Mittelkürzungen bei Altenservicezentren (ASZ) zurücknehmen
Antrag Stadtrat Dirk Höpner (München-Liste) vom 29.12.2025
Antwort Sozialreferentin Dorothee Schiwy:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Sie beantragen, die Mittelkürzungen bei den Alten- und Service-Zentren zurückzunehmen.
Der Inhalt des Antrages betrifft deshalb eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Zu Ihrem Antrag vom 29.12.2025 führen Sie Folgendes aus:
Sie zeigen das umfassende Leistungsangebot der Alten- und Service-Zentren (ASZ) und die Finanzierung durch die Landeshauptstadt München (LHM) auf. Dabei nennen Sie auch die Möglichkeit einer regelmäßigen Anpassung der Zuschusssumme pro Einrichtung.
Sie gehen im Speziellen beim ASZ Sendling davon aus, dass die Stadt München aufgrund ihrer prekären Haushaltslage den Zuschuss für 2026 um 50.000 Euro gekürzt hat und stellen fest, dass Teilnahmebeiträge von Besucher*innen in geringem Umfang nicht ausreichen würden, um die gestrichenen städtischen Mittel zu ersetzen.
Sie stellen daher den Antrag, die Mittelkürzungen bei den Alten- und Service-Zentren zurückzunehmen.
Zu Ihrem Antrag vom 29.12.2025 nimmt das Sozialreferat im Einzelnen wie folgt Stellung:
Der Zuschuss für die 34 Alten- und Service-Zentren in München wie auch für das Alten- und Service-Zentrum Sendling wurde im Jahr 2025 nicht gekürzt. Auch für das Jahr 2026 wird der Zuschuss in voller Höhe wie 2025 ausgereicht werden.
In Abstimmung mit der Sozialpolitik haben die Wohlfahrtsverbände, der Kreisjugendring München-Stadt, der Münchner Trichter und das Sozialreferat einen Prozess zur Überprüfung der sozialen Infrastruktur vereinbart, mit dem Ziel, diese zukunftssicher aufzustellen.
Ich hoffe, auf Ihr Anliegen hinreichend eingegangen zu sein. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.