UNUM24 in der Olympiahalle – menschenfeindliche Predigen in der Olympiahalle zeitgleich zum Christopher Street Day?
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Marie Burneleit, Stefan Jagel, Thomas Lechner und Brigitte Wolf (Die Linke / Die PARTEI Stadtratsfraktion) vom 18.6.2024
Antwort Dr. Christian Scharpf, Referent für Arbeit und Wirtschaft:
Für die eingeräumte Fristverlängerung bedanke ich mich. In Ihrer Anfrage vom 18.6.2024 führten Sie als Begründung aus: „Vom 20. bis 23.6.2024 findet in der Olympiahalle die Konferenz von UNUM24 statt, ein Zusammenschluss von Freikirchen, die nach eigener Aussage zu einer Einheit der verschiedenen Akteur*innen führen soll. Einige Redner*innen und Organisator*innen dieser Konferenz treten offen homophob und transfeindlich auf, leugnen des Ausmaßes der Shoa und widersprechen diametral einer pluralistischen und demokratischen Gesellschaft. Andere setzen sich, wie die Mitglieder und die Schüler der Bethel Church, aktiv gegen die Säkularisierung, für eine Abschaffung jeglicher Sozialleistungen und die faktische Schaffung eines Gottesstaates ein. Manche bewerben offen Konversionstherapien, die nachweislich zu Depressionen, Angsterkrankungen, Verlust sexueller Gefühle und einem erhöhten Suizidrisiko führen können. Viele Verbände der Ökumene und die evangelische und die katholische Kirche gehen klar auf Abstand zu der Veranstaltung und warnen teils vor der Veranstaltung.
Wir fragen uns, warum in einer städtischen Veranstaltungsstätte offen menschenfeindliche und diskriminierende Prediger*innen auftreten können und für ihre undemokratischen Überzeugungen werben können. Nach den Diskussionen um Auftritte von Frei.Wild und Roger Waters, die auch im Stadtrat diskutiert wurden, stellen wir uns die Frage, inwieweit seitens der Mitglieder des Aufsichtsrats und der Aufsichtsratsvorsitzenden Verena Dietl auf die Umsetzung des damals beschriebenen Leitbild achten: ‚Wir sehen uns als Unternehmen, das eine individuelle, soziale und kulturelle Vielfalt fördert und Menschen aus aller Welt willkommen heißt. Akzeptanz sowie gegenseitiger Respekt begründen die Basis unseres Schaffens. Dabei positionieren wir uns gegen Rassismus, Antisemitismus und jede andere Form der Diskriminierung und Gewalt.‘“
Die in Ihrer Anfrage gestellten Fragen können nach Einholung von Stellungnahmen von Olympiapark München GmbH (OMG), KVR, FgR und Koordinierungsstelle zur Gleichstellung von LGBTIQ* wie folgt beantwortet werden:
Frage 1:
Wann wurde der Vertrag zu o.g. Veranstaltung unterzeichnet? Waren zum Zeitpunkt der Unterzeichnung bereits die parallel stattfindenden Veranstaltungen des Fanfests EM 2024, Andreas Gabalier-Konzert und CSD München bekannt?
Antwort:
Die OMG hat hierzu Folgendes mitgeteilt:
„Der ursprüngliche Vertrag und damit auch die Bestätigung der Veranstaltung wurde am 16.9.2019 unterschrieben. Ursprünglich sollte die Veranstaltung im Oktober 2021 stattfinden. Coronabedingt wurde die Veranstaltung im September 2021 auf das Jahr 2024 verschoben. Das parallel stattfindende Fanfest war damals bereits bekannt. Die Termine der Veranstaltungen Andreas Gabalier und CSD München waren zu diesem Zeitpunkt nicht bekannt.“
Frage 2:
Ist der Mieter/die Mieterin bzw. Veranstalter*in von UNUM24 offen mit dem Veranstaltungstitel, dem Veranstaltungskonzept und den geplanten Teilnehmer*innen und Referent*innen gegenüber der Olympiapark GmbH aufgetreten?
a. Wenn ja: Zu welchem Zeitpunkt? Was folgte aus diesen Informationen? Gab es eine inhaltliche Auseinandersetzung in der Geschäftsführung, im Aufsichtsrat und mit der Fachstelle Demokratie bzgl. der Themen, der teils radikal fundamentalen Redner*innen und Prediger*innen und der voraussichtlich zu erwartenden menschenfeindlichen Inhalte?
b. Wenn nein: wie wurde anhand der Erfahrungen aus dem Roger Waters Konzert mit einer Veranstaltungsbuchung ohne konkretes Konzept umgegangen? Wurde nachgefragt, was für eine Veranstaltung geplant ist, zeitgleich zur EM, eines Großkonzertes und der Christopher-Street-Pa- rade in München?
