Bayern shoppt, München stoppt – Warum blockiert das KVR die Shoppingnächte?
Anfrage Stadtrat Manuel Pretzl (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄH-LER) vom 3.11.2025
Antwort Kreisverwaltungsreferentin Dr. Hanna Sammüller:
Ihre Anfrage vom 3.11.2025 wurde im Auftrag von Herrn Oberbürgermeister Dieter Reiter in Federführung dem Kreisverwaltungsreferat zur Beantwortung zugeleitet. In Ihrer Anfrage führen Sie Folgendes aus:
„Seit dem 1 August 2025 gilt in Bayern das novellierte Ladenschlussgesetz, das den Gemeinden erlaubt, bis acht Werktage pro Jahr für die Öffnungen von Verkaufsstellen bis 24 Uhr freizugeben. (Vgl. Art. 7 n.F. BayLadSchlG) Zusätzlich können weiter vier Werktage für verlängerte Öffnungszeiten genutzt werden. Trotz dieser neuen Möglichkeiten, die Innenstadt zu beleben und den Einzelhandel zu stärken, ist bislang keine entsprechende Rechtsverordnung der Landeshauptstadt München in Kraft getreten. Medienberichten zufolge plant das Kreisverwaltungsreferat (KVR) erst Ende Oktober eine Anhörung von Vertretern aus Innenstadt, Handel und Gewerkschaften, d.h. inzwischen mehr als drei Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes. Diese Verzögerung ist nicht im Sinne der Wirtschaft und für viele Händlerinnen und Händler unverständlich, da die Geschäfte organisatorisch und logistisch längst startklar wären, um an attraktiven Verkaufsevents wie dem ,Black Friday‘ oder in der Vorweihnachtszeit teilzunehmen.“
Zu Ihren diesbezüglich aufgeworfenen Fragen nimmt das Kreisverwaltungsreferat in Abstimmung mit dem Herrn Oberbürgermeister wie folgt Stellung:
Frage 1:
Aus welchen Gründen wurde bislang keine Satzung der Landeshauptstadt München zur Umsetzung des neuen Art. 7 BayLadSchlG erlassen?
Antwort:
Zum Zeitpunkt Ihrer Anfrage vom 3.11.2025 war das Kreisverwaltungsreferat bereits mit der Erstellung der Beschlussvorlage für den Neuerlass der Ladenschlussverordnung befasst. Inzwischen hat die Vollversammlung des Stadtrates diese auch am 17.12.2025 beschlossen.Ab 2026 wird es in München vier stadtweite Einkaufsabende geben, an denen der Einzelhandel bis Mitternacht öffnen darf. Diese finden statt am ersten Freitag im April (so dieser auf Karfreitag fällt, Freitag eine Woche zuvor), am Freitag vor den Herbstferien, am Freitag nach dem 4. Donnerstag im November (Black Friday) und am dritten Adventssamstag.
Außerdem darf in der Fußgängerzone der Altstadt künftig auch an Sonn- und Feiertagen (mit Ausnahme des Karfreitags) Tourismusbedarf verkauft werden. Diese Regelung gilt jeweils von 1. April bis 15. Oktober sowie an den vier Adventssonntagen von 11 bis 19 Uhr. Verkauft werden dürfen dann Lebens- und Genussmittel zum sofortigen Verzehr, Schnittblumen, Zeitungen, Zeitschriften, Devotionalien, Andenken geringeren Wertes und für die Region München kennzeichnende Waren.
Das Kreisverwaltungsreferat hat im Zuge der Erarbeitung einer Beschlussempfehlung für den Stadtrat Vertretungen von Handel, Gewerkschaften und Kirchen insgesamt zweimal zu einem Runden Tisch geladen, um deren Stellungnahmen einzuholen. Diese Austauschmöglichkeit wurde von den Interessensvertreter*innen ausdrücklich begrüßt.
Bereits nach einem Jahr soll die neuerlassene Ladenschlussverordnung evaluiert werden. Das Evaluationsgremium soll analog des Runden Tisches zusammengesetzt sein, so dass sichergestellt ist, dass Handel, Gewerkschaften und Kirchenvertretungen gemeinsam die Evaluation vornehmen. Diese soll zusammen mit einer entsprechenden Auswertung und Empfehlung dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt werden.
Schon im Vorfeld des Erlasses des neuen Bayerischen Ladenschlussgesetzes (BayLadSchlG) am 1. August 2025 hatten Abstimmungen auf Arbeitsebene stattgefunden, unter anderem mit dem Verein CityPartnerMünchen e.V., aber auch in Form eines Austausches mit den Interessensvertretungen auf Initiative des Referates für Arbeit und Wirtschaft. Hier wurden die angekündigten Regelungsmöglichkeiten durch das neue Gesetz erörtert, und zudem die Zeitschiene mit den Beteiligten besprochen. Es herrschte darüber Einigkeit, einen notwendigen Runden Tisch nach Inkrafttreten des neuen Ladenschlussgesetzes weder in den Schulferien noch vor bzw. während des Oktoberfestes durchzuführen. Entsprechend wurde der Termin im Oktober durchgeführt.
