Die ehrenamtliche Naturschutzwacht braucht Verstärkung
Anfrage Stadtrat Sebastian Schall (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 18.12.2025
Antwort Christine Kugler, Referentin für Klima- und Umweltschutz:
Herr Oberbürgermeister Reiter hat mir Ihre Anfrage zur Beantwortung zugeleitet.
Ihrer Anfrage liegt folgender Sachverhalt zu Grunde:
„Im Ausschuss für Klima- und Umweltschutz vom 24.9.2024 sowie in der Vollversammlung des Münchner Stadtrates vom 2.10.2024 wurde, gegen die Stimmen der Stadtratsfraktion CSU mit Freie Wähler, entschieden, eine ehrenamtliche Naturschutzwacht zu gründen (20-26/V 14065; Vollzug der Naturschutzgesetze; Einrichtung einer ehrenamtlichen Naturschutzwacht). Für die geplanten bis zu zehn Naturschutzwächterinnen und Naturschutzwächter werden seitens der Landeshauptstadt München (LHM) von 2025 bis 2028 jährlich 50.000 Euro aus dem städtischen Haushalt bereitgestellt.
In der Rathaus Umschau vom 16.12.2025 ruft das Referat für Klima- und Umweltschutz (RKU) der LHM unter dem Titel ,Ehrenamtliche Naturschutzwacht braucht Verstärkung‘ Interessierte dazu auf, sich als Naturschutzwächterin oder Naturschutzwächter zu bewerben.“
Die darin aufgeworfenen Fragen beantworte ich wie folgt:
Frage 1:
Wie viele der geplanten zehn Naturschutzwächterinnen und -wächter konnten inzwischen, mehr als ein Jahr nach der ursprünglichen Beschlussfassung durch den Münchner Stadtrat, ihre Arbeit aufnehmen?
Antwort:
Am 30.6.2025 wurden fünf ehrenamtliche Mitarbeiter*innen durch Verleihung einer Urkunde zu Angehörigen der Naturschutzwacht der Landeshauptstadt München bestellt. Seither läuft deren Einarbeitung in den Naturschutzgebieten „Fröttmaninger Heide“ und „Allacher Lohe“ sowie im Landschaftsschutzgebiet „Hirschau und Obere Isarau“.
Frage 2:
Wenn es weniger als die geplanten zehn Personen waren: woran liegt es nach Ansicht der Stadtverwaltung, dass sich bisher nicht genügend Freiwillige gefunden haben?
Antwort:
Voraussetzung für den Einsatz als Naturschutzwächter*in ist das Absolvieren einer durch den Freistaat Bayern einheitlich vorgeschriebenen Qualifizierung und das Bestehen der Abschlussprüfung. Diese Qualifizierung wird zentral durch die Bayerische Akademie für Naturschutz und Landschaftspflege (ANL) durchgeführt und beginnt jedes Jahr im Frühjahr mit einem mehrwöchigen Online-Tutorial und endet mit einem einwöchigen Abschlusslehrgang in Präsenz. Im Jahr 2025 konnte die ANL aufgrund der bayernweit hohen Nachfrage der Landeshauptstadt München lediglich fünf Plätze für den Abschlusslehrgang im Mai zur Verfügung stellen. Diese Plätze wurden auch in Anspruch genommen und alle fünf Kandidat*innen haben die Abschlussprüfung bestanden. In Kenntnis der begrenzten Ausbildungsplätze wäre die Rekrutierung einer größeren Anzahl an Personen nicht zielführend gewesen.
Für das Jahr 2026 konnten wir erneut fünf Plätze bei der ANL reservieren. Davon sind zwei Plätze belegt und für die restlichen drei Plätze läuft noch das Auswahlverfahren.
Die Erfahrung zeigt, dass es für berufstätige Interessent*innen oft schwierig ist, genügend Zeit für die Qualifizierung aufzubringen, insbesondere den Abschlusslehrgang auf Kosten des Erholungsurlaubs wahrzunehmen. Nachdem es sich um einen festen Wochentermin handelt, muss dieser auch mit der sonstigen Urlaubsplanung der Betroffenen in Einklang stehen.
Eine weitere Hürde ist die Entfernung von der Wohnung zum Einsatzort. Nachdem prioritäre Schutzgebiete im Norden und Westen des Stadtgebiet bestreift werden sollen, ist für Personen, die im südlichen Stadtgebiet wohnen, die Anfahrt oft zu lang, zumal die Fahrtzeit nicht zur Einsatzzeit zählt und somit nicht von der Aufwandsentschädigung abgedeckt wird.
Schließlich handelt es sich bei der Tätigkeit zum großen Teil um den Vollzug einer Schutzgebietsverordnung bzw. deren Erläuterung, was für so manche*n Bürger*in eine Herausforderung darstellt, zumal, wenn Verstöße dann auch geahndet werden sollen.Somit verbleiben für die wenigen zu besetzenden Stellen am Ende auch nur wenige Kandidat*innen, die realistischerweise geeignet erscheinen und sich die Aufgabe auch tatsächlich längerfristig vorstellen können. Das sind dann aber auch die Personen, mit denen sich eine gewinnbringende Zusammenarbeit ergeben kann.
Frage 3:
Was passiert mit den zur Verfügung gestellten Geldern, wenn gar nicht die geplante Höchstzahl an Naturschutzwächterinnen oder Naturschutzwächtern tätig ist?
Antwort:
Nach aktuellem Stand wurde aufgrund der erforderlichen städtischen Sparmaßnahmen der Haushaltsansatz für die Naturschutzwacht abweichend vom Beschluss der Vollversammlung des Stadtrates vom 2.10.2024 (Sitzungsvorlage Nr. 20-26/V 14065) für 2026 einmalig auf 25.000 € und ab 2027 bei weiter bestehenden Konsolidierungserfordernissen voraussichtlich auf 35.000 € reduziert. Dabei wurde berücksichtigt, dass 2027 voraussichtlich das erste volle Jahr sein wird, in dem die Naturschutzwacht mit 10 Personen aktiv ist. Das ursprünglich vom Stadtrat zugebilligte Budget von jährlich 50.000 € steht also zwar noch dem Grunde nach, aber de facto nicht mehr zur Verfügung. Somit muss u.U. von einer reduzierten Häufigkeit der Streifengänge ausgegangen werden.
Nicht ausgezahlte Mittel sind zwar im Haushalt des RKU geplant, belasten aber weder die Ergebnis- noch die Finanzrechnung im entsprechenden Jahr. Die Mittel werden also auch nicht zweckfremd eingesetzt.