Studentinnen und Studenten für die Münchner Betreuungslandschaft
Antrag Stadtrat Jens Luther (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 15.9.2025
Antwort Stadtschulrat Florian Kraus:
Auf Ihren Antrag vom 15.9.2025 nehme ich Bezug.
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Bei dem Inhalt Ihres Antrags handelt es sich jedoch um eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher nicht möglich, weshalb die Beantwortung auf diesem Wege erfolgt.
Der Antrag lautet wie folgt:
„Die Landeshauptstadt München (LHM) wird aufgefordert, eine enge Zusammenarbeit mit bayerischen Universitäten zu etablieren, um die Integreation von Studentinnen und Studenten in Betreuungs- und Bildungseinrichtungen der LHM zu ermöglichen. Hierbei soll eine gemeinsame Plattform entwickelt werden, die den Austausch zwischen Universitäten und der LHM fördert.“
Hierzu kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Bereits seit über zehn Jahren kooperiert das Referat für Bildung und Sport im Umgriff der Ganztagsbildung mit der Ludwig-Maximilians-Universität, Lehrstuhl für Grundschulpädagogik und -didaktik.
Im Rahmen des Projekts „Help and Learn“ haben Studierende die Möglichkeit, ein Semester mit einem Seminar an der LMU sowie praktische Erfahrungen in städtischen Kindertageseinrichtungen (Tagesheime und Horte) und im Kooperativen Ganztag (sowohl beim Städtischen Träger als auch bei freien Trägern) zu absolvieren. Anschließend können sie in ihrer Studienzeit weiterhin als Hausaufgaben- und Lernbegleitung für Schulkinder tätig sein. Die Studierenden werden in einer Auftaktveranstaltung an der LMU informiert und auf die städtische Internetplattform https://www.muenchen.de/aktuell/job/nebenjob-als-lernbegleiterin-bei-der-stadt-muenchen verwiesen, auf der sie sich eine geeignete Stelle aussuchen können, um anschließend Kontakt mit der jeweiligen Kindertageseinrichtung/KOGA aufnehmen zu können.Des Weiteren wird es den freien Trägern im Rahmen der Münchner Kitaförderung (MKF) ermöglicht, Duale Studierende innerhalb ihrer Einrichtungen einzusetzen.
Das Staatliche Schulamt in der Landeshauptstadt München bietet im Rahmen der staatlichen Vorkurse Studierenden der Pädagogik die Möglichkeit, praktische Erfahrungen zu sammeln.
Eine darüberhinausgehende Kooperation wird derzeit als nicht zielführend erachtet.
Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit hiermit abgeschlossen ist.