Baumschutz reformieren
Antrag Stadtrats-Mitglieder Kathrin Abele, Simone Burger, Dr. Christian Köning, Stefanie Krammer, Lars Mentrup und Dr. Julia Schmitt-Thiel (SPD-Fraktion) vom 18.9.2025
Antwort Stadtbaurätin Professorin Dr. (Univ. Florenz) Elisabeth Merk:
Mit Antrag vom 18.9.2025 „Baumschutz reformieren“ bitten Sie den Oberbürgermeister, sich bei der Bundesbauministerin für eine Stärkung des Baumschutzes einzusetzen. Das Ziel müsse sein, dass eine Abwägung ermöglicht werde, die besonders klimawirksamen Baumbestand aufgrund der Sozialbindung des Eigentums ins Verhältnis zum Baurecht setze. Zur Begründung verweisen Sie beispielhaft auf den Fall der Lindenschmitstraße 25. Wenn wenig Wohnraum entstehe, den sich die meisten Bewohner*innen der Stadt nicht leisten können, solle die Lokalbaukommission in Zukunft das Recht zur Abwägung und damit die Möglichkeit haben, Bäumen wie der über 100jährigen Linde das Vorrecht zu geben.
Ihr Einverständnis vorausgesetzt, erlauben wir uns, Ihren Antrag als Schreiben zu beantworten. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung teilt Ihr Anliegen, besonders klimawirksamen Baumbestand im Rahmen von Bauvorhaben besser zu schützen. Wie nachfolgend ausgeführt haben entsprechende Initiativen bereits stattgefunden und sind weiterhin geplant.
Schon heute nimmt die Verwaltung in dem Rahmen ihrer rechtlichen Möglichkeiten regelmäßig eine Abwägung zwischen den Belangen des Baumschutzes und des Baurechts vor. Eine Einschränkung des Baurechts zugunsten des Baumschutzes ist allerdings vor dem Hintergrund des Eigentumsrechts nach Art. 14 Grundgesetz nur in engen Grenzen möglich. Voraussetzung hierfür ist, dass der Baumschutz mit einer „zumutbaren“ Einschränkung des Baurechts (wie z.B. einer geringfügigen Baukörperverschiebung oder -anpassung) erreicht werden kann. Besteht aus Sicht der Verwaltung die Möglichkeit, über eine Anpassung des Bauvorhabens geschützten Baumbestand zu erhalten, wird der Bauherr regelmäßig dahingehend beraten. Es ist jedoch aktuell rechtlich nicht möglich ein im Übrigen bestehendes Baurecht unter Verweis auf den Baumschutz abzulehnen.
Vor diesem Hintergrund hat sich das Referat für Stadtplanung und Bauordnung auch bereits im Jahr 2021 an die Bayerische Landesregierung gewandt, um gemeinsam Möglichkeiten zur Stärkung des Baumschutzes zu erarbeiten. Die in diesem Rahmen diskutierten Ideen, u.a. zur Einbringung einer Bundesratsinitiative für eine Änderung des § 34 Baugesetzbuch, wurden damals von den beteiligten Ministerien im Ergebnis als nicht erfolgversprechend eingeschätzt.
Inzwischen wird jedoch auf verschiedenen politischen Ebenen diskutiert, wie die politischen Ziele nach mehr und beschleunigtem Wohnungsbau auf der einen Seite (Stichwort „Bauturbo“) und mehr Klima- und Naturschutz auf der anderen Seite (z.B. durch die Verpflichtung zur Umsetzung der EU-Renaturierungsverordnung) in der Praxis in Ausgleich gebracht werden können. In diesem Rahmen geht es auch um mögliche Änderungen des Baugesetzbuchs, die entsprechende Abwägungsmöglichkeiten für die Verwaltung eröffnen. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird sich selbstverständlich zu entsprechenden Vorschlägen zu Rechtsänderungen im Rahmen seiner Möglichkeiten einbringen und positionieren.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.