Maßnahmen gegen die zunehmende Vermüllung städtischer Parkanlagen, v.a. im Westpark
Antrag Stadtrat Dirk Höpner (München-Liste) vom 20.8.2025
Antwort Baureferentin Dr.-Ing. Jeanne-Marie Ehbauer:
Sie haben am 20.8.2025 Folgendes beantragt:
„Die Landeshauptstadt München wird gebeten, die Reinigungsfrequenz im Westpark und vergleichbaren stark frequentierten Grünanlagen zu erhöhen – insbesondere an Wochenenden und Feiertagen.
Zugleich wird die Stadtverwaltung beauftragt, ein über bisherige Maßnahmen hinausgehendes, umfassendes Maßnahmenpaket gegen die in letzter Zeit besonders stark zunehmende Vermüllung städtischer Parks zu erarbeiten und umzusetzen.
Dieses könnte folgende Elemente enthalten:
- Klare, strenge Regeln wie in anderen Großstädten im In- und Ausland, klar kommuniziert und kontrolliert (inkl. Bußgelder bei nachgewiesenem Fehlverhalten)
- Null Toleranz gegenüber Grillen außerhalb erlaubter Bereiche
- Stärkere Präsenz des Kommunalen Außendienstes zu Stoßzeiten in belasteten Parkanlagen
- Ausbau der Müllinfrastruktur (größere, verschließbare und regelmäßig geleerte Behälter; Mülltrennung vor Ort) unter Inkaufnahme der Kosten für deren Bewirtschaftung
- Gezielte Sensibilisierungskampagnen für Besucher*innen (mehrsprachige Schilder, Social Media, Plakate im öffentlichen Raum)
- Prüfung leicht verständlicher digitaler Grillplatz-Reservierungssysteme mit optionalem Pfand oder Gebührenmodell
- Förderung von Bürgerbeteiligung und Parkpatenschaften (z.B. Schulen, Vereine, Quartiersinitiativen), siehe auch die Initiative Plastikpaten.de aus dem Landkreis München
- Pilotprojekte bezüglich der bisher genannten Punkte, z.B. im Westpark
- Erfahrungsaustausch zu erfolgreichen Maßnahmen in anderen Städten
Ziel ist es, die Lebensqualität in den öffentlichen Grünflächen, deren Vorzeigbarkeit vor Besucher*innen und Tourist*innen und den Umweltschutz auf diesen Flächen dauerhaft sicherzustellen.“
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch eine laufendeAngelegenheit i. S. von Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GO und § 22 GeschO, deren Erledigung dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Zu Ihrem Antrag teilen wir Ihnen aber Folgendes mit:
Aufgrund seines vielfältigen Freizeit- und Erholungsangebotes ist der Westpark die am intensivsten genutzte städtische Parkanlage mit einem weit über das Stadtgebiet hinaus reichenden Einzugsgebiet. Im gesamten Westpark sind aktuell rd. 170 Abfallbehälter aufgestellt. Davon befinden sich rd. 20 in den Grillzonen des Parks. Zudem werden in den Grillzonen saisonal zusätzlich 10 Gitterboxen zur Müllentsorgung aufgestellt. In insgesamt 9 Aschebehältern kann die anfallende Grillkohle entsorgt werden. In der Sommersaison wird der Westpark 6mal wöchentlich gereinigt, inkl. Reinigung Samstag, Sonntag und ggf. Feiertage unter der Woche.
Die Reinigung wird vollständig durch beauftragte Firmen durchgeführt. Die Reinigungshäufigkeit und das Angebot an dauerhaften Müllbehältern wurde bereits optimiert und entspricht einem überdurchschnittlich hohen Standard. Eine weitere Ausweitung ist aufgrund nicht gegebener Finanzierung nicht möglich. Im Beschluss zum Haushalt 2026 hat der Stadtrat die finanziellen Aufwendungen für den bisherigen Reinigungsstandard bestätigt.
Auch in den anderen öffentlichen Grünanlagen, die vom Baureferat (Gartenbau) unterhalten werden, gibt es kein generelles Müllproblem. Der anfallende Müll entsteht im Zusammenhang mit der stadtweit intensiven Nutzung der Grünanlagen. Die Grünanlagen werden regelmäßig gereinigt und Abfallbehälter geleert.
