Bildung in München stärken Teil IV: Sanierungs- und Ausstattungshilfen für berufliche Schulen und Bildungsorte mit besonderem Inklusions- oder Integrationsbedarf – Finanzierung über Bundesmittel
Antrag Stadtrat Jens Luther (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄH-LER) vom 15.9.2025
Antwort Stadtschulrat Florian Kraus:
In Ihrem Antrag baten Sie um Folgendes:
„Die Landeshauptstadt München soll gezielt Sanierungs- und Ausstattungshilfen für berufliche Schulen sowie für weitere kommunale Bildungsorte mit besonderem Inklusions- oder Integrationsbedarf nutzen. Die Finanzierung soll dabei aus den im Koalitionsvertrag der Bundesregierung angekündigten Investitionsprogrammen für berufsbildende Schulen, über- betriebliche Bildungsstätten und Inklusionsförderung erfolgen.“
Sie baten die Stadtverwaltung um Erledigung der aufgeführten Punkte, zu denen ich Ihnen, Ihr Einverständnis vorausgesetzt, Folgendes mitteilen kann:
1. Eine Priorisierungsliste für berufsbildende Schulen und weitere Bildungsorte in städtischer Trägerschaft zu erstellen, die einen erhöhten Bedarf an baulicher Sanierung, barrierefreier Ausstattung oder integrationsfördernden Maßnahmen aufweisen.
Zu Punkt 1:
Das Referat für Bildung und Sport ist zusammen mit dem Baureferat regelmäßig damit befasst, auch in berufsbildenden Schulen den Bauzustand zu erfassen und in wiederkehrenden Rhythmen zu bewerten. Dabei werden selbstverständlich auch Aspekte einer barrierefreien Ausstattung und Aspekte von integrationsfördernden Maßnahmen, in Abstimmung mit den jeweiligen pädagogischen Konzepten, geprüft. Alle Bauunterhaltsmaßnahmen in Schulen und Kindertageseinrichtungen unterliegen einer starken Priorisierung mit den vielfältigen Einflussfaktoren, unter anderem auch dem Abruf von potenziellen Fördermitteln.
2. Für diese Einrichtungen gezielt Mittel aus den im Koalitionsvertrag vorgesehenen Bundesprogrammen für die „Sanierung beruflicher Schulen“, die „Schaffung neuer Kapazitäten“, die „Stärkung inklusiver Bildung“ sowie für „Bildungsorte mit besonderem Förderbedarf“ zu beantragen.
Zu Punkt 2:
Am 10. Dezember 2025 ist die „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen im Investitionsprogramm Startchancen (SC-I-R) nach der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 21. November 2025, Az.: III.6-BS4200/37/22“ im Bayerischen Ministerialblatt bekanntgegeben worden. Nach Veröffentlichung der Förderrichtlinie auf Landesebene werden die Möglichkeiten für eine Inanspruchnahme, sowohl dieser als auch anderer Förderprogramme, verwaltungsintern geprüft und die entsprechenden Anträge eingereicht.
3.In Zusammenarbeit mit den Bezirksausschüssen, der Schulverwaltung, der kommunalen Inklusionsplanung und relevanten Trägern konkrete Maßnahmenpakete zu erarbeiten (z.B. barrierefreie Modernisierung, inklusive Medienausstattung, Lernräume mit Sprachförderfokus, mobile Werkstätten, Rückzugs- und Beratungsräume).
Zu Punkt 3:
Die Berücksichtigung von Inklusions- und Integrationsmaßnahmen unterliegt vielen Vorgaben und Rahmenbedingungen, die in gesetzlichen Grundlagen und Normen (z.B. in den „UN-Konventionen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen,“ dem Gleichstellungsgesetz oder den „Allgemein anerkannten Regeln der Technik“ wie den DIN-Normen) aufgeführt sind. Diese fließen in der täglichen Verwaltungspraxis auch in die Planung von größeren Sanierungsmaßnahmen ein. Inklusive Verbesserungen bei kleineren Maßnahmen werden über die Alltagserfahrungen der einzelnen Schulen aufgegriffen und einer Prüfung zugeführt/umgesetzt. Bezogen auf die Bildungsbauten erfolgt auch immer wieder die Einbindung des Beraterkreises Barrierefreies Bauen.
Adressat der Abstimmung von inklusiven Maßnahmen ist die jeweilige Schulleitung. In Abstimmung mit RBS-B werden dabei individuelle Lösungen im Rahmen der Einzelinklusion (z.B. durch Bereitstellung von Hilfsmitteln oder Rückzugsräumen) ermöglicht. Eine darüberhinausgehende Beteiligung in flächendeckender Form ist nicht vorgesehen und nicht leistbar.
4.Dem Stadtrat eine Übersicht zur Umsetzung, Mittelverwendung und Wirkung der Maßnahmen vorzulegen.
Zu Punkt 4:
Größere investive Baumaßnahmen werden, wie bisher auch, dem Stadtrat im Rahmen der Schulbauprogramme zur Entscheidung vorgelegt. Dabei werden regelmäßig die jeweils aktuellen Fördermöglichkeiten geprüft undüber die Stadtkämmerei die entsprechenden Förderanträge gestellt. Ein darüber hinaus gehendes Reporting ist aufgrund der finanziellen und personellen Rahmenbedingungen der Landeshauptstadt München nicht vorgesehen und nicht leistbar.
Ich bitte um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen und gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.