Antwort:
Die OMG hat hierzu Folgendes mitgeteilt:
„Ja – Die Veranstaltung war bereits im Oktober 2015 mit 6.000 Teilnehmer*innen zu Gast in der Olympiahalle Der Vertrieb der OMG prüft stets, ob Künstler*innen und Gruppierungen, für die Buchungsanfragen eingehen, auf der Verbotsliste des Bundesamtes für Verfassungsschutzes gelistet sind. Als kommunales Unternehmen unterliegt die OMG, dem sogenannten Kontrahierungszwang, d.h. die OMG kann grundsätzlich keine Veranstalter ablehnen, auch wenn deren (politische) Ansichten nicht geteilt werden. Der Dialog und fachliche Austausch mit den Fachstellen der LHMwird aktuell stetig intensiviert. Abstimmungen zu möglichen Maßnahmen (z.B. im Fall vom geplanten Auftritt von Till Lindemann in 11/2025) erfolgen in enger Zusammenarbeit.“
Frage 3:
Wie schätzt die Fachstelle Demokratie die Konferenz im gesamten, als auch einzelne Redner*innen der Konferenz ein, bezogen auf die oben genannten Bezüge zu Diskriminierung und menschenverachtenden Aussagen?
Antwort:
Die FgR hat hierzu Folgendes mitgeteilt:
„Unter den Sprecher*innen, die von der Veranstaltung UNUM24 angekündigt worden waren, sowie unter den Akteur*innen, die dort mitwirkten, finden sich Beteiligte, die sich in der Vergangenheit wiederholt homo- und trans*feindlich geäußert haben. Auch die Befürwortung von in Deutschland verbotenen sog. Konversionstherapien wird verschiedenen Beteiligten zugeschrieben, darunter Pastor Bill Johnson aus der charismatischen Bethel Church, Redding, California. Die Fachstelle für Demokratie sieht daher einige der Akteur*innen der Veranstaltung als sehr problematisch an, da sie mit ihren Positionen gegen die klare Haltung der Landeshauptstadt zur Gleichstellung und Antidiskriminierung von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans*, inter* und queeren Menschen in München verstoßen.“
Frage 4:
Wie bewertet die Olympiapark GmbH und ihr Aufsichtsrat den offensichtlichen Konflikt zwischen dem zeitgleich stattfindenden Christopher Street Day (CSD) und einer in Teilen radikalen Glaubenskonferenz?
Antwort:
Die OMG hat hierzu Folgendes mitgeteilt:
„Die OMG verurteilt alle Veranstaltungen, deren Inhalte sich gegen ihr Leitbild richten. Die OMG hat die Werte, für die sie steht, in ihrem Leitbild verankert: ‚Divers und aufgeschlossen. Wir sehen uns als Unternehmen, das eine individuelle, soziale und kulturelle Vielfalt fördert und Menschen aus aller Welt willkommen heißt. Diversität ist für uns ein Zeichen von Stärke und Qualität! Akzeptanz sowie gegenseitiger Respekt begründen die Basis unseres Schaffens. Dabei positionieren wir uns gegen Rassismus, Antisemitismus und jede andere Form der Diskriminierung und Gewalt.‘ Die OMG hatte aus rechtlichen Gründen keine Möglichkeit, die Veranstaltung zu untersagen auch wenn die OMG deren (politische) Ansichten nicht teilt. Gleichwohl tut die OMG alles, um Ihrem Leitbild gerecht zu werden.Die OMG behält sich daher über ihre Vertragsgestaltung ein Einschreiten vor, sofern verfassungs- oder gesetzeswidriges Gedankengut dargestellt wird und/oder verbreitet wird, sei es vom Veranstalter*innen selbst, von seinen Künstler*innen oder von Besucher*innen der Veranstaltung. Daneben verpflichtet die OMG den Veranstalter*innen dazu, mit seiner Unterschrift zu bekennen, dass die Veranstaltung keine rechtsextremen, rassistischen, antisemitischen oder antidemokratischen Inhalte hat. Neben einem fristlosen Kündigungsrecht behält sich die OMG zudem hohe Vertragsstrafen für Verstöße vor. Bezüglich der Terminierung zum parallel stattfindenden CSD ist anzuführen, dass eine Genehmigung bzw. Freigabe der Veranstaltungsstätte zu erfolgen hat, wenn bei Terminanfragen des Veranstalters an die OMG keine Belegung nachgewiesen werden kann – unabhängig von bestimmten Themen oder Aktionstagen. Eine Ablehnung kann demnach nur mit Belegung, die im Falle einer Klage auch nachgewiesen werden müsste, begründet werden. Die OMG-Mitarbeiter*innen sind für Aktionstage sensibilisiert und berücksichtigen diese im Rahmen des Möglichen in den entsprechenden Arbeitsprozessen.“
Die Koordinierungsstelle zur Gleichstellung von LGBTIQ* gibt folgende Stellungnahme ab:
