Die Stadt München warnt vor den Folgen des vom Bundesministerium des Inneren angekündigten Finanzierungsstopps für die unabhängige Asylverfahrensberatung ab 2027. Sollte dieses Angebot wegfallen, sei davon auszugehen, dass die Verfahrensdauer wieder zunehmen wird. Die unabhängige Asylverfahrensberatung erklärt Asylsuchenden den Ablauf des Verfahrens, welche individuellen Schutzgründe relevant und damit im Verfahren strukturiert zu benennen sind, welche Rechte und Pflichten die Antragstellenden haben und auf was im weiteren Verlauf zu achten ist. Es hat sich gezeigt, dass damit Verfahren effizienter werden und die Zahl aussichtsloser Anträge reduziert wird. Das führt zu einer Entlastung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge sowie der Verwaltungsgerichte. Durch die individuelle Beratung durch Fachpersonal können zudem besondere Schutzbedarfe frühzeitig geklärt werden.
Bürgermeisterin Verena Dietl: „Schnellere Verfahren, weniger Klagen, bessere Integration – und Menschen, die wissen, woran sie sind. Die Asylverfahrensberatung liefert genau das, was die Bundespolitik selbst fordert. Wer sie jetzt streicht, handelt widersprüchlich zu den eigenen Zielen und schiebt die Folgen auf die Kommunen ab. Nach dem Zulassungsstopp bei Integrationskursen ist es das zweite falsche Signal in kurzer Zeit. Wer Verfahren wirklich beschleunigen und zugleich die Integration der Menschen ermöglichen will, muss diese Beratung stärken, nicht streichen.“
Seit der Einführung des Bundesprogramms der unabhängigen Asylverfahrensberatung konnte in kurzer Zeit eine hohe Reichweite verzeichnet werden. 2024 konnten mehr als 25 Prozent aller Asylsuchenden bundesweit dieses Angebot nutzen. In München wird die Unabhängige Asylverfahrensberatung von Caritas/Alveni, Diakonie München und Oberbayern, Münchner Flüchtlingsrat, IfF Refugio, ArrivalAid, SuB Schwules Kommunikations- und Kulturzentrum München und Bellevue Di Monaco an insgesamt acht Standorten angeboten.
Die in § 12a AsylG gesetzlich verankerte, durch den Bund geförderte, „behördenunabhängige, Ergebnis offene, unentgeltliche, individuelle und freiwillige Asylverfahrensberatung“ sichert die Wahrnehmung des Rechts auf Asyl beziehungsweise Schutzgewährung, stärkt das Vertrauen der Schutzsuchenden in das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit und erhöht die Akzeptanz der Entscheidungen. Das Bundesministerium des Inneren setzt sich nach Ansicht der Stadt mit der angekündigten Streichung über gesetzliche Vorgaben hinweg.