Neben der neuen Möglichkeit, innerhalb der Gemeindegrenzen an bis zu acht Werktagen pro Jahr eine Öffnung von Verkaufsstellen freizugeben, sind mit dem neuen Ladenschlussgesetz noch weitere, in Bezug auf diezu ändernde Rechtsverordnung der Stadt (Ladenschlussverordnung) relevante, Regelungsmöglichkeiten abzustimmen gewesen. So wäre beispielsweise ein vierter verkaufsoffener Sonn-/Feiertag für München möglich gewesen. Auch die Freigabe des Verkaufs von Tourismusbedarf an Sonn- und Feiertagen in den Fußgängerbereichen der Altstadt war abzuprüfen und dafür Regelungsmöglichkeiten zu definieren.
Daher wurde zunächst auf Wunsch des Referats für Arbeit und Wirtschaft und den verschiedenen Interessenverbänden, wie Handelsverband Bayern e.V., CityPartnerMünchen e.V., Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer und DEHOGA an einer schnellen möglichst unbürokratischen Lösung zur Umsetzung der individuellen verkaufsoffenen Nächte gem. Art. 7 Abs. 3 BayLadSchlG gearbeitet. Demnach dürfen Verkaufsstellen neben den bis zu acht möglichen und durch Rechtsverordnung festzulegenden Abendöffnungen auch jährlich an bis zu vier weiteren Werktagen von 20.00 bis höchstens 24.00 Uhr geöffnet sein.
Das Kreisverwaltungsreferat hat umgehend einen unbürokratischen Onlineservice zur Anzeige dieser individuellen verkaufsoffenen Nächte etabliert, der bereits am 5.8.2025 ans Netz ging und vom Gewerbe – insbesondere auch im Vergleich zu den Lösungen anderer Städte – als einfach sowie kundenfreundlich gelobt wird.
Im Oktober folgte der mit den Interessensvertretungen vereinbarte erste Austausch, im Dezember dann der zweite Austausch am Runden Tisch. Zu den verschiedenen Positionen der Teilnehmenden dürfen wir auf die abgegebenen Stellungnahmen verweisen, welche das Kreisverwaltungsreferat dem Stadtrat für die Beschlussfassung im Rahmen der Erstellung der Beschlussvorlage zusammengestellt hat.
Frage 2:
Warum wurde die Anhörung mit Vertretern von Handel, Innenstadt und Gewerkschaft erst für Ende Oktober angesetzt, obwohl der Gesetzentwurf des Freistaats seit Monaten bekannt gewesen ist und das Gesetz bereits zum 1. August 2025 in Kraft trat?
Antwort:
Siehe Ausführungen zu Frage 1.
Frage 3:
Welche neuen Erkenntnisse erhofft sich das KVR von der geplanten Anhörung, nachdem im Rahmen der Landtagsanhörung bereits 40 Verbände und Interessengruppen beteiligt waren?
Antwort:
Gemäß Art. 7 Abs. 1 BayLadSchlG können die Gemeinden durch Rechtsverordnung jährlich höchstens acht Werktage für die Öffnung von Verkaufsstellen von 20 bis höchstens 24 Uhr frei geben. Der Gesetzgeber hat sich trotz der Abstimmungen im Gesetzgebungsverfahren ausdrücklich dazu entschieden, den Kommunen einen Handlungsspielraum zu geben.
Für die Landeshauptstadt München ist der Stadtrat für den Erlass der entsprechenden Rechtsverordnung und die Umsetzung der neuen Handlungsspielräume zuständig. Aufgabe der Verwaltung ist, dem Stadtrat die entscheidungsrelevanten Informationen vorzulegen und im Vorfeld soweit möglich Abstimmungen mit allen Beteiligten vorzubereiten und ihm die, in diesem Fall äußerst kontroversen, Interessenslagen darzulegen.
Frage 4:
Ist davon auszugehen, dass aufgrund des bisherigen Verwaltungshandelns und der Verzögerungen in diesem Jahr keine gemeinschaftlich organisierten Shoppingnächte oder verlängerten Öffnungszeiten mehr möglich sind?