Was das Grillen angeht, besteht stadtweit kein generelles Problem des Grillens außerhalb der erlaubten Bereiche. Die ausgewiesenen Grillzonen sind bekannt und werden gut angenommen, das Angebot ist als ausreichend zu erachten. Nur an wenigen Tagen im Jahr – meist zu Beginn der Grillsaison im Mai – ist der Andrang so groß, dass die zur Verfügung stehenden Flächen knapp werden. Ein digitales Reservierungssystem würde diesen punktuellen Andrang nicht lösen. Die Ressourcen, die für eine Einführung, Betrieb und die notwendigen Kontrollen vor Ort nötig wären, stehen nicht zur Verfügung.
Die Grünanlagenaufsicht führt im Rahmen der gegebenen personellen Ressourcen regelmäßig Kontrollen in allen öffentlichen Grünanlagen durch.Durch Kommunikation und Aufklärung wird auf die Einhaltung der Grünanlagensatzung und ein faires Miteinander hingewirkt. Die Einsatzplanung orientiert sich bereits jetzt an der zu erwartenden Nutzungsintensität. So werden zum Beispiel an Wochenenden bei Schönwetter die Kontrollen in den besonders stark frequentierten Parkanlagen und an den Grillzonen intensiviert. Zudem erhält die Grünanlagenaufsicht Unterstützung durch beauftragte externe Aufsichtsdienste.
Zum Vorschlag einer stärkeren Präsenz des Kommunalen Außendienstes im Westpark und anderen öffentlichen Grünanlagen sowie zu klaren, strengen Regeln wie in anderen Großstädten im In- und Ausland, klar kommuniziert und kontrolliert, inkl. Bußgeldern bei nachgewiesenem Fehlverhalten, hat das zuständige Kreisverwaltungsreferat Folgendes mitgeteilt:
„Der beim Kreisverwaltungsreferat angesiedelte Kommunale Außendienst (KAD) ist im vom Stadtrat festgelegten Einsatzgebiet rund um den Münchner Hauptbahnhof tätig.
Das bestehende Einsatzgebiet des KAD wurde zuletzt im Sachstandsbericht Taskforce Bahnhofsviertel im Beschluss Nr. 20 - 26/V14936 am 18.12.2024 vom Stadtrat bestätigt. Es umfasst den Umgriff des Hauptbahnhofs und reicht vom Alten Botanischen Garten bis zur Herzog-Wilhelm-Straße. Es ist nach Westen durch die Paul-Heyse-Str. und nach Süden durch die Nußbaumstraße begrenzt.
Die Bestreifung von außerhalb des Gebietes liegenden Örtlichkeiten zur Vermeidung und Unterbindung von Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ist aufgrund der räumlichen Bindung der Befugnisse des KAD bezogen auf einzelne Grünanlagen im Stadtgebiet nicht möglich. Im Einsatzgebiet liegende Grünanlagen wie der Alte Botanische Garten oder der Nußbaumpark sind in der täglichen Bestreifung des KAD berücksichtigt. Die Intensität und Häufigkeit der Bestreifung einzelner Örtlichkeiten ist neben der im Schichtdienst variierenden personellen Kapazitäten abhängig auch von der Frequentierung von Straßen, Plätzen oder Parks und dort feststellbaren Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. […]
Der Kommunale Außendienst stellt innerhalb seines Einsatzgebietes sicher, dass städtische Satzungen und Verordnungen eingehalten werden. Der KAD wird bei Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung vorrangig kommunikativ tätig, um den erforderlichen Interessenausgleich und die gegenseitige Rücksichtnahme zu stärken. Abhängig vom Ausmaß der Störung nimmt der KAD auch Ordnungswidrigkeitsanzeigen auf, wennbußgeldbewehrte Verstöße festgestellt werden, die dann im Rahmen eines Bußgeldverfahrens geahndet werden. Insofern ist im Bestreifungsgebiet des KAD gewährleistet, dass Fehlverhalten angesprochen, unterbunden und wo nötig und möglich auch mit Bußgeld geahndet wird.“
Was gezielte Sensibilisierungskampagnen zur Müllvermeidung für Anlagenbesucher*innen angeht, verweisen wir auf die vom Baureferat initiierten Kampagnen „Rein. Und sauber.“ bzw. „Wahre Liebe ist. Deine Isar“, die aktuell im Zuge der Haushaltskonsolidierung nicht fortgeschrieben wurden. Eine eigene Kampagne zu Grünanlagen ist angesichts der aktuellen Haushaltssituation leider nicht durchführbar.
Das Kreisverwaltungsreferat hat das Antwortschreiben mitgezeichnet.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass der Antrag damit abschließend behandelt ist.