München stellt sich gegen Ableismus – Handreichung für inklusive Sprache erarbeiten!
Antrag Stadtrats-Mitglieder Anja Berger, Nimet Gökmenoğlu, Ursula Harper, Gunda Krauss, Sofie Langmeier, Clara Nitsche, Christian Smolka und Andreas Voßeler (Fraktion Die Grünen – Rosa Liste – Volt) vom 28.8.2025
Antwort Sozialreferentin Dorothee Schiwy:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Sie beantragen die Fachstelle für Demokratie zu beauftragen, gemeinsam mit dem Behindertenbeirat eine Handreichung für eine inklusive und diskriminierungsfreie Sprache zu erstellen, die dazu beiträgt, Ableismus zu überwinden und anschließend durch geeignete Maßnahmen eine breite Aufmerksamkeit für die Empfehlungen herzustellen.
Die Erstellung von Materialien zur Information der Öffentlichkeit ist eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Zu Ihrem Antrag vom 28.8.2025 teile ich Ihnen aber Folgendes mit:
Die Federführung für die Beantwortung Ihres Antrags wurde beim Sozialreferat angesiedelt, weil die Fachstelle für Demokratie die Bearbeitung des Themas Behinderung/Behindertenfeindlichkeit/Ableismus nicht in ihrer Zuständigkeit sieht.
Die Bekämpfung von Ableismus ist der Schwerpunkt des 3. Münchner Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, den die Stadtratsvollversammlung am 26.2.2025 verabschiedet hat (Sitzungsvorlage Nr. 20-26/V 15549). Im Aktionsplan sind 34 Maßnahmen enthalten, die sich mit verschiedenen Aspekten der Sichtbarkeit und des Empowerments von Menschen mit Behinderungen und der Wissensvermittlung über Barrieren und Inklusion auseinandersetzen. Diese Maßnahmen wurden unter großer Beteiligung von Akteur*innen der Stadtgesellschaft entwickelt. Die Bekämpfung diskriminierender Sprache wurde im Beteiligungsprozess nicht priorisiert. Die Maßnahmen des Aktionsplans werden derzeit mit Nachdruck umgesetzt.
Eine Handreichung für diskriminierungsfreie Bezeichnungen von Menschen mit Behinderungen ist nicht im Aktionsplan enthalten. Dazu gibt esbereits geeignete Veröffentlichungen. Die Webseite https://leidmedien.de/begriffe-ueber-behinderung-von-a-bis-z/ des Sozialhelden e.V. erläutert gut und übersichtlich akzeptierte und unpassende bzw. diskriminierende Begriffe. Für Mitarbeitende der Landeshauptstadt München ist eine ausführliche Darstellung auf der WiLMA-Seite Inklusion zu finden:
https://wilma.muenchen.de/pages/inklusion-menschen-mit-behinderungen/apps/wiki/wissen-ueber-behinderungen/list/view/b775384c-ea5f-4dfa-a87f-af032e38b8d4
Die von Ihnen gewünschten Maßnahmen, die eine breite Aufmerksamkeit für den Sprachgebrauch herstellen sollen, gehen über den 3. Aktionsplan hinaus und sind aufgrund der aktuellen Haushaltslage derzeit leider weder personell noch finanziell leistbar.
Ich hoffe, auf Ihr Anliegen hinreichend eingegangen zu sein. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.