Antwort:
Seit Inkrafttreten des BayLadSchlG am 1.8.2025 besteht für alle interessierten oder über Dachorganisationen zusammengeschlossene Verkaufsstellen die Möglichkeit, durch Nutzung einer der vier individuellen verkaufsoffenen Nächte Shoppingnächte in München durchzuführen bzw. längere Öffnungszeiten bis 24 Uhr anzubieten. Da das Gesetz erst in der zweiten Jahreshälfte, am 1. August des letzten Jahres, in Kraft getreten ist, bestand ein entsprechend großer Spielraum der Einzelhandelsgeschäfte, da für die restliche Zeit noch alle vier Optionen zur Verfügung standen. So fanden am Black-Friday (28.11.2025) und am 3. Adventssamstag (13.12.2025) zwei erfolgreiche von Citypartner München e.V. organisierte Shoppingnächte statt. Am Black-Friday haben sich beispielsweise 84 Geschäfte und zwei Shopping-Center durch die Anzeige der verkaufsoffenen Nacht beim Kreisverwaltungsreferat beteiligt. Auch Sammelanzeigen waren im Sinne der Vereinfachung des Verfahrens möglich.
Frage 5:
Sieht das KVR eine unbürokratische Option, zentrale Shoppingnächte zu ermöglichen?
Antwort:
Siehe Ausführungen zu Frage 4.
Frage 6:
Welche wirtschaftlichen Auswirkungen erwartet die Verwaltung durch die verzögerte Umsetzung, insbesondere für den Münchner Einzelhandel und die Innenstadtentwicklung?
Antwort:
Es sind keine wirtschaftlichen Auswirkungen zu erwarten. Wie bereits ausgeführt, trat das neue Bayerische Ladenschlussgesetz zum 1.8.2025 in Kraft. Für die verbleibenden fünf Monate bis zum Jahresende wurde allen Händler*innen die Möglichkeit gegeben, die vier anzuzeigenden verkaufsoffenen Nächte zu nutzen.
Frage 7:
Warum wird Händlern, die am Black Friday oder am dritten Adventssamstag länger offenhalten möchten, zugemutet, jeweils individuelle Anträge zu stellen? Führt das nicht zu einer unnötigen Bürokratie, die dem Geist des neuen Gesetzes widerspricht?
Antwort:
Die durch den Gesetzgeber vorgesehene Anzeigepflicht einer individuellen verkaufsoffenen Nacht ist durch einfaches Ausfüllen eines Online-Kontaktformulars möglich. Der Aufwand dafür beträgt pro Termin/Unternehmen eine bis drei Minuten. Es handelt sich lediglich um eine einfache Anzeige, die auch für z.B. Einkaufszentren gesammelt möglich ist und seitens der Unternehmen als unbürokratisch gelobt wird.
Frage 8:
Welche Maßnahmen plant das KVR, um künftig sicherzustellen, dass gesetzliche Änderungen mit wirtschaftlicher Relevanz zügig und praxisgerecht umgesetzt werden?
Antwort:
Das Vorgehen des Kreisverwaltungsreferates zur Befassung des Münchner Stadtrates mit den Änderungen zur Ladenschlussverordnung wurde als praxisgerecht eingeschätzt und die Zeitschiene zudem im Vorfeld mit den beteiligten Interessensvertretungen offen abgestimmt. Wir bedauern, dass Sie sich als Stadtratsfraktion gerne früher mit den Regelungsmöglichkeiten für das Gebiet der Landeshauptstadt München befasst und einen schnellen Stadtratsbeschluss bevorzugt hätten. Aus Sicht des Kreisverwaltungsreferates, insbesondere im Hinblick auf die bisherigen Stadtratsbefassungen zum Thema Souvenirverkäufe, halten wir jedoch eine vertiefte und abgestimmte Vorarbeit der Verwaltung nach wie vor für geboten.So fanden zur Umsetzung des neuen Ladenschlussgesetzes in München zwei Austauschtermine mit den Interessensvertretungen im Kreisverwaltungsreferat statt. Im Fokus standen insbesondere die Regelungen zur Festlegung von verkaufsoffenen Nächten an Werktagen sowie die Bestimmung von Ausflugsorten für die Abgabe von Tourismusbedarf an Sonn- und Feiertagen. Die Teilnehmenden begrüßten ausdrücklich die vom Kreisverwaltungsreferat durch die Austauschgespräche geschaffenen Möglichkeiten, sich bereits im Vorfeld an der Ausgestaltung der Neuregelungen zu beteiligen. So fand der Vorschlag, auch für die Evaluierung der neuen Ladenschlussverordnung wieder den Austausch mit allen Interessenvertretungen im Rahmen eines Runden Tisches abzuhalten, breite Zustimmung.
Ergänzend weisen wir auch darauf hin, dass andere Bayerische Großstädte nicht schneller eine weitreichende Umsetzung der neuen Handlungsspielräume umsetzen konnten und die Landeshauptstadt München hier sowohl bezüglich der zeitlichen Abfolge als auch im Hinblick auf den angedachten Umfang der Liberalisierung eine Vorreiterrolle einnimmt.