Öffentliche Toilette an der U-Bahnstation Freimann
Antrag Stadträte Delija Balidemaj, Michael Dzeba, Thomas Schmid und Professor Dr. Hans Theiss (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 27.1.2025
Antwort Dr. Christian Scharpf, Referent für Arbeit und Wirtschaft:
Mit dem oben genannten Antrag ersuchen Sie die Errichtung einer öffentlichen Toilettenanlage an der U-Bahn-Station Freimann.
Nach § 60 Abs.9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Die Neuerrichtung bzw. Sanierung und der Betrieb öffentlicher Toilettenanlagen im ÖPNV-Bereich fällt jedoch nicht in die Zuständigkeit des Stadtrates oder als laufende Angelegenheit in die Zuständigkeit des Oberbürgermeisters, sondern in den operativen Geschäftsbereich der SWM/MVG. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich. Daher wird der Antrag im Folgenden als Brief beantwortet.
Ich bedauere, die nach § 60 Abs.2 GeschO des Stadtrats vorgegebene Frist von 6 Monaten überschritten zu haben. Hintergrund ist die ursprünglich geplante gemeinsame Behandlung Ihres Antrags mit einem Beschluss zur Finanzierung der Toilettenanlagen im ÖPNV-Bereich. Aufgrund der aktuellen Haushaltslage der Landeshauptstadt München konnte dieser Finanzierungsbeschluss auf Einlassung der Stadtkämmerei jedoch nicht wie vorgesehen eingebracht werden.
Die Stadt München sowie die SWM verfolgen das Ziel, den Münchnerinnen und Münchnern sowie den Gästen der Stadt ein bedarfsgerechtes Angebot an öffentlichen Toilettenanlagen im ÖPNV-Bereich bereitzustellen. In diesem Zusammenhang hat der Stadtrat bereits 2019 der Sanierung und dem Weiterbetrieb von 17 ursprünglich zur Stilllegung vorgesehenen Anlagen zugestimmt und die hierfür erforderlichen Mittel bewilligt. Durch das insgesamt genehmigte Budget werden Sanierungen sowie der Betrieb von rund 60 ÖV-Toilettenanlagen sichergestellt.
Angesichts der aktuellen und absehbaren finanziellen Rahmenbedingungen sind die Referate zu strikter Haushaltsdisziplin und darüber hinaus zur Umsetzung von Einsparvorgaben verpflichtet. Die derzeit insgesamt verfügbaren Mittel für ÖV-Toilettenanlagen sind äußerst begrenzt; zusätzlicheKosten für den Bau einer weiteren Anlage können daraus nicht gedeckt werden.
Vor diesem Hintergrund ist die Errichtung einer öffentlichen Toilettenanlage an der U-Bahnstation Freimann derzeit leider nicht möglich.
Ich bitte Sie, von den vorstehenden Ausführungen Kenntnis zu nehmen und hoffe, dass Ihr Antrag beantwortet ist und als erledigt gelten darf.