. Die Anzahl der internationalen Studierenden hat sich in den vergangenen 5 Jahren um über 70% erhöht. Diese erhebliche Steigerung der Antragszahlen sowie der seit Beginn des Jahres geltende Nachbesetzungsstopp hat diese Situation verschärft.
Frage 2:
Wie viele Studentinnen und Studenten sind betroffen?
Antwort:
Der Fachbereich für Internationale Studierende, Wissenschaft und Forschung betreut derzeit rund 25.700 Drittstaatsangehörige, die im Stadtgebiet München gemeldet sind. Die Tendenz ist stark steigend (siehe Frage 1).
Frage 3:
Was sind die genauen Ursachen für die Verzögerungen?
Antwort:
Die Zahl der Anträge auf studienbezogene Aufenthaltstitel ist in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen:Im Wintersemester 2018/19 verzeichnete das statistische Amt noch 16.527 internationale Studierende aus Drittstaaten an den Münchner Hochschulen. Bereits im Wintersemester 2022/23 stieg diese Zahl auf 25.299 und im Wintersemester 2023/24 erreichten die Immatrikulationen mit 28.321 einen neuen Höchststand.
Im Zeitraum vom Wintersemester 2022/2023 zum Wintersemester
2023/2024 ist die Anzahl der internationalen Studierenden aus Drittstaaten in München um 12% gestiegen. Betrachtet man den Zeitraum von Wintersemester 2018/2019 bis Wintersemester 2023/2024, ergibt sich sogar eine Gesamtsteigerung von 71%.
Diese grundsätzlich positive Entwicklung ist jedoch mit der Herausforderung verknüpft, dass auch der oben genannten Fachbereich seit Beginn des Jahres stark unter dem Stellenbesetzungsstopp leidet.
Frage 4:
Wie lange ist die durchschnittliche Wartezeit aktuell?
Antwort:
Die Bearbeitungszeiten variieren je nach Antragsstellung, Komplexität des Falles und dem Umstand, ob alle erforderlichen Unterlagen eingereicht wurden. Sie können acht Wochen bis mehrere Monate in Anspruch nehmen.
Die Bearbeitungszeiten werden kontinuierlich auf unserer Homepage aktualisiert. Zudem erhalten die Studierenden im Falle einer digitalen Antragstellung eine Eingangsbestätigung mit der zu erwartenden Bearbeitungszeit.
Frage 5:
Warum geht es bei der Lösung der Probleme, auch mittels Digitalisierung und KI so langsam voran, wenn doch die Akten der Ausländerbehörde seit Jahren (ca. seit 2009) digitalisiert sind?
Antwort:
Aktuell hat die SZE umfangreiche Projekte umgesetzt, die eine IT-gestützte Optimierung der Arbeitsabläufe zum Ziel haben, einschließlich gesetzlich vorgeschriebener Anpassungen.
Unter anderem wurde im Bereich der Studierenden das Ticketsystem (ZAMMAD) eingeführt, das eine vereinfachte Bearbeitung sowie die Kommunikation mit den Antragsteller*innen bei digital eingereichten Anträgen ermöglicht. Zudem enthält das System die Möglichkeit einer Statusab-frage. Dieses System wird Schritt für Schritt auf die gesamte SZE ausgerollt; kürzlich wurde erst der Einbürgerungsbereich mit in das System aufgenommen.
Die Antragsstellung bei der SZE ist durchgängig digital möglich und dies in mehreren Sprachen. Fragen zur Antragsstellung können über einen Chat-Bot beantwortet werden.
Zukünftige Entwicklungsstufen, wie eine umfassende Ende-zu-Ende-Digitalisierung des Verwaltungsprozesses oder die Nutzung von Künstlicher Intelligenz (KI) zur Antragsvorprüfung, sind bereits in Umsetzung.
Frage 6:
Bestehen die Probleme ausschließlich bei den Studentinnen und Studen- ten oder sind auch Sachgebiete davon betroffen?
Antwort:
Die SZE erteilt pro Jahr rund 174.000 ausländerrechtliche Dokumente und bietet ihren Kund*innen insgesamt über 295.000 Vorsprachetermine für aufenthaltsrechtliche Angelegenheiten an.
Diese Zahlen verdeutlichen den beträchtlichen Arbeitsaufwand und die damit verbundenen Anforderungen an das vorhandene Personal. Der Stelleneinzug und der Nachbesetzungsstopp treffen den derart parteiverkehrsintensiven Bereich wie die SZE besonders hart. Dies steht in diametralen Gegensatz zu den stetig steigenden Antragszahlen.
Dabei handelt es sich jedoch nicht um ein Münchner Phänomen, vielmehr stehen die Ausländerbehörden bundesweit unter einem enormen Belastungsdruck, was nicht zuletzt den knappen personellen Ressourcen in Relation zu den bestehenden gesetzlichen Aufgaben geschuldet ist. Diese Schieflage macht die allgemein zugängliche Studie der Bertelsmann Stiftung „An den Grenzen – Ausländerbehörden zwischen Anspruch und Alltag“ deutlich.
Frage 7:
Besteht die Möglichkeit, aus anderen Bereichen der Verwaltung Personal umzusetzen, z.B. bei freiwilligen Leistungen, um zumindest die Spitzen abzufedern?
Antwort:
Der Fachbereich erhält seit etwa eineinhalb Jahren verschiedene Unterstützungsmaßnahmen innerhalb der SZE. Zu diesen Maßnahmen gehörtunter anderem die Bearbeitung von Anträgen im sog. BackOffice durch Mitarbeiter*innen des Servicetelefons. Darüber hinaus konnten zeitweise auch Terminspuren aus anderen Bereichen bearbeitet werden. Zusätzlich werden sog. „Aktionstage“ durchgeführt, an denen andere Bereiche der SZE den Bereich Studierende unterstützen. Dies stellt eine erweiterte Serviceleistung für die Kundschaft dar, da dadurch zusätzliche Termine angeboten werden können. Die Umsetzung erfolgte nach einer sorgfältigen Einarbeitung, um die Qualität und Effizienz der angebotenen Dienstleistungen zu gewährleisten.
Eine dauerhafte oder umfassende Unterstützung ist jedoch aufgrund der insgesamt außergewöhnlichen Arbeitsbelastung der SZE nicht realisierbar. Aufgrund der gestiegenen Antragszahlen hat der betroffene Bereich zudem seit September Samstagsarbeit eingeführt, um die Bearbeitungskapazitäten zu erhöhen und den Bedürfnissen der Antragstellenden besser gerecht zu werden. Diese Maßnahme verfolgt das Ziel, bestehende Rückstände systematisch abzubauen.
Eine Entlastung außerhalb der Servicestelle für Zuwanderung und Einbürgerung ist zurzeit nur eingeschränkt möglich. Auch bei den übrigen Hauptabteilungen können nur sehr schwer personelle Ressourcen freigegeben werden, ohne eine Einschränkung bei der Aufgabenerfüllung zu befürchten. Das Kreisverwaltungsreferat nimmt kaum freiwillige Aufgaben wahr, bei denen Personal umgesetzt werden könnte.
Ungeachtet dessen findet derzeit eine sorgfältige Prüfung statt, ob unter Berücksichtigung der personellen und fachlichen Voraussetzungen ein zeitlich begrenzter Einsatz zur Unterstützung möglich ist.
Vorrangig werden jedoch die Besetzung von unbesetzten Stellen sowie die Entfristung von befristeten Stellen derzeit geprüft.