„Die Koordinierungsstelle hatte bereits direkt nach Bekanntwerden der Konferenz auf die kritischen Inhalte und die Problematik der Gleichzeitigkeit mit dem CSD hingewiesen. Unter den Sprecher*innen und beteiligten Gruppierungen, welche im Programm der Veranstaltung UNUM24 angekündigt waren, fanden sich Beteiligte, die sich in der Vergangenheit u.a. wiederholt homo- und trans*feindlich geäußert haben. Auch die Befürwortung von in Deutschland verbotenen sog. Konversionstherapien wird verschiedenen Beteiligten zugeschrieben. Die Einschätzungen von allen mit diesem Vorgang befassten Fachstellen stuften einige Gruppen und Akteur*innen der Veranstaltung dementsprechend als sehr problematisch ein, da sie mit ihren Positionen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung und die klare Haltung der Landeshauptstadt München verstoßen. Auch eine Reihe von christlichen Verbänden sowie Teile der evangelischen und katholischen Kirche hatten sich von UNUM24 distanziert und von der Teilnahme abgeraten. Die Stellungnahme der UNUM24 thematisiert dies jedoch nicht, sondern stellt den Sachverhalt anders da. Da es zahlreiche Belege für die oben beschrieben Problematiken gibt, kann die Stellungnahme nicht als Maßstab für eine realistische Einschätzung der UNUM24 akzeptiert werden. Auch in München wird eine starke Zunahme von Hass gegen queere Menschen und auch eine Zunahme von LGBTIQ* feindlichen Straftaten beobachtet. Die Verbreitung von Hass gegen LGB-TIQ* muss durch alle demokratischen Institutionen und städtische Strukturen ernst genommen werden.“Die Rechtsabteilung des Direktoriums (D-R) teilt die in Antwort auf Frage 4 genannte Einschätzung der OMG, wonach die OMG aus rechtlichen Gründen keine Möglichkeit hatte, die Veranstaltung zu untersagen.
Frage 5:
Wie wird seitens der Olympiapark GmbH in der Abstimmung mit dem Kreisverwaltungsreferat gewährleitet, dass ein demokratischer Gegenprotest in Sicht- und Hörweite zur unum24 Konferenz gewährleistet wird?
Antwort:
Das KVR hat hierzu Folgendes mitgeteilt:
„Das im Kreisverwaltungsreferat für Versammlungen zuständige Versammlungsbüro hat die Olympiapark GmbH als am Verfahren Beteiligte eingebunden. In enger Abstimmung mit u.a. der Olympiapark GmbH, der Polizei und der Branddirektion konnte auf kooperativem Weg mit dem Veranstalter der sich fortbewegenden Versammlung eine Strecke mit Auftakt- und Schlusskundgebung gefunden werden, die die Aufmerksamkeit der Besucher*innen des Olympiaparks erzielen und einen direkten Bezug zur Verwaltung des Olympiaparks herstellen konnte. Zudem wurden alle Sicherheitsbelange berücksichtigt, die aus der Vielzahl an Veranstaltungen im Olympiapark ergeben haben. Weitere stationäre Mahnwachen wurden vom Veranstalter abgesagt. Auch für diese Versammlungen wäre eine Örtlichkeit mit Sicht- und Hörbezug zur Olympiahalle möglich gewesen.“
Die OMG hat hierzu Folgendes mitgeteilt:
„Die Demonstration hat in enger Abstimmung mit den Behörden und der OMG stattgefunden und konnte reibungslos durchgeführt werden.“
Frage 6:
In der Vollversammlung vom 22.3.23, hat der Stadtrat zum TOP „Roger Waters Konzert –Gesellschafterweisung an die Olympiapark GmbH“ folgendes hierzu beschlossen: „Die Geschäftsführung der Olympiapark München GmbH wird außerdem gebeten, in Abstimmung mit der Stadtverwaltung in einem Rechtsgutachten bzw. einer abgestimmten Stellungnahme zu klären, wie künftig Auftritte von Künstler*innen mit antisemitischen, verschwörungsmythischen oder Reichsbürger*innen*bezügen im Münchner Olympiapark zu verhindern sind. Dabei soll dem Stadtrat dargelegt werden, welche Möglichkeiten es gibt, Verträge mit dem Management dieser Künstler*innen erst gar nicht einzugehen. Zudem soll differenziert ausgeführt werden, welche Informationspflichten die OMG-Geschäftsführung gegenüber Aufsichtsrat und Stadtrat aktuell bereits hat und welche weitergehenden Informationspflichten künftig etabliert werden können.“Wie ist der aktuelle Stand des Rechtsgutachtens und der Abklärung, inwieweit der Stadtrat und der Aufsichtsrat in Buchungen von antisemitischen, verschwörungsmythischen, aber auch menschenfeindlichen Veranstaltungen im Olympiapark einzubinden ist?
Antwort:
Die OMG hat hierzu Folgendes mitgeteilt:
„Der Aufsichtsrat hat in der Sitzung vom 21.4.23 beschlossen, dass kein Rechtsgutachten einzuholen ist U.a. aufgrund des bestehenden Verschaffungsanspruchs aus der Gemeindeordnung besteht derzeit keine Möglichkeit kritische Künstler*innen unbegründet abzuwehren. Der Oberbürgermeister hat sich gegenüber der Landesregierung für eine Änderung der Gemeindeordnung ausgesprochen.“
Aus Sicht von D-R wird ergänzend darauf hingewiesen, dass die Initiative des Oberbürgermeisters erfreulicherweise beim Freistaat Bayern aufgegriffen wurde. Mittlerweile liegt ein Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung der Gemeindeordnung (Initiativdrucksache Nr. 19/8662 vom 28.10.2025) vor. Unter anderem soll in Art.21 der Gemeindeordnung ein neuer Abs. 1a eingefügt werden, wonach ein Anspruch auf die Nutzung einer öffentlichen Einrichtung künftig nicht besteht für Veranstaltungen, bei denen antisemitische Inhalte zu erwarten sind oder Inhalte, die die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigen, verherrlichen oder rechtfertigen. Nähere Details zur geplanten Regelung können der Begründung zum Gesetzentwurf entnommen werden, insbesondere den Seiten 10 bis 12 der Drucksache. De lege ferenda (vom Standpunkt des zukünftigen Rechts aus) werden sich die kommunalen Handlungsmöglichkeiten also gegebenenfalls in bestimmten Konstellationen erweitern.
Frage 7:
Wurde die Gemengelage von EM-Fanfest, des Großkonzertes als auch Pride Week mit Parade am Samstag in die Erwägungen, eine weitere Veranstaltung im Olympiapark zuzulassen, auch mit den Sicherheitskräften, dem KVR und der Polizei abgestimmt? Welches Konzept liegt hierzu vor?
Antwort:
Die OMG hat hierzu Folgendes mitgeteilt:
„Alle zeitgleich stattfindenden Veranstaltungen fanden in enger Abstimmung mit Sicherheitskräften, dem KVR und der Polizei statt. Die Veranstaltung wurde über den Olympiapark bei den Behörden angezeigt und über den Veranstalter dort ebenso angemeldet. Parallelveranstaltungen imOlympiapark wurden in der Sicherheitsbeurteilung von UNUM festgehalten.“
Frage 8:
„Der Veranstalter ist nicht berechtigt, die überlassenen Anlagen/Räume/ Flächen zur Durchführung von Veranstaltungen zu nutzen, auf denen verfassungs- oder gesetzeswidriges Gedankengut dargestellt und/oder verbreitet wird, sei es vom Veranstalter selbst, von seinen Künstlern/ darbietenden/Rednern usw. oder von Besuchern der Veranstaltung. Der Veranstalter bekennt mit seiner Unterschrift, dass die Veranstaltung keine rechtsextremen, rassistischen, antisemitischen oder antidemokratischen Inhalte hat. Das heißt, dass insbesondere weder in Wort noch in Schrift die Freiheit und Würde des Menschen verächtlich gemacht noch Symbole, die im Geist verfassungsfeindlicher oder verfassungswidriger Organisationen stehen oder diese repräsentieren, verwendet oder verbreitet werden dürfen. Dies bedeutet auch, Personen den Zutritt zu den Anlagen des Olympiaparks zu verwehren, die entsprechende Kleidungsstücke oder sichtbare Körpersignaturen tragen. Sollte durch Teilnehmende der Veranstaltung gegen vorgenannte Bestimmungen verstoßen werden, hat der Veranstalter für die Unterbindung der Handlung unverzüglich Sorge zu tragen.“ a. Inwieweit und wie genau wird die Olympiapark GmbH die Einhaltung der vertraglichen Grundsätze überprüfen?
b. Welche Maßnahmen werden ergriffen, wenn die Veranstaltenden gegen diese Auflagen verstoßen?
Antwort:
Die OMG hat hierzu Folgendes mitgeteilt:
„a. Die OMG überprüft die Einhaltung dieser vertraglichen Grundsätze sehr genau und gewissenhaft.
b. Je nach Verstoß gegen entsprechende Auflagen kann es bei strafrechtlich relevanten Vorfällen bis zu einem Abbruch der Veranstaltung durch die Behörden kommen.“
Ich hoffe, dass ich Ihre Fragen hiermit zufriedenstellend beantworten